Um für den Abiturabschluss in Frage zu kommen, müssen die Kandidaten die erforderliche Anzahl an Prüfungen absolvieren. In besonderen Fällen haben Kandidaten Anspruch auf eine Sonderbehandlung.
2024 ist das erste Jahr der Anwendung des Rundschreibens Nr. 02/2024/TT-BGDDT zur Änderung und Ergänzung einiger Artikel der Abiturprüfungsordnung. Kandidaten sollten die Regelungen zu ihren Rechten bei der Prüfung beachten, um bei auftretenden Problemen proaktiv einen Plan zu erstellen. Neben den jeweiligen Einzelfällen enthält die Prüfungsordnung des Ministeriums für Bildung und Ausbildung auch Hinweise zu besonderen Bedingungen.

Schüler aus Hanoi nehmen an einer Umfrage zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung 2024 teil. Foto: Thong Nhat
Gemäß der Prüfungsordnung müssen die Kandidaten die Prüfung ablegen und die erforderliche Anzahl an Tests absolvieren, um für die Anerkennung des Abiturabschlusses berücksichtigt zu werden. In einigen besonderen Fällen haben Kandidaten jedoch Anspruch auf besondere Abschlussprivilegien.
Konkret kommen in drei Fällen Kandidaten für einen Sonderabitur infrage:
Erstens: Im Falle eines Unfalls, einer Krankheit oder eines besonderen Notfalls innerhalb von 10 Tagen vor dem Prüfungstermin oder am ersten Prüfungstag können Kandidaten nicht an der Prüfung teilnehmen. Diese Kandidaten müssen für das gesamte 12. Schuljahr eine gute oder bessere akademische und Verhaltensbewertung aufweisen.
Zweitens: Im Falle eines Unfalls, einer Krankheit oder eines besonderen Notfalls können die Kandidaten nach Ablegen mindestens einer Prüfung die Prüfung nicht fortsetzen oder nach einem Unfall, einer Krankheit oder einem besonderen Notfall die verbleibenden Prüfungen freiwillig ablegen. Diese Kandidaten müssen die folgenden Bedingungen erfüllen: Die Punktzahl der zur Anerkennung des Abschlusses abgelegten Prüfungen muss 5,0 Punkte oder höher betragen; sie müssen in die 12. Klasse eingestuft sein und durchschnittliche oder bessere akademische Leistungen sowie ein gutes oder besseres Verhalten aufweisen.
Drittens wird Athleten, die die Bedingungen erfüllen, gemäß den Bestimmungen von Artikel 5 des Regierungserlasses Nr. 36/2019/ND-CP vom 29. April 2019 eine besondere Berücksichtigung zuteil.
Konkret heißt es in Artikel 5 des Dekrets Nr. 36/2019/ND-CP: „Sportler, die bei nationalen oder internationalen Sportwettkämpfen hervorragende Ergebnisse erzielen, kommen für einen Sonderabschluss der Mittelschule oder des Gymnasiums in Betracht, wenn der Prüfungszeitpunkt mit der Zeit zusammenfällt, in der der Sportler im Ausland trainiert oder an internationalen Sportwettkämpfen teilnimmt.“
Die Abiturprüfung 2024 findet am 27. und 28. Juni statt. Mehr als eine Million Kandidaten haben sich für die Prüfung angemeldet.
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