Informationen zu Antibiotika auf der Website einer Apothekenkette – Illustrativer Screenshot
Am 29. Juni erließ die Regierung das Dekret 163, das eine Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Organisation und Steuerung der Umsetzung des Apothekengesetzes enthält. Dieses Dekret tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Der wichtigste Punkt des Erlasses sind die detaillierten Vorschriften für Geschäftsaktivitäten von Pharmaunternehmen über E-Commerce, insbesondere im Hinblick auf die Offenlegung von Informationen, die rechtliche Verantwortung und besondere Anforderungen an die Verpackung von Waren.
Konkret heißt es in dieser Verordnung, dass pharmazeutische Gewerbebetriebe die Angaben zur Berechtigung zum pharmazeutischen Gewerbe (Name, Anschrift, Nummer, Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde) vollständig aushängen müssen.
Auch die Angaben zur Apothekenausübungsbescheinigung der berufsverantwortlichen Person (vollständiger Name, Bescheinigungsnummer, Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde) müssen klar ersichtlich sein.
Diese Informationen müssen in der Anwendung, auf der Verkaufswebsite oder am Stand im E-Commerce-Handelsraum angezeigt werden.
Insbesondere müssen Informationen über das Arzneimittel (Name, Registrierungsnummer/Einfuhrgenehmigung, Inhaltsstoffe, Darreichungsform, Verpackung, Verfallsdatum, Hersteller, Verwendung, Indikationen, Kontraindikationen, Dosierung, Gebrauchsanweisung, Vorsichtsmaßnahmen für die Verwendung und aktuelle Abbildungen des Produkts) in einem separaten Abschnitt veröffentlicht werden und dürfen nicht mit Informationen über andere Produkte vermischt werden, die keine Arzneimittel sind.
Alle veröffentlichten Informationen und Bilder müssen vollständig, klar, sichtbar und gut lesbar dargestellt werden. Pharmaunternehmen sind für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der veröffentlichten Informationen und Bilder verantwortlich.
Bei Einrichtungen, die Apothekenketten organisieren, müssen die veröffentlichten Informationen sowohl Informationen über die Einrichtung, die die Kette organisiert, als auch über jede Apotheke in der Kette enthalten, die am E-Business teilnimmt.
Betriebe, die Arzneimittel und pharmazeutische Inhaltsstoffe verkaufen, sind dafür verantwortlich, den Anbietern von E-Commerce-Handelsservices Zertifikate über die Zulassung zum Pharmageschäft sowie Informationen zur Registrierung für den Vertrieb oder zur Einfuhrlizenz für Arzneimittel und Inhaltsstoffe vorzulegen, damit diese Inspektionen und Überwachungen durchführen können, bevor sie eine Registrierung für die Nutzung der Dienste auf dem Handelsplatz zulassen.
Beim Verkauf von Arzneimitteln an Endverbraucher im Einzelhandel müssen auf der Versandverpackung Name, Anschrift, Telefonnummer und insbesondere die Telefonnummer des Beraters des Endverbrauchers angegeben sein.
Beim Großhandel mit Arzneimitteln und pharmazeutischen Inhaltsstoffen an andere pharmazeutische Unternehmen müssen die auf der Verpackung aufgedruckten Informationen die Nummer der Berechtigungsbescheinigung zum pharmazeutischen Unternehmen und das Ausstellungsdatum des Großhandelsunternehmens enthalten.
Quelle: https://tuoitre.vn/ban-thuoc-online-phai-cong-khai-chung-chi-hanh-nghe-so-dien-thoai-nguoi-tu-van-20250702214419909.htm
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