Das Gesundheitsministerium hat ein Rundschreiben zur Regelung der Verschreibung und Verschreibung von Arzneimitteln und Biologika in ambulanten Behandlungen in medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen herausgegeben. Das Rundschreiben tritt am 1. Juli in Kraft.
Einschließlich einer Liste der Krankheiten und Krankheitsgruppen, die für ambulante Rezepte mit einer Dauer von mehr als 30 Tagen in Frage kommen.
Der verschreibende Arzt legt die Anzahl der Anwendungstage jedes Arzneimittels auf der Grundlage des klinischen Zustands und der Stabilität des Patienten fest und verschreibt das Arzneimittel, wobei die maximale Anzahl der Anwendungstage jedes Arzneimittels neunzig Tage nicht überschreiten darf.

Viele chronische Erkrankungen, die eine Langzeitbehandlung erfordern, werden ambulant für mehr als 30 Tage verordnet (Abbildung: NP).
Diese Liste umfasst 252 Krankheiten und Krankheitsgruppen aus 16 Fachgebieten wie Krebs (Brustkrebs, nicht-kleinzelliger Lungenkrebs, Schilddrüsenkrebs), Blutkrankheiten (angeborene hämolytische Anämie, Sichelzellenanämie usw.), endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (Schilddrüsenunterfunktion, Hypophyseninsuffizienz, Diabetes usw.), psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Nervensystems, des Kreislaufs, der Atemwege, des Verdauungssystems, der Haut, Erkrankungen des Bewegungsapparats und des Bindegewebes usw.
Diese Richtlinie basiert auf den praktischen Bedürfnissen der Patienten, insbesondere derjenigen, die in abgelegenen Gebieten leben, der älteren Menschen und der Patienten mit Reiseschwierigkeiten. Zuvor war im Rundschreiben 52/2017 festgelegt, dass die maximale Verschreibungsdauer für ambulante Behandlungen 30 Tage betrug.
Darüber hinaus regelt das Rundschreiben auch die Verschreibung von Betäubungsmitteln zur Schmerzlinderung bei Krebspatienten.
Der Patient oder sein Vertreter verpflichtet sich schriftlich zur Einnahme von Suchtmitteln. Jedes Rezept gilt für maximal 30 Tage und muss drei aufeinanderfolgende Behandlungszeiträume von jeweils höchstens zehn Tagen umfassen (Anfangs- und Enddatum des Behandlungszeitraums müssen klar angegeben sein).
Falls ein Krebspatient zu Hause ist und nicht zur Untersuchung in eine medizinische Einrichtung gehen kann, muss der Patient eine Bestätigung vom Leiter der Gesundheitsstation der Gemeinde, des Bezirks oder der Sonderzone, in der der Patient wohnt, über die Notwendigkeit der Fortsetzung der Schmerzbehandlung mit Betäubungsmitteln sowie eine Zusammenfassung der Krankenakte vorlegen.
Quelle: https://dantri.com.vn/suc-khoe/tu-17-252-benh-duoc-ke-don-thuoc-ngoai-tru-tren-30-ngay-20250701151433016.htm
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