Die Entwicklung von Sozialwohnungen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Stadt (Im Bild: Sozialwohnungen im Thuy Van Complex-Projekt, Phase 2)

Auf Grundlage der Resolution Nr. 201/2025/QH15 der Nationalversammlung vom 29. Juni 2025 und der Resolution Nr. 155/NQ-CP der Regierung vom 1. Juni 2025 hat das Bauministerium Regelungen für Fälle entworfen, in denen Eigenheimbesitzer, die weit von ihrem Arbeitsplatz entfernt wohnen, Anspruch auf Sozialwohnungsförderung in der Stadt Hue haben.

Dementsprechend hat das Bauministerium Vorschriften vorgeschlagen, die für die Inanspruchnahme von Sozialwohnungsförderung folgende Bedingungen erfüllen müssen: Die eigene Wohnung muss sich in einem Umkreis von 30 km um den Arbeitsplatz und 15 km um das Sozialwohnungsprojekt befinden. Die Entfernung vom Sozialwohnungsprojekt zum Arbeitsplatz muss kürzer sein als die Entfernung von der aktuellen Wohnung zum Arbeitsplatz.

Das ausgewählte Sozialwohnungsprojekt gehört nach der Zusammenlegung mit den Wohnungen der Begünstigten der Sozialwohnungsförderung nicht zur selben Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene. Die Lage von Wohnung, Arbeitsplatz und Sozialwohnung wird anhand der kürzesten Route von der Eigentumswohnung zum Arbeitsplatz mit gängigen Verkehrsmitteln auf der digitalen Plattform Google Maps bestimmt. Das Volkskomitee auf Gemeindeebene ist für die Bestätigung der Wohnbedingungen und der geografischen Lage im Einzelfall verantwortlich.

Dieser Vorschlag berücksichtigt die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten, die geografische Entfernung der Gebiete und enthält auch Verweise auf andere Provinzen und Städte. Darüber hinaus schlug das Bauministerium im Resolutionsentwurf der Nationalversammlung zur Erprobung spezifischer Mechanismen und Richtlinien für die Entwicklung von Sozialwohnungen, der dem Ausschuss für Recht und Justiz zur Prüfung und Konsultation mit den Abgeordneten der Nationalversammlung vorgelegt wurde, vor: „Bei Eigenheimbesitzern muss die kürzeste Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsplatz mindestens 30 km betragen.“ Die Regelung „Eigentum an einem Haus außerhalb eines Radius von 15 km um das Sozialwohnungsprojekt“ soll sicherstellen, dass Käufer von Sozialwohnungen diese bestimmungsgemäß nutzen, um bequemer zu wohnen und zur Arbeit zu gelangen.

Laut dem Bauamt ist die Entwicklung von Sozialwohnungen eine der wichtigsten Aufgaben, die in der sozioökonomischen Entwicklung der Stadt Priorität haben muss, um das Recht der Bevölkerung auf Zugang zu Wohnraum und auf Wohnraum zum Wohnen und Arbeiten zu gewährleisten. Der Entwurf wird derzeit mit Behörden, Organisationen und Einzelpersonen beraten und dem Vorsitzenden des Volkskomitees der Stadt Hue zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Stellungnahmen können bis zum 28. Juli 2025 eingereicht werden.

Neuigkeiten und Fotos: HA NGUYEN

Quelle: https://huengaynay.vn/kinh-te/xay-dung-giao-thong/lay-y-kien-nguoi-dan-ve-chinh-sach-nha-o-xa-hoi-155187.html