Ein Bundesrichter hat entschieden, dass die US-Regierung im Rahmen einer Verschlankung der Bürokratie die Verträge Tausender kürzlich entlassener Arbeitnehmer wieder in Kraft setzen muss.
Laut CNN erließ Richter William Alsup im US-Bundesstaat Kalifornien am 13. März ein Urteil, in dem er sechs Ministerien – darunter das Veteranenministerium, das Energieministerium, das Landwirtschaftsministerium, das Innenministerium, das Verteidigungsministerium und das Finanzministerium – anwies, die kürzlich entlassenen Praktikanten unverzüglich wieder einzustellen. Herr Alsup sagte, er könne die Anordnung später auf andere Behörden ausweiten.
Das Hauptquartier des US-Veteranenministeriums, eine der Behörden, die kürzlich entlassene Mitarbeiter wieder einstellen mussten
Herr Alsup argumentiert, dass das Office of Personnel Management (OPM) Bundesbehörden illegal angewiesen habe, Mitarbeiter auf Probe zu entlassen, die oft weniger als ein Jahr im Job gewesen seien.
Das Justizministerium und das OPM hatten zuvor erklärt, sie hätten den Behörden lediglich „Richtlinien“ an die Hand gegeben, doch Richter Alsup wies diese Ansicht zurück und sagte, es handele sich um eine Anordnung.
Das Weiße Haus bezeichnete das Urteil als „absurd und verfassungswidrig“. „Ein Richter versucht verfassungswidrig, der Exekutive Einstellungs- und Entlassungsbefugnisse zu entreißen. Der Präsident hat die Befugnis, die Macht der gesamten Exekutive auszuüben; einzelne Bezirksrichter dürfen die Macht des gesamten Justizsystems nicht missbrauchen, um die Pläne des Präsidenten zu durchkreuzen“, erklärte die Pressesprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt, in einer Erklärung.
Das Justizministerium signalisierte noch am selben Tag, dass es Berufung beim Oberlandesgericht einlegen werde.
Dies ist nur eine von mehreren Klagen im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitsprogramm der Trump-Regierung. Eine ähnliche Klage ist in Maryland anhängig.
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Quelle: https://thanhnien.vn/tham-phan-my-yeu-cau-chinh-quyen-tuyen-lai-hang-ngan-nhan-vien-bi-sa-thai-185250314072108268.htm
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