Ab dem 1. August 2025 wird die Zollbehörde das automatisierte Verfahren zur Erhebung der Mehrwertsteuer auf importierte Waren mit geringem Wert (unter 1 Million VND) per Expresslieferung anwenden.
Am 11. Juli kündigte die Zollbehörde die Umsetzung des Rundschreibens 29/2025/TT-BTC an, einer neuen Regelung zur automatischen Erhebung der Mehrwertsteuer für geringwertige Waren, die per Expressdienst importiert werden.
Bisher waren per Expressversand importierte Waren im Wert von weniger als 1 Million VND sowohl von der Einfuhrsteuer als auch von der Mehrwertsteuer befreit (Beschluss Nr. 78/2010/QD-TTg vom 30. November 2010). Diese Mehrwertsteuerbefreiung wurde jedoch zum 18. Februar 2025 (gemäß Beschluss Nr. 01/2025/QD-TTg) abgeschafft. Waren unter 1 Million VND sind daher weiterhin von der Einfuhrsteuer befreit, müssen aber Mehrwertsteuer zahlen.
Während der Umsetzung der Richtlinie trat das Problem auf, dass das Zollsystem nicht auf die Erhebung der Mehrwertsteuer für diese geringwertigen Sendungen vorbereitet war. Daher mussten Zollbehörde und Unternehmen die Steuern manuell deklarieren und einziehen, was zeitaufwändig, arbeitsintensiv und fehleranfällig war.
Daher hat das Finanzministerium das Rundschreiben 29/2025/TT-BTC herausgegeben, um eine rechtliche und technische Grundlage für die automatische Erhebung der Mehrwertsteuer im Zollsystem zu schaffen, mit dem Ziel, das System zu modernisieren, die Verwaltungsverfahren zu reduzieren und eine korrekte und ausreichende Steuererhebung für den Staat sicherzustellen.
Konkret wird der Implementierungsplan in der Pilotphase (vom 9. bis 31. Juli) auf eine Reihe von Unternehmen angewendet. Danach wird die Zollbehörde ihn ab dem 1. August offiziell für alle Express-Lieferunternehmen auf allen Wegen (Luft, Straße, Schiene) umsetzen.
Quelle: https://baolangson.vn/thu-the-vat-tu-dong-voi-hang-nhap-khau-qua-chuyen-phat-nhanh-co-gia-tri-duoi-1-trieu-dong-5052909.html
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