Leserfrage: Ich habe einen Neffen bei mir wohnen lassen und ihn bei mir angemeldet. Dieser Neffe wohnt nun schon seit vielen Jahren nicht mehr bei mir. Deshalb möchte ich nun die Daueraufenthaltsanmeldung für ihn an meiner Wohnadresse löschen lassen. Ist das möglich? Ist gesetzlich geregelt, in welchen Fällen die Daueraufenthaltsanmeldung gelöscht wird und wie das Verfahren zur Löschung der Daueraufenthaltsanmeldung aussieht?
Rechtsanwalt Le Van Hoan antwortete: Gemäß Absatz 1, Artikel 24 des Aufenthaltsgesetzes von 2020 sind Fälle der Löschung der Daueraufenthaltsregistrierung festgelegt, darunter einige Fälle wie folgt:
Eine Person, die sich 12 Monate oder länger ununterbrochen von ihrem ständigen Wohnsitz abwesend befindet, ohne einen vorübergehenden Wohnsitz an einem anderen Wohnort anzumelden oder ohne eine vorübergehende Abwesenheit zu erklären, außer in Fällen, in denen sie das Land verlässt, jedoch nicht, um sich dort niederzulassen, oder in Fällen, in denen sie eine Gefängnisstrafe verbüßt, eine Zwangsmaßnahme in einer Anstalt verbüßt, in eine obligatorische Einrichtung zur Drogenrehabilitation eingewiesen wird oder in eine Besserungsanstalt eingewiesen wird;
Eine Person, die ihren ständigen Wohnsitz in einer gemieteten, geliehenen oder vorübergehend gemieteten Unterkunft angemeldet hat, die Miete, das Leihen oder den vorübergehenden Aufenthalt jedoch beendet hat und innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Beendigung der Miete, des Leihens oder der vorübergehend gemieteten Unterkunft noch keinen ständigen Wohnsitz in einer neuen Unterkunft angemeldet hat;
Eine Person, die ihren ständigen Wohnsitz in einer gemieteten, geliehenen oder vorübergehend gemieteten Unterkunft angemeldet hat, die Miete, das Leihen oder den vorübergehenden Aufenthalt jedoch beendet hat und der Vermieter, Verleiher oder vorübergehende Gastgeber sich nicht bereit erklärt hat, die Anmeldung des ständigen Wohnsitzes in dieser Unterkunft aufrechtzuerhalten; …
Wenn Ihr Neffe also seinen ständigen Wohnsitz am Ort der vorübergehenden Unterkunft angemeldet hat, diesen jedoch nicht mehr dort aufhält und die Person, die ihm die Unterkunft zur Verfügung gestellt hat, nicht zugestimmt hat, die Anmeldung zum ständigen Wohnsitz an diesem Ort beizubehalten, besteht die Gefahr, dass seine Anmeldung zum ständigen Wohnsitz gelöscht wird.
Die Löschung der Daueraufenthaltsregistrierung erfolgt verfahrensmäßig gemäß Artikel 7 der Verordnung 62/2021. Demnach ist die Person, deren Daueraufenthaltsregistrierung gelöscht werden soll, oder der Vertreter des Haushalts verpflichtet, innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum, an dem sich in einem Haushalt eine Person befindet, deren Daueraufenthaltsregistrierung gelöscht werden soll, das Verfahren zur Löschung der Daueraufenthaltsregistrierung bei der Meldebehörde einzureichen.
Die Akte zur Löschung der Daueraufenthaltsregistrierung umfasst: Antrag auf Änderung des Wohnsitzes, Informationen und Dokumente, die einen der Fälle der Löschung der Daueraufenthaltsregistrierung belegen.
Die Behörde, die den Daueraufenthalt registriert hat, ist befugt, die Eintragung des Daueraufenthalts zu löschen und muss in der Aufenthaltsdatenbank den Grund und den Zeitpunkt der Löschung der Eintragung des Daueraufenthalts klar angeben.
Wenn Sie die Daueraufenthaltserlaubnis Ihres Neffen aus der Wohnung, in der Sie ihn bisher untergebracht hatten, entfernen lassen möchten, müssen Sie zur Polizei gehen, um das Verfahren zur Löschung der Daueraufenthaltserlaubnis abzuschließen. Füllen Sie dazu das Antragsformular zur Änderung der Wohnsitzdaten aus und legen Sie Dokumente und Unterlagen vor, die die Beendigung der Miete, des Leihens oder des Aufenthalts belegen.
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