Bei der Pressekonferenz zur Bekanntgabe der Ergebnisse der 9. Sitzung der 15. Nationalversammlung am Morgen des 27. Juni erklärte die für den Wirtschafts- und Finanzausschuss zuständige Abgeordnete der Nationalversammlung, Pham Thi Hong Yen, dass die Regierung auf Grundlage der Bestimmungen des aktuellen Einkommensteuergesetzes dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung eine Anpassung des Familienfreibetrags vorlegen werde, falls der Verbraucherpreisindex (VPI) im Vergleich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes oder der letzten Anpassung des Familienfreibetrags um mehr als 20 % schwanke.
Diese Anpassung erfolgt entsprechend den Preisschwankungen und gilt für die nächste Steuerperiode.
Laut Frau Yen hat diese Regelung es der Regierung ermöglicht, dem Ständigen Ausschuss derNationalversammlung eine Anpassung des Familienfreibetrags vorzulegen, wenn es zu gesetzeskonformen Änderungen kommt.
Sie teilte mit, dass die Regierung in der kommenden zehnten Sitzung eine umfassende Überarbeitung des Einkommensteuergesetzes vorlegen werde. „Beide Inhalte beinhalten Anpassungen im Zusammenhang mit den Familienabzügen. Die Behörden der Nationalversammlung werden sich bei der Umsetzung auf das Gesetz und den Verordnungsplan von 2025 stützen“, sagte Frau Yen.

Delegierter Pham Thi Hong Yen (Foto: Gia Han).
Dieser Person zufolge wird die Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung erlassen, wenn die Regierung dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung lediglich die Anpassung von Punkt b, Klausel 1, Artikel 39 vorlegt.
Frau Yen fügte hinzu, dass die Regierung, wenn sie die Inhalte des umfassend überarbeiteten Einkommensteuergesetzes übernehmen würde, auch die oben genannten Inhalte widerspiegeln würde.
Nach dem geltenden Einkommensteuergesetz sind Privatpersonen berechtigt, Beiträge zur Sozialversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Berufshaftpflichtversicherung für bestimmte versicherungspflichtige Berufe abzuziehen, abzüglich der vorgeschriebenen Familienabzüge, wohltätiger und humanitärer Spenden, Zulagen und Subventionen. Der verbleibende Betrag ist das Einkommen, das als Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer dient.
Ab dem Steuerzeitraum 2020 beträgt der Abzug für Steuerzahler 11 Millionen VND/Monat (132 Millionen VND/Jahr); der Abzug für jede unterhaltsberechtigte Person beträgt 4,4 Millionen VND/Monat.
Quelle: https://dantri.com.vn/kinh-doanh/ke-hoach-sua-muc-giam-tru-gia-canh-dieu-chinh-thue-thu-nhap-ca-nhan-20250627122002389.htm
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