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Ab dem 20. Oktober wird COVID-19 offiziell zu einer Infektionskrankheit der Gruppe B

Công LuậnCông Luận20/10/2023

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Dementsprechend gilt COVID-19 gemäß der Entscheidung Nr. 3896/QD-BYT, die am 19. Oktober von der außerordentlichen Professorin Dr. Nguyen Thi Lien Huong, stellvertretende Gesundheitsministerin , unterzeichnet und erlassen wurde, ab dem 20. Oktober nicht mehr als Infektionskrankheit der Gruppe A, sondern wurde in die Gruppe B des Gesetzes zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten 2007 überführt.

In der Entscheidung des Gesundheitsministeriums heißt es eindeutig: „Akute Atemwegsinfektionen, die durch den neuen Stamm des Coronavirus (nCov), der COVID-19 verursacht, verursacht werden, werden gemäß den Bestimmungen von Punkt b, Absatz 1 und Absatz 2, Artikel 3 des Gesetzes zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten 2007 von Infektionskrankheiten der Gruppe A zu Infektionskrankheiten der Gruppe B eingestuft.“

Zuvor war die Entscheidung Nr. 219/QD-BYT des Gesundheitsministeriums vom 29. Januar 2020 über die Aufnahme akuter Atemwegsinfektionen, die durch den neuen Stamm des nCov-Virus verursacht werden, in die Liste der Infektionskrankheiten der Gruppe A gemäß dem Gesetz zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten 2007 außer Kraft getreten.

Gemäß der neuen Entscheidung werden Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle von COVID-19 gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten für Infektionskrankheiten der Gruppe B durchgeführt.

Seit dem 20. Oktober gilt Covid-19 offiziell als Infektionskrankheit der Gruppe B.

COVID-19 ist keine Infektionskrankheit der Gruppe A mehr, sondern gehört nun zur Gruppe B.

Bezüglich der Grundlage für die Erklärung des Endes der COVID-19-Epidemie unterzeichnete der stellvertretende Premierminister Tran Hong Ha den Beschluss 26/2023/QD-TTg zur Änderung des Anhangs, der die durchschnittliche Inkubationszeit und den Zeitraum regelt, in dem keine neuen Fälle von Infektionskrankheiten festgestellt werden, als Grundlage für die Erklärung des Endes einer Epidemie einer Infektionskrankheit. Dieser Beschluss wurde zusammen mit dem Beschluss Nr. 02/2016/QD-TTg vom 28. Januar 2016 erlassen, in dem die Bedingungen für die Erklärung einer Epidemie und die Erklärung des Endes einer Epidemie einer Infektionskrankheit festgelegt sind.

In der Entscheidung heißt es eindeutig: Addition der Gruppen, der durchschnittlichen Inkubationszeit und der Zeit ohne Erkennung neuer Fälle von COVID-19 (früher bekannt als akute Atemwegsinfektion, verursacht durch den neuen Stamm des nCov-Virus). Demnach gehört COVID-19 zur Gruppe B, die durchschnittliche Inkubationszeit beträgt 4 Tage, die Zeit ohne Erkennung neuer Fälle 8 Tage.

Zuvor betrug gemäß den Bestimmungen des Beschlusses Nr. 07/2020/QD-TTg zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Beschlusses Nr. 02/2016/QD-TTg des Premierministers vom 28. Januar 2016 über die Bedingungen für die Erklärung einer Epidemie und die Erklärung des Endes einer Epidemie einer Infektionskrankheit die durchschnittliche Inkubationszeit von COVID-19 14 Tage und die Zeit ohne Feststellung neuer Fälle von COVID-19 28 Tage.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums basiert die Anpassung der durchschnittlichen Inkubationszeit von 14 auf 4 Tage und der Zeit ohne Erkennung neuer COVID-19-Fälle von 28 auf 8 Tage auf wissenschaftlichen Gründen, den aktuellen Entwicklungen der COVID-19-Epidemie und den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der US-amerikanischen Zentren für Krankheitskontrolle und -prävention.

Am 19. Oktober 2023 erließ der Premierminister den Beschluss Nr. 26/2023/QD-TTg zur Änderung des Anhangs zur Regelung der durchschnittlichen Inkubationszeit und des Zeitraums, in dem keine neuen Fälle von Infektionskrankheiten festgestellt werden, als Grundlage für die Erklärung des Endes einer Epidemie einer Infektionskrankheit. Dieser Beschluss wurde zusammen mit dem Beschluss Nr. 02/2016/QD-TTg vom 28. Januar 2016 erlassen, in dem die Bedingungen für die Erklärung einer Epidemie und die Erklärung des Endes einer Epidemie einer Infektionskrankheit geregelt sind.

Somit ist COVID-19 ab dem 20. Oktober 2023 eine Infektionskrankheit der Gruppe B mit einer durchschnittlichen Inkubationszeit von 4 Tagen. Der Zeitraum ohne Feststellung neuer Fälle einer Infektionskrankheit, auf dessen Grundlage mit der Entscheidung Nr. 02/2016/QD-TTg vom 28. Januar 2016 für COVID-19 das Ende einer Infektionskrankheitsepidemie erklärt werden kann, beträgt 8 Tage.

Vietnam hat 266.532.582 Dosen des COVID-19-Impfstoffs verabreicht.


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