Mit der Ermächtigung des Finanzministers erließ der Direktor der Steuerbehörde den Beschluss 2226/QD-BTC zur angepassten und ergänzten Preisliste für die Berechnung der Zulassungsgebühren für Autos und Motorräder.

Gemäß Entscheidung 2226/QD-BTC im Jahr 2025 hat das Finanzministerium eine überarbeitete Preisliste herausgegeben, die die Preisliste zur Berechnung der Zulassungsgebühren für Autos und Motorräder ergänzt, die der Entscheidung 2353/QD-BTC im Jahr 2023, der Entscheidung 449/QD-BTC im Jahr 2024 und der Entscheidung 1707/QD-BTC im Jahr 2024 sowie der Entscheidung 2173/QD-BTC im Jahr 2025 beigefügt ist.
Gemäß Artikel 7 Klausel 3 des Dekrets 10/2022/ND-CP (zur Änderung von Artikel 1 Klausel 1 Punkt c des Dekrets 175/2025/ND-CP) ist der Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühren für Vermögenswerte wie Autos, automobilähnliche Fahrzeuge (nachfolgend „Autos“ genannt) und Motorräder gemäß Artikel 3 Klausel 6 und Klausel 7 des Dekrets 10/2022/ND-CP (zur Änderung des Dekrets 175/2025/ND-CP) (ausgenommen Spezialautos und Spezialmotorräder) der Preis in der von den Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte herausgegebenen Preisliste zur Berechnung der Zulassungsgebühren. Dementsprechend wird der Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühren in der Preisliste zur Berechnung der Zulassungsgebühren jeder Provinz und zentral verwalteten Stadt nach dem Grundsatz bestimmt, die Übereinstimmung mit dem zum Zeitpunkt der Erstellung der Preisliste zur Berechnung der Zulassungsgebühren auf dem Markt bestehenden Vermögensübertragungspreis sicherzustellen.
Der Markttransferpreis der Vermögenswerte jedes Auto- und Motorradtyps (bei Autos und Motorrädern basiert er auf dem Fahrzeugtyp; bei Lastkraftwagen auf dem Herstellungsland, der Marke und dem zulässigen Ladungsvolumen, das am Verkehr teilnehmen darf; bei Personenkraftwagen auf dem Herstellungsland, der Marke und der zulässigen Personenzahl einschließlich des Fahrers) basiert auf den Datenbanken gemäß Klausel 2, Artikel 3 des Dekrets 10/2022/ND-CP (zur Änderung des Dekrets 175/2025/ND-CP).
Bei neuen Auto- und Motorradtypen, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Registrierungsgebührenerklärung nicht in der Preisliste zur Berechnung der Registrierungsgebühr aufgeführt sind, legt die Steuerbehörde der Provinz den Preis für die Berechnung der Registrierungsgebühr für jeden Typ eines neuen Auto- und Motorradtyps, der in der Provinz auf den Markt kommt, auf der Grundlage der in Absatz 2, Artikel 3 des Dekrets 10/2022/ND-CP (zur Änderung des Dekrets 175/2025/ND-CP) vorgeschriebenen Datenbank fest (bei Autos und Motorrädern basiert er auf dem Fahrzeugtyp; bei LKWs basiert er auf dem Herstellungsland, der Marke und dem zulässigen Ladevolumen für den Verkehr; bei Personenkraftwagen basiert er auf dem Herstellungsland, der Marke und der zulässigen Anzahl von Passagieren, einschließlich des Fahrers).
Wenn bei Autos und Motorrädern, die in der Preisliste zur Berechnung der Zulassungsgebühren enthalten sind, der Übertragungspreis von Autos und Motorrädern auf dem Markt im Vergleich zum Preis in der Preisliste zur Berechnung der Zulassungsgebühren um 5 % oder mehr steigt oder fällt, muss die Steuerbehörde der Provinz den Vorsitz führen und sich mit dem Finanzministerium abstimmen, um eine Zusammenfassung zu erstellen und dem Volkskomitee der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt vor dem 5. Tag des letzten Monats des Quartals Bericht zu erstatten.
Laut Thuy Duong (Vietnam News Agency/Vietnam+)
Quelle: https://baogialai.com.vn/bang-gia-tinh-le-phi-truoc-ba-dieu-chinh-bo-sung-doi-voi-oto-xe-may-post330871.html
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