Für Fahrzeuge, die dem Verteidigungsministerium und dem Ministerium für öffentliche Sicherheit unterstehen, gelten die Emissionsnormen für Kraftfahrzeuge nicht.
Gemäß der nationalen technischen Verordnung über die Abgasemissionen von Kraftfahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen (QCVN 85:2025), ist ein Verbrennungsmotor ein Verbrennungsmotor, der nach dem Prinzip der erzwungenen Verbrennung durch eine externe Wärmequelle funktioniert; ein Kompressionsverbrennungsmotor ist ein Verbrennungsmotor, der nach dem Prinzip der Selbstentzündung von Kraftstoff in einer Umgebung mit hoher Temperatur und hohem Druck funktioniert; der Rauchpegel N (%HSU) ist der Teil des Lichts, der blockiert wird und den Empfänger des Messgeräts nicht erreicht, wenn er von einer Lichtquelle durch die Rauchumgebung des Abgases eines Kompressionsverbrennungsmotors gesendet wird, und wird als Prozentsatz der Hatridge-Raucheinheiten berechnet.

Bei Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren werden die CO- und HC-Konzentrationen im Abgas nach der in TCVN 6204:2008 (ISO 3929:2003) – Straßenfahrzeuge – Verfahren zur Messung von Abgasen bei Inspektion oder Wartung – festgelegten Methode bestimmt.
Die Messung des Rauchpegels in den Abgasen von Kraftfahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor erfolgt durch Messung der Abgasprobe gemäß dem Messzyklus für den freien Beschleunigungsmotor. Der Messzyklus für den freien Beschleunigungsmotor (im Folgenden „freier Beschleunigungszyklus“ genannt) ist in Abschnitt 9.4.2 von TCVN 7663:2007 (ISO QCVN 85:2025/BNNMT 3 11614:1999) – Hubkolben-Verbrennungsmotor mit Kompressionszündung – Ausrüstung zur Messung des Rauchpegels und zur Bestimmung des Lichtabsorptionskoeffizienten von Abgasen – festgelegt.
Die maximal zulässigen Grenzwerte für die Parameter CO, HC und Rauch N (%HSU) von Autoabgasen sind wie folgt festgelegt:
Die Abgasuntersuchung von Kraftfahrzeugen muss von einer zertifizierten Einheit durchgeführt werden, die für die Durchführung technischer Sicherheits- und Umweltschutzqualitätsprüfungen qualifiziert ist und der staatlichen Verwaltungsverantwortung des Bauministeriums unterliegt.
Abgasmessgeräte für Kraftfahrzeuge müssen die technischen Anforderungen erfüllen, die in QCVN 103:2024/BGTVT – Nationale technische Vorschriften zu technischen Einrichtungen und Standorten von Prüfstellen für Kraftfahrzeuge, Abgasprüfstellen für Motorräder und Motorräder, gesetzlichen Messvorschriften und aktuellen Vorschriften festgelegt sind.
Quelle: https://baolaocai.vn/quy-dinh-moi-doi-voi-van-de-khi-thai-xe-o-to-tu-ngay-16122025-post648398.html
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