





Gemäß dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Krankenversicherungsgesetzes erhalten Krankenversicherte, die sich ab dem 1. Juli 2025 in einer Einrichtung zur medizinischen Untersuchung und Behandlung begeben, die nicht für die Erstuntersuchung und -behandlung durch die Krankenversicherung registriert ist oder die Vorschriften zur Patientenverlegung gemäß den Artikeln 26 und 27 dieses Gesetzes nicht einhält, bei einer Untersuchung und Behandlung in einer Einrichtung für medizinische Grund- oder Fachuntersuchungen und -behandlungen im Falle einer endgültigen Diagnose und Behandlung bestimmter seltener Krankheiten, schwerer Krankheiten, Krankheiten, die eine Operation erfordern oder bei denen fortschrittliche Techniken gemäß den Vorschriften des Gesundheitsministers zum Einsatz kommen, 100 % der Leistung ausgezahlt.
Die Liste der schweren Erkrankungen ist im Rundschreiben 50/2024/TT-BYT des Gesundheitsministeriums vom 31. Dezember 2024 aufgeführt.
Quelle: https://www.vietnamplus.vn/62-benh-hiem-hiem-ngheo-dieu-tri-vuot-tuyen-van-duoc-huong-100-bao-hiem-y-te-post1047625.vnp
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