Vor 69 Jahren, am 10. Oktober 1954, brachen Zehntausende Hanoier in Jubel aus, als sie die siegreiche Armee bei ihrer Rückkehr begrüßten und die Hauptstadt befreiten.
Laut Arbeitsgesetz dürfen Arbeitnehmer am Tag der Befreiung der Hauptstadt, dem 10. Oktober, keinen Urlaub nehmen.
Seitdem ist der 10. Oktober zu einem bedeutenden Ereignis geworden, das das siegreiche Ende des mühsamen, aufopferungsvollen, aber auch heldenhaften und ruhmreichen Widerstandskrieges der Bevölkerung der Hauptstadt im Besonderen und des ganzen Landes im Allgemeinen gegen die Franzosen markiert.
Gemäß Artikel 112 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 haben Arbeitnehmer ab 2021 Anspruch auf 11 Feiertage und Tet-Feiertage pro Jahr und erhalten das volle Gehalt gemäß Arbeitsvertrag.
Konkret haben Arbeitnehmer Anspruch auf 6 freie Feiertage, darunter: 1 Tag Neujahr, 5 Tage Neujahr nach dem Mondkalender, 1 Tag Gedenktag des Hung King (10.3. nach dem Mondkalender); 1 Tag Tag des Sieges (30.4. nach dem Mondkalender); 1 Tag Internationaler Tag der Arbeit (1.5.); 2 freie Tage am Nationalfeiertag (2.9. und 1 Tag unmittelbar vor oder nach dem 2.9.).
Wenn diese Feiertage mit wöchentlichen Feiertagen zusammenfallen, wird den Mitarbeitern der folgende freie Tag als Ausgleich gewährt. Der Premierminister entscheidet jedes Jahr auf Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten gemäß den Vorschriften über bestimmte Feiertage.
Der Tag der Befreiung des Kapitals, der 10. Oktober, ist daher laut Gesetz kein gesetzlicher Feiertag. Darüber hinaus fällt der 10. Oktober 2023 nicht auf ein Wochenende, sondern auf einen Mittwoch, sodass Arbeitnehmer keinen freien Tag haben.
Je nach Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann es sich hierbei jedoch um einen unbezahlten freien Tag gemäß Artikel 115 des Arbeitsgesetzbuches handeln.
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