Das Ministerium für Industrie und Handel hat soeben die Eilmeldung Nr. 2481 an die Industrie- und Handelsministerien der Provinzen und Städte sowie an die wichtigsten Erdölhändler und Erdölverteiler verschickt.
Dementsprechend gab das Ministerium für Industrie und Handel bekannt, dass Donnerstag (18. April 2024) auf den 10. Tag des 3. Mondmonats fällt, der ein Feiertag (Gedenktag des ungarischen Königs) ist. Daher wird die Anpassung der Benzinpreise nach der Anpassungsperiode am 11. April am Mittwoch, dem 17. April, umgesetzt.
Das Dekret 80 vom 17. November 2023 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets 95 und des Dekrets 83 der Regierung über den Erdölhandel legt den Zeitraum für die Verwaltung der Erdölpreise wie folgt fest:
Die Benzinpreis-Aktualisierung findet jeden Donnerstag statt.
Die Inlandsbenzinpreise werden diese Woche einen Tag früher als üblich angepasst.
Fällt der Preisanpassungszeitraum auf das Neujahrsfest, wird er wie folgt umgesetzt: Fällt der Donnerstag auf den letzten Tag des Mondjahres (den 29. oder 30.), wird die Benzinpreisanpassung am Mittwoch davor umgesetzt. Fällt der Donnerstag auf den 1., 2. oder 3. Tag des Neujahrs, wird die Benzinpreisanpassung am 4. Tag des Neujahrs umgesetzt.
Fällt die Preisbindungsperiode mit einem gesetzlichen Feiertag zusammen, so wird sie wie folgt umgesetzt: Fällt der fünfte Tag mit dem ersten Tag des Feiertags zusammen, so wird die Benzinpreisbindungsperiode am vorhergehenden Mittwoch umgesetzt.
Fällt der Donnerstag auf einen der übrigen Feiertage, erfolgt die Benzinpreisanpassung am ersten Werktag nach dem Feiertag.
Falls der Preis für Erdölprodukte ungewöhnlich stark schwankt und dadurch die sozioökonomische Entwicklung und das Leben der Menschen beeinträchtigt werden, ist das Ministerium für Industrie und Handel dafür verantwortlich, dem Premierminister Bericht zu erstatten, damit dieser über den geeigneten Zeitpunkt zur Regulierung der Erdölpreise entscheiden kann.
Die Änderung des Datums der Benzinpreisverwaltung durch das Ministerium für Industrie und Handel erfolgt gemäß den Bestimmungen des Dekrets 80 zum Benzingeschäft.
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