Mehrere Fächer werden erweitert
Dementsprechend legt dieses Dekret fest, dass folgende Subjekte für eine Verlängerung in Frage kommen: Unternehmen, Organisationen, Haushalte, Geschäftshaushalte, Einzelpersonen, die in den Bereichen Landwirtschaft , Forstwirtschaft und Fischerei Produktionstätigkeiten ausüben; Nahrungsmittelproduktion und -verarbeitung; Textilien; Unternehmen der Bauindustrie; Verlagstätigkeiten; Kinoaktivitäten, Fernsehprogrammproduktion, Tonträger- und Musikverlagswesen; Getränkeproduktion usw.
Unternehmen, Organisationen, Haushalte, Geschäftshaushalte und Einzelpersonen, die in Wirtschaftssektoren wie Transport und Lagerhaltung tätig sind; Beherbergungs- und Verpflegungsdienstleistungen; allgemeine und berufliche Bildung; Gesundheits- und Sozialfürsorge; Immobiliengeschäfte; Arbeits- und Beschäftigungsdienstleistungen; Aktivitäten von Reisebüros, Reiseveranstaltern und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Förderung und Organisation von Reisen; kreative, künstlerische und Unterhaltungsaktivitäten; Aktivitäten von Bibliotheken, Archiven, Museen und andere kulturelle Aktivitäten; Sport- und Unterhaltungsaktivitäten; Filmvorführungsaktivitäten; Radio- und Fernsehaktivitäten; Computerprogrammierung, Beratungsdienste und andere Aktivitäten im Zusammenhang mit Computern; Informationsdienstleistungen; unterstützende Dienstleistungen im Bergbau.
Darüber hinaus gibt es auch Unternehmen, Organisationen, Haushalte, Geschäftshaushalte und Einzelpersonen, die in der Herstellung vorrangiger unterstützender Industrieprodukte und wichtiger mechanischer Produkte tätig sind.
Die oben genannten erweiterten Subjekte verfügen über Produktions- und Geschäftsaktivitäten und generieren Einnahmen im Jahr 2023 oder 2024.
Darüber hinaus kommen für eine Verlängerung auch Klein- und Kleinstunternehmen in Frage, wie sie in den Bestimmungen des Gesetzes zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen 2017 und in der Regierungsverordnung Nr. 80/2021/ND-CP vom 26. August 2021 festgelegt sind, in der eine Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen detailliert beschrieben werden.
Verlängerung der Zahlungsfrist für Steuern und Grundrenten
Dieses Dekret sieht außerdem eine Verlängerung der Zahlungsfrist für Steuern und Grundrenten wie folgt vor:
Für die Mehrwertsteuer (ausgenommen Einfuhrumsatzsteuer): Verlängerung der Steuerzahlungsfrist für die anfallende Mehrwertsteuer (einschließlich des Steuerbetrags, der anderen Orten auf Provinzebene zugewiesen wird, in denen der Steuerzahler seinen Hauptsitz hat, sowie des für jedes Vorkommen zu zahlenden Steuerbetrags) des Steuerzeitraums von Mai bis September 2024 (für Fälle der monatlichen Mehrwertsteuererklärung) und des Steuerzeitraums des zweiten Quartals 2024, des dritten Quartals 2024 (für Fälle der vierteljährlichen Mehrwertsteuererklärung) von Unternehmen und Organisationen, auf die die obige Verlängerung zutrifft.
Für die Mehrwertsteuerbeträge Mai 2024, Juni 2024 und das zweite Quartal 2024 beträgt die Verlängerungsfrist 5 Monate, für die Mehrwertsteuerbeträge Juli 2024 beträgt die Verlängerungsfrist 4 Monate, für die Mehrwertsteuerbeträge August 2024 beträgt die Verlängerungsfrist 3 Monate, für die Mehrwertsteuerbeträge September 2024 und das dritte Quartal 2024 beträgt die Verlängerungsfrist 2 Monate.
Die Fristverlängerung berechnet sich ab dem Ablauf der Frist zur Zahlung der Mehrwertsteuer gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes.
Die Frist zur Zahlung der Mehrwertsteuer für den Monat und das Quartal wird wie folgt verlängert: Die Frist zur Zahlung der Mehrwertsteuer für den Steuerzeitraum Mai 2024 endet spätestens am 20. November 2024. Die Frist zur Zahlung der Mehrwertsteuer für den Steuerzeitraum Juni 2024 endet spätestens am 20. Dezember 2024. Die Frist zur Zahlung der Mehrwertsteuer für den Steuerzeitraum Juli 2024 endet spätestens am 20. Dezember 2024.
Die Frist zur Zahlung der Mehrwertsteuer für den Steuerzeitraum August 2024 endet spätestens am 20. Dezember 2024. Die Frist zur Zahlung der Mehrwertsteuer für den Steuerzeitraum September 2024 endet spätestens am 20. Dezember 2024.
Für die Körperschaftsteuer gilt: Verlängerung der Steuerzahlungsfrist für die vorläufige Körperschaftsteuerzahlung für das zweite Quartal des Körperschaftsteuerzeitraums 2024 für Unternehmen und Organisationen, für die die oben genannte Fristverlängerung gilt. Die Verlängerungsfrist beträgt drei Monate ab dem Ende der Körperschaftsteuerzahlungsfrist gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes.
Falls ein Unternehmen oder eine Organisation, für das bzw. die eine Fristverlängerung in Frage kommt, über Zweigstellen oder verbundene Einheiten verfügt, die die Körperschaftsteuer separat bei der Steuerbehörde erklären, die die Zweigstelle oder verbundene Einheit direkt verwaltet, haben die Zweigstellen oder verbundenen Einheiten ebenfalls Anspruch auf eine Fristverlängerung bei der Zahlung der Körperschaftsteuer.
Für die Mehrwertsteuer und Einkommensteuer von Gewerbetreibenden und Privatpersonen gilt eine Verlängerung der Zahlungsfrist für die Mehrwertsteuer und Einkommensteuer für die im Jahr 2024 fällige Steuer von Gewerbetreibenden und Privatpersonen. Gewerbetreibende und Privatpersonen müssen den in dieser Klausel verlängerten Steuerbetrag bis spätestens 30. Dezember 2024 entrichten.
Für Grundrente: Verlängerung der Frist für die Zahlung der Grundrente um 50 % der im Jahr 2024 zu zahlenden Grundrente (der im zweiten Zeitraum des Jahres 2024 zu zahlende Betrag) für Unternehmen, Organisationen, Haushalte und Einzelpersonen, die gemäß Beschluss oder Vertrag einer zuständigen staatlichen Behörde Land direkt vom Staat in Form einer jährlichen Grundrente pachten und Anspruch auf Verlängerung haben. Die Verlängerungsfrist beträgt zwei Monate ab dem 31. Oktober 2024.
Dieses Dekret gilt vom 17. Juni 2024 bis zum 31. Dezember 2024. Nach Ablauf der in diesem Dekret vorgesehenen Verlängerungsfrist werden die Zahlungsfristen für Steuern und Pachtzinsen gemäß den geltenden Vorschriften umgesetzt.
Tuberkulose (laut Vietnamnet)Quelle
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