Die Regierung hat gerade die Resolution Nr. 102/NQ-CP vom 29. Juni 2024 zur Sicherstellung der Leitung und Durchführung der Prävention und Kontrolle von Naturkatastrophen während der Phase der Perfektionierung der Kommando- und Leitungsbehörden des Zivilschutzes auf allen Ebenen erlassen.
Die Regierung beauftragt den Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und die Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte, die vorhandenen Apparate, Mittel und Ausrüstungen weiterhin zu nutzen, um die Überwachung, Aufsicht und Leitung der Verhütung und Bekämpfung von Naturkatastrophen zu organisieren (einschließlich der Organisation des Betriebs von Stauseen gemäß den Verfahren für den Betrieb zwischen Stauseen in Flusseinzugsgebieten). Sie weist die Regierung und den Premierminister an, die Arbeit zur Verhütung und Bekämpfung von Naturkatastrophen vom 1. Juli 2024 an gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Naturkatastrophen zu leiten, bis der Nationale Lenkungsausschuss für den Zivilschutz und die Kommandoausschüsse für den Zivilschutz auf allen Ebenen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Zivilverteidigung fertiggestellt sind und ihre Arbeit aufnehmen, um sicherzustellen, dass die Arbeit zur Verhütung und Bekämpfung von Naturkatastrophen reibungslos, zügig und wirksam durchgeführt wird, ohne Lücken oder Unterbrechungen bei der Überwachung, Aufsicht, Beratung, Leitung und Durchführung der Verhütung und Bekämpfung von Naturkatastrophen (insbesondere jetzt, da die Verhütung und Bekämpfung von Naturkatastrophen am stärksten gefährdet ist, z. B. bei Stürmen und Überschwemmungen).
Das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt sollen im Einklang mit ihren staatlichen Verwaltungsfunktionen und zugewiesenen Aufgaben den Vorsitz führen und sich mit den zuständigen Ministerien und Behörden abstimmen, um dringend die aktuellen Vorschriften in Bezug auf die Verantwortlichkeiten des Nationalen Lenkungsausschusses für die Verhütung und Bekämpfung von Naturkatastrophen, der Kommandoausschüsse für die Verhütung und Bekämpfung von Naturkatastrophen sowie der Suche und Rettung auf allen Ebenen zu überprüfen, den zuständigen Behörden umgehend Lösungen für die Handhabung oder Änderung und Ergänzung (falls erforderlich) vorzuschlagen, um die Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Organisationen und Einzelpersonen klar zu definieren und sicherzustellen, dass die Arbeit zur Verhütung und Bekämpfung von Naturkatastrophen reibungslos, unverzüglich, effektiv und im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes über den Zivilschutz, des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Naturkatastrophen und anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird./.
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