Anzeige der vorübergehenden Abwesenheit 2024: Wann muss sie angezeigt werden?
Bei der Erklärung der vorübergehenden Abwesenheit handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Wohnsitzanmeldung der Bürger.
Wenn auf Bürger folgende Fälle zutreffen, müssen sie selbst dafür sorgen, dass sie ihre vorübergehende Abwesenheit gemäß den Vorschriften erklären:
(i) Verlassen der Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene, in der sie wohnen, für einen Tag oder länger für Verdächtige und Angeklagte, die auf Kaution frei sind; Personen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, über deren Vollstreckung aber noch keine Entscheidung ergangen ist, oder Personen, bei denen eine Entscheidung zur Vollstreckung der Strafe ergangen ist, die aber auf Kaution frei sind oder deren Strafe aufgeschoben oder vorübergehend ausgesetzt wurde; Personen, die zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt wurden und auf Bewährung sind; Personen, die eine Bewährungsstrafe oder eine Besserung ohne Freiheitsentzug verbüßen; Personen, die vorzeitig unter Auflagen aus der Haft entlassen wurden und auf Bewährung sind;
(ii) Verlassen der Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene, in der sie wohnen, für einen Tag oder länger für Personen, die auf Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtebene Erziehungsmaßnahmen absolvieren; Personen, die Maßnahmen der Schulpflicht, der obligatorischen Drogenrehabilitation oder der Besserungsanstalt absolvieren müssen, deren Vollstreckung aber aufgeschoben oder vorübergehend ausgesetzt wurde; Personen, die während des Verfahrens zur Prüfung und Entscheidung über die Anwendung von Maßnahmen der Schulpflicht, der obligatorischen Drogenrehabilitation oder der Besserungsanstalt unter Aufsicht stehen;
(iii) Verlassen der Verwaltungseinheit auf Bezirksebene, in der sie wohnen, für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate im Falle von Personen im wehrpflichtigen Alter oder Personen, die gemäß der Entscheidung einer zuständigen staatlichen Behörde andere Verpflichtungen gegenüber dem Staat erfüllen müssen;
(iv) Verlassen der Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene mit ständigem Wohnsitz für mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate für Personen, auf die die in (i), (ii) und (iii) genannten Fälle nicht zutreffen, mit Ausnahme derjenigen, die am neuen Wohnort einen vorübergehenden Wohnsitz angemeldet haben oder das Land verlassen haben.
(Artikel 31 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes 2020)
Wo melden Bürger ihre vorübergehende Abwesenheit?
Je nach Fall müssen sich die Bürger an die zuständige Behörde wenden, um das Verfahren zur Erklärung ihrer vorübergehenden Abwesenheit durchzuführen.
Insbesondere wenn die oben genannten Fälle (i) und (ii) vorliegen, muss der Bürger vor Verlassen seines Wohnorts zum Einwohnermeldeamt gehen, um seine vorübergehende Abwesenheit zu erklären. Bei der Erklärung der vorübergehenden Abwesenheit muss er einen Antrag auf Erklärung der vorübergehenden Abwesenheit und eine schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde zur Beaufsichtigung, Verwaltung und Ausbildung dieser Person vorlegen.
Die Meldebehörde ist dann für die Beratung und Prüfung des Erklärungsinhalts verantwortlich. Innerhalb eines Werktages nach Eingang des Antrags auf vorübergehende Abwesenheitserklärung stellt die Meldebehörde dem Bürger ein Formular für die vorübergehende Abwesenheitserklärung aus. In komplizierten Fällen kann die Bearbeitungszeit länger sein, jedoch nicht mehr als zwei Werktage.
Wenn Sie unter die Fälle (iii) und (iv) fallen, können Sie Ihre vorübergehende Abwesenheit mit den in Absatz 1, Artikel 16 des Rundschreibens 55/2021/TT-BCA vorgeschriebenen Formularen erklären, und zwar wie folgt:
+ Direkt beim Einwohnermeldeamt oder bei der vom Einwohnermeldeamt angegebenen Annahmestelle für die Erklärung zur vorübergehenden Abwesenheit;
+ von der Meldebehörde bekannt gegebene oder ausgehängte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse;
+ Elektronische Informationsseite der Meldebehörde oder über das Nationale Öffentliche Dienstleistungsportal, das Öffentliche Dienstleistungsportal des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit , das Öffentliche Dienstleistungsportal des Wohnsitzmanagements;
+ Anwendung auf elektronischen Geräten.
Zu diesem Zeitpunkt ist die Meldebehörde dafür verantwortlich, den Standort, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und die Website-Adresse der Meldebehörde, das nationale öffentliche Serviceportal, das öffentliche Serviceportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit, das öffentliche Serviceportal der Meldebehörde sowie den Anwendungsnamen auf dem elektronischen Gerät, das die Erklärungen zur vorübergehenden Abwesenheit empfängt, bekannt zu geben oder öffentlich zu veröffentlichen.
Handelt es sich bei der Person um eine minderjährige Person und fällt unter Fall (iv), ist die Person, die die Erklärung abgibt, der Vater, die Mutter oder der Vormund.
Bei der Abgabe einer Erklärung müssen die Bürger folgende Angaben genau machen:
- Vollständiger Name;
- Persönliche Identifikationsnummer oder Personalausweisnummer, Passnummer der Person, die ihre vorübergehende Abwesenheit erklärt;
- Grund für die vorübergehende Abwesenheit;
- Vorübergehende Abwesenheit;
- Zieladresse.
(Absätze 2, 3, 4, Artikel 31 des Aufenthaltsgesetzes 2020)
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