Das Ministerium für Industrie und Handel schlug vor, die Strompreise alle zwei Monate anzupassen, wobei die durchschnittliche Strompreiserhöhung zwei Prozent oder mehr betragen sollte. Dabei handele es sich um einen Mechanismus, der bei der Ermittlung des jährlichen Standardgewinns sicherstellt, dass EVN einen Gewinn erzielt.
Strompreise können alle 2 Monate angepasst werden - Foto: Archiv
Das Ministerium für Industrie und Handel hat gerade einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der den Mechanismus, den Anpassungszeitraum und die Grundlage für die Festlegung und Anpassung der durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreise festlegt, um Meinungen von Ministerien und Zweigstellen einzuholen und so das Elektrizitätsgesetz umzusetzen, das am 1. Februar 2025 in Kraft treten wird.
EVN wird Strompreiskosten bekannt geben
Nach Angaben des Ministeriums für Industrie und Handel wird das neu verfasste Dokument die Vorschriften zur Bekanntgabe und Offenlegung der Stromerzeugungs- und Betriebskosten ändern und ergänzen. Demnach ist die Vietnam Electricity Group (EVN) für die Meldung der Stromerzeugungs- und Betriebskosten verantwortlich. Sie beauftragt eine unabhängige Prüfstelle und gibt die Kosten und durchschnittlichen Strompreise öffentlich bekannt, während das Ministerium für Industrie und Handel diese Inhalte nicht mehr bekannt gibt.
Die öffentlich ausgewiesenen Kosten umfassen die eigentliche Umsetzung der einzelnen Phasen (Stromerzeugung, Stromübertragung, Stromverteilung – Einzelhandel, Netzdisposition und Transaktionsmanagement am Strommarkt, Industriemanagement – Betrieb) und sonstige Kosten. Hinzu kommen der durchschnittliche Strompreis für den Einzelhandel, die Betriebsergebnisse (Verlust, Gewinn) und die nicht im Strompreis enthaltenen Kosten.
Der neue Entwurf ändert zudem die Grundsätze zur Höhe und zum Zeitpunkt der Anpassung des durchschnittlichen Strompreises.
Ziel ist es, tatsächliche Schwankungen der Inputparameter zeitnah abzubilden, angemessene und vertretbare Kosten zur Kapitalerhaltung und -entwicklung zu kompensieren und Ruckler im Anpassungsprozess der Strompreise zu vermeiden, die mehrmals im Jahr angepasst werden können.
Wenn der durchschnittliche Strompreis im Vergleich zum aktuellen durchschnittlichen Strompreis um 2 % oder mehr steigt, ist eine Anpassung des Strompreises nach oben zulässig. Die Mindestzeit für die Anpassung des durchschnittlichen Strompreises beträgt zwei Monate ab der letzten Anpassung des Strompreises.
Damit liegt dieser Anpassungssatz unter der aktuellen Regelung, die alle drei Monate eine Änderung der Strompreise mit einer Erhöhung der Inputkosten um mindestens drei Prozent vorsieht. Die Regelung zur Senkung der Strompreise um mindestens ein Prozent gegenüber dem aktuellen Preis bleibt jedoch unverändert; die EVN ist für die entsprechende Senkung verantwortlich.
Die Anpassung der Strompreise sichert den Gewinn der EVN und legt jährliche Gewinnnormen fest
Falls der durchschnittliche Strompreis um 10 % oder mehr über den aktuellen durchschnittlichen Strompreis angepasst werden muss oder die makroökonomische Lage beeinträchtigt wird, führt das Ministerium für Industrie und Handel den Vorsitz und koordiniert mit den zuständigen Ministerien und Behörden die Inspektion, Überprüfung und Berichterstattung an den Premierminister zur Prüfung und Kommentierung.
Die Formel zur Ermittlung des durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreises entspricht grundsätzlich der alten Entscheidung, einige Preisermittlungskomponenten werden jedoch überarbeitet und ergänzt.
Dabei handelt es sich um die Gesamtkosten und den jährlichen Standardgewinn aus strategischen Mehrzweck-Wasserkraftwerken und abhängigen Abrechnungskraftwerken der EVN, wenn diese nicht am wettbewerblichen Strommarkt teilnehmen. Diese werden vom Ministerium für Industrie und Handel herausgegeben.
Ergänzen Sie gleichzeitig die Vorschriften hinsichtlich der Grundlage für die Ermittlung des jährlichen Standardgewinns der Stromverteilungs- und Einzelhandelsstufen, des Industriebetriebs und der Verwaltung, der strategischen Mehrzweck-Wasserkraftwerke und anderer abhängiger Abrechnungskraftwerke in der Zeit vor der Teilnahme am wettbewerblichen Strommarkt.
Ziel dieser Ergänzung ist es, angemessene Gewinne zu sichern, um das Geschäftskapital des Unternehmens zu erhalten und zu entwickeln und gleichzeitig Klarheit, Transparenz und eine Grundlage für die Umsetzung zu gewährleisten.
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Quelle: https://tuoitre.vn/gia-dien-co-the-dieu-chinh-2-thang-lan-20241227145015305.htm
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