Der Entwurf des überarbeiteten Wahlgesetzes, bestehend aus acht Artikeln, wurde von Vizepremierminister und Innenminister Sar Kheng, Vertreter der königlichen Regierung, mit 111 von 111 Stimmen von der kambodschanischenNationalversammlung verabschiedet. Die Änderung sieht vor, dass Personen, die ohne triftigen Grund nicht wählen, bei nachfolgenden Wahlen auf zentraler und lokaler Ebene nicht mehr kandidieren dürfen.
Die kambodschanische Nationalversammlung hat unter dem Vorsitz von Präsident Heng Samrin im Vorfeld der Parlamentswahlen einen Änderungsentwurf zum Wahlgesetz verabschiedet.
Der Entwurf betrifft Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über die Wahlen zur Nationalversammlung, zum Senat, zu den Bezirksräten sowie zu den Hauptstadt-, Provinz-, Gemeinde- und Distrikträten. Der stellvertretende Premierminister und Innenminister Sar Kheng, Vertreter der königlichen Regierung, bekräftigte, dass die Änderungen vollständig mit der Verfassung und den geltenden Gesetzen des Königreichs Kambodscha vereinbar seien. Der Entwurf zielt darauf ab, die Verantwortung der Wähler im Allgemeinen undder politischen Entscheidungsträger im Besonderen bei der Teilnahme an Wahlen zu stärken.
Der Vorschlag zur Änderung des Wahlgesetzes wurde am 12. Juni von Premierminister Hun Sen angekündigt. Er betonte, dass Kandidaturen das Verantwortungsbewusstsein eines guten Bürgers besitzen müssen, beginnend mit der gewissenhaften Ausübung des Wahlrechts und der Wahlpflicht. In diesem Sinne verlieren diejenigen, die ohne legitimen, rechtlichen Grund nicht wählen, ihr Wahlrecht. Sie behalten jedoch weiterhin das Wahlrecht als Bürger.
Am 23. Juli wählen die kambodschanischen Wähler die siebte Nationalversammlung mit 125 Mitgliedern. An der Wahl nehmen die regierende Kambodschanische Volkspartei (CPP) und 17 weitere wahlberechtigte Parteien teil.
Tuan Anh (VOV-Phnom Penh)
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