Ein Unternehmen in Hung Yen spiegelt wider: Mein Unternehmen ist im Bereich der Automobilherstellung und -montage tätig.
Unsere Schulden bei der Bank sind überfällig. Als Sicherheit für die Schulden dient eine Charge fertiger, ungenutzter LKWs (die Vermögenswerte wurden vorschriftsmäßig für besicherte Transaktionen registriert).
Falls wir von der Bank die Genehmigung zum Verkauf von Vermögenswerten zur Rückzahlung erhalten, unterliegen die Fahrzeuge dann der Mehrwertsteuer? Welche Formalitäten muss das Unternehmen erfüllen, um gesetzeskonform Rechnungen ausstellen zu können?
In seiner Antwort auf diese Angelegenheit erklärte das Finanzministerium am 3. November, dass Absatz 3, Artikel 1 des Rundschreibens Nr. 26/2015/TT-BTC des Finanzministeriums vom 27. Februar 2015 zur Umsetzung des Mehrwertsteuergesetzes und der Regierungsverordnung Nr. 209/2013/ND-CP vom 18. Dezember 2013 zur detaillierten und richtungsweisenden Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Mehrwertsteuergesetzes folgende Gegenstände vorsieht, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen:
Verkauf von Kreditsicherheiten durch Kreditinstitute oder Vollstreckungsbehörden oder durch den Kreditnehmer selbst mit der Ermächtigung des Kreditgebers, den gesicherten Kredit zurückzuzahlen, insbesondere.
Bei der verkauften Kreditsicherheit handelt es sich um die zu dem besicherten Geschäft gehörende Sicherheit, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Registrierung besicherter Geschäfte bei der zuständigen Behörde registriert wurde.
Die Behandlung von Kreditsicherheiten erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über besicherte Geschäfte.
Nach Ablauf der Schuldentilgungsfrist ist der Sicherungsnehmer nicht in der Lage, die Schulden zu begleichen und muss die Sicherungsgüter an das Kreditinstitut übergeben, damit dieses die Kreditsicherheiten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verwalten kann. Die Parteien müssen die Verfahren zur Übergabe der Sicherungsgüter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchführen und sind nicht verpflichtet, eine Mehrwertsteuerrechnung auszustellen.
Erhält ein Kreditinstitut Sicherheiten, die die Erfüllung von Schuldentilgungsverpflichtungen ersetzen, so hat das Kreditinstitut die Wertsteigerung der der Produktion und dem Geschäftsbetrieb dienenden Vermögensgegenstände ordnungsgemäß zu berücksichtigen.
Wenn ein Kreditinstitut Vermögenswerte für Geschäftszwecke verkauft und diese der Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer) unterliegen, muss das Kreditinstitut die Mehrwertsteuer gemäß den Vorschriften erklären und abführen.
Beispiel: Im März 2015 zahlt Unternehmen A die Mehrwertsteuer nach der Abzugsmethode und nimmt eine Hypothek auf Produktionslinien, Maschinen und Ausrüstung auf, um sich bei Bank B Kapital zu leihen. Die Laufzeit des Kredits beträgt ein Jahr (die Rückzahlungsfrist ist der 31. März 2016).
Bis zum 31. März 2016 ist Unternehmen A nicht in der Lage, seine Schulden zu begleichen und muss sein Vermögen an Bank B übergeben. Bei der Übergabe muss Unternehmen A keine Rechnung ausstellen. Bank B verkauft die als Sicherheit für den Kredit dienenden Vermögenswerte, um die Schulden einzutreiben. Daher unterliegen die verkauften Vermögenswerte nicht der Mehrwertsteuer.
Falls die Kraftfahrzeuge als Sicherheit für fällige Schulden dienen und der Sicherungsgeber nicht in der Lage ist, die Schulden zurückzuzahlen, und das Eigentum an das Kreditinstitut übergeben muss, damit dieses die Sicherheit für das Darlehen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verwalten kann, müssen die Parteien die Verfahren zur Übergabe der Sicherheit gemäß den Bestimmungen zu gesicherten Transaktionen durchführen und müssen keine Mehrwertsteuerrechnung ausstellen.
Wenn das Unternehmen des Lesers jedoch von der Bank die Genehmigung zum Verkauf eines Autos als Sicherheit für einen Kredit zur Rückzahlung an die Bank erhält, der nicht den Bestimmungen von Klausel 3, Artikel 1 des oben genannten Rundschreibens Nr. 26/2015/TT-BTC vom 27. Februar 2015 des Finanzministeriums unterliegt, muss es eine Rechnung ausstellen und die Ausgangsumsatzsteuer gemäß den Vorschriften erklären und abführen.
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