Die Regierung erließ das Dekret Nr. 85/2024/ND-CP, das eine Reihe von Artikeln des Preisgesetzes detailliert beschreibt. Insbesondere regelt das Dekret die Umsetzung der Preisstabilisierung.

Organisieren Sie die Umsetzung der Preisstabilisierung gemäß Absatz 1, Artikel 20 des Preisgesetzes.
Dekret zur Organisation der Umsetzung der Preisstabilisierung Absatz 1, Artikel 20 des Preisgesetzes. Dementsprechend müssen das Ministerium und die für den Sektor oder Bereich zuständigen Behörden auf Ministerebene einen schriftlichen Antrag auf Preisstabilisierung für Waren und Dienstleistungen unter ihrer Verwaltung an das Finanzministerium senden, der zusammengefasst und der Regierung zur Genehmigung der Preisstabilisierungspolitik gemäß folgendem Inhalt und in folgender Reihenfolge vorgelegt wird:
Ministerien und Behörden auf Ministerebene, die für die Sektoren und Bereiche der Waren und Dienstleistungen auf der Preisstabilisierungsliste zuständig sind, müssen bei der Bewertung des Ausmaßes der Schwankungen der Marktpreise von Waren und Dienstleistungen, des Ausmaßes der Auswirkungen auf die Sozialwirtschaft , die Produktion, die Geschäftswelt und das Leben der Menschen sowie der Notwendigkeit einer Preisstabilisierung einen Preisstabilisierungsbericht erstellen. Dem Bericht ist ein Dokument beizufügen, in dem die Regierung aufgefordert wird, die Preisstabilisierungspolitik zu genehmigen, und diesen Bericht zur Zusammenfassung an das Finanzministerium weiterleiten.
Auf Anfrage der Ministerien und Behörden auf Ministerebene, die für die in der Preisstabilisierungsliste aufgeführten Waren- und Dienstleistungssektoren und -bereiche zuständig sind, erstellt das Finanzministerium innerhalb von höchstens zehn Werktagen nach Eingang der oben genannten Informationen einen Bericht an die Regierung zur Prüfung und Entscheidung über die Preisstabilisierungspolitik. Bei Bedarf fordert das Finanzministerium die zuständigen Behörden und Organisationen auf, weitere Informationen für die Erstellung des Berichts an die Regierung zur Prüfung und Genehmigung der Preisstabilisierungspolitik bereitzustellen. Die Frist für die Bereitstellung der Informationen beträgt höchstens drei Werktage ab Eingang der Anfrage des Finanzministeriums.
Die Regierung entscheidet über die Politik der Preisstabilisierung und überträgt den Ministerien und Ministerien, die für die Waren- und Dienstleistungssektoren zuständig sind, die Verantwortung für die Durchführung der Preisstabilisierung. Die Koordinierungsverantwortung wird den Ministerien, Ministerien und den zuständigen Volkskomitees der Provinzen übertragen. Die Befugnisse und Verantwortlichkeiten zur Durchführung der Preisstabilisierung richten sich nach Artikel 7 dieses Dekrets.
Auf Grundlage der Preisstabilisierungspolitik der Regierung obliegt es den Ministerien und den für die Verwaltung der Sektoren und Bereiche zuständigen Behörden auf Ministerebene, die Führung bei der Umsetzung zu übernehmen und die Volkskomitees der Provinzen anzuleiten, eine oder mehrere Methoden zur Ermittlung der Ursachen von Preisschwankungen umzusetzen, um auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen zur Preisstabilisierung sowie deren Dauer und Umfang auszuwählen.
Organisieren Sie die Preisstabilisierung gemäß Absatz 2, Artikel 20 des Preisgesetzes
Das Dekret Nr. 85/2024/ND-CP legt auch die Organisation der Preisstabilisierung gemäß Absatz 2, Artikel 20 des Preisgesetzes.
Konkret zur Preisstabilisierung im ganzen Land:
Bei Waren und Dienstleistungen auf der Preisstabilisierungsliste bewertet das für den jeweiligen Sektor zuständige Ministerium oder die zuständige Behörde auf Ministerebene die tatsächliche Entwicklung und das Marktpreisniveau der Waren und Dienstleistungen. Es erstellt einen Preisstabilisierungsbericht zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Preisstabilisierung und übermittelt diesen dem Finanzministerium zur Zusammenfassung. Anschließend legt es der Regierung die entsprechenden Strategien, Maßnahmen und Fristen für die Preisstabilisierung vor und beauftragt sie mit deren Umsetzung. Bei Bedarf fordert das Finanzministerium die zuständigen Behörden und Organisationen auf, weitere Informationen zur Zusammenfassung der Berichte an die Regierung vorzulegen.
Falls Waren und Dienstleistungen nicht in der Liste der der Preisstabilisierung unterliegenden Waren und Dienstleistungen aufgeführt sind, aber einer sofortigen Preisstabilisierung gemäß Artikel 20 Punkt a, Absatz 2 des Preisgesetzes bedürfen, müssen die Ministerien und die für die Sektoren und Bereiche zuständigen Behörden auf Ministerebene die tatsächliche Entwicklung und das Marktpreisniveau der Waren und Dienstleistungen bewerten. Sie erstellen einen Preisstabilisierungsbericht zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Preisstabilisierung und senden ihn zur Zusammenfassung an das Finanzministerium. Dieser Bericht wird der Regierung vorgelegt, die ihn dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung zur Prüfung und Entscheidung über Richtlinien, Maßnahmen und Fristen für die Preisstabilisierung vorlegt. Auf der Grundlage der Genehmigung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung sind die für die Sektoren und Bereiche zuständigen Ministerien und die für die Sektoren und Bereiche zuständigen Behörden auf Ministerebene sowie die Volkskomitees der Provinzen für die Organisation der Umsetzung gemäß den Anweisungen der Regierung verantwortlich.
Auf Grundlage der Umsetzung der Preisstabilisierung und der Bewertung der tatsächlichen Preisentwicklung bei Waren und Dienstleistungen können Ministerien und für Sektoren und Bereiche zuständige Behörden auf Ministerebene vorschlagen, die Preisstabilisierung vorzeitig zu beenden oder die Geltungsdauer der Preisstabilisierungsmaßnahmen zu verlängern. Anschließend können sie dem Finanzministerium zur Zusammenfassung und Vorlage bei der Regierung zur Prüfung und Entscheidung über Waren und Dienstleistungen auf der Preisstabilisierungsliste oder dem Finanzministerium zur Zusammenfassung und Vorlage bei der Regierung zur Vorlage beim Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung zur Prüfung und Entscheidung über Waren und Dienstleistungen, die nicht auf der Preisstabilisierungsliste stehen, vorgelegt werden.
Für eine Preisstabilisierung auf lokaler Ebene Gilt in Fällen, in denen das Marktpreisniveau von Waren und Dienstleistungen in der Liste der Waren und Dienstleistungen, die der Preisstabilisierung unterliegen, vor Ort ungewöhnlich stark schwankt, wie in Punkt b, Absatz 2, Artikel 20 des Preisgesetzes vorgeschrieben:
Das Ministerium für Industrie und Sektorverwaltung bewertet die tatsächliche Entwicklung und das Marktpreisniveau von Gütern und Dienstleistungen in der jeweiligen Region und erstellt daraus einen Preisstabilisierungsbericht zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Preisstabilisierung. Dieses wird dem Finanzministerium zur Zusammenfassung vorgelegt, dem Volkskomitee der Provinz zur Prüfung vorgelegt, um über geeignete Strategien, Maßnahmen und Fristen für die Preisstabilisierung zu entscheiden und die Umsetzung zu beauftragen. Bei Bedarf fordert das Finanzministerium die zuständigen Behörden und Organisationen auf, weitere Informationen zur Zusammenfassung des Berichts an das Volkskomitee der Provinz zu übermitteln. Die Abteilungen, Zweigstellen, Sektoren und Bezirksvolkskomitees sind für die Organisation der Umsetzung gemäß den Anweisungen des Provinzvolkskomitees verantwortlich. Das Provinzvolkskomitee erstattet der Regierung Bericht über die Ergebnisse der Preisstabilisierung und leitet diese gleichzeitig gemäß den Vorschriften dem Finanzministerium zur Zusammenfassung weiter.
Auf Grundlage der Umsetzungssituation und der Bewertung der tatsächlichen Preisentwicklung bei Waren und Dienstleistungen kann das Ministerium für Industrie und Sektormanagement vorschlagen, die Preisstabilisierung vorzeitig zu beenden oder die Geltungsdauer der Preisstabilisierungsmaßnahmen zu verlängern. Die Vorlage kann dem Finanzministerium zur Zusammenfassung und Vorlage an das Provinzvolkskomitee zur Entscheidung vorgelegt werden. Das Dokument des Provinzvolkskomitees zur Anpassung der Geltungsdauer der Preisstabilisierungsmaßnahmen ist ein Verwaltungsdokument.
Organisationen und Einzelpersonen, die mit Waren und Dienstleistungen handeln, sind dafür verantwortlich, die angekündigten Maßnahmen zur Preisstabilisierung einzuhalten und ab dem Datum der Anwendung der Maßnahmen zur Preisstabilisierung Ersterklärungen und Neuerklärungen der Preise laufender Waren und Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen von Artikel 17 dieses Dekrets vorzunehmen.
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