Einspruch einlegen (falls erforderlich)
Wenn Sie nach Abschluss der Ergebnisabfrage für die High-School-Abschlussprüfung 2024 Auffälligkeiten bei den Prüfungsergebnissen feststellen oder die Ergebnisse stark von den zuvor geschätzten Ergebnissen abweichen, können Sie als Bewerber einen Antrag auf Überprüfung stellen.
Gemäß der Abiturprüfungsordnung 2024 haben alle Prüflinge Anspruch auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen; einen entsprechenden Antrag können die Prüflinge bei der Immatrikulationsstelle stellen.
Die Frist für die Entgegennahme von Berufungsanträgen und die Erstellung von Berufungslisten ist vom 17. bis 26. Juli 2024.
Die Prüfungsausschüsse organisieren die Wiederholungsprüfung der Prüfungsunterlagen (sofern vorhanden). Diese Phase muss spätestens am 4. August 2024 abgeschlossen sein.
Die Überprüfung der Abitur-Anerkennung muss bis spätestens 9. August 2024 abgeschlossen sein.
Hochschulzugangswünsche registrieren und anpassen
Vom 18. Juli bis 30. Juli 17:00 Uhr ist gemäß Reglement eine unbegrenzte Anzahl von Anmeldungen, Anpassungen und Ergänzungen von Zulassungswünschen durch die Bewerber möglich.
Kandidaten verwenden das zugewiesene Konto, um ihre Informationen im System zu verarbeiten (einzugeben, anzuzeigen, zu bearbeiten).
Außerordentlicher Professor Dr. Vu Thu Thuy wies darauf hin, dass alle Wünsche der Kandidaten, unabhängig davon, ob sie vorzeitig oder nach Erhalt ihrer Abiturergebnisse zugelassen werden, im allgemeinen Zulassungsunterstützungssystem (System) des Ministeriums für Bildung und Ausbildung registriert werden müssen.
Wenn Kandidaten ihre Wünsche nicht in das System eingeben, werden sie nicht erfasst.
Bei der Eingabe der Wünsche in das System müssen die Kandidaten ihre Priorität vom ersten (höchsten) Wunsch bis zum nächsten Wunsch eintragen. Das System ermöglicht es den Kandidaten, eine unbegrenzte Anzahl von Wünschen einzutragen.
Außerordentlicher Professor Dr. Nguyen Thu Thuy wies darauf hin, dass die Studierenden ihre größten Wünsche, ihre Fähigkeiten, Stärken und Leidenschaften ganz oben auf die Liste setzen sollten.
Dadurch werden die Rechte der Kandidaten gewahrt; sie werden unter allen für sie in Frage kommenden Wahlmöglichkeiten zur höchsten und bestmöglichen Wahl zugelassen.
Kandidaten, die den Antrag auf Zulassung zur Ausbildungsstätte gemäß dem Frühzulassungsplan der Ausbildungsstätte ausgefüllt haben und die Zulassungsvoraussetzungen (mit Ausnahme der Abiturvoraussetzung) erfüllen, müssen ihren Zulassungswunsch weiterhin im System registrieren, um gemäß den Vorschriften für die Zulassung berücksichtigt zu werden.
Vom 31. Juli bis 6. August, 17:00 Uhr müssen die Bewerber die Zulassungsgebühr entsprechend der Anzahl ihrer Zulassungswünsche online gemäß den Anweisungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung bezahlen.
Zeitpunkt der Zulassungsbestätigung beachten
Spätestens am 19. August 2024 um 17:00 Uhr geben die Universitäten und Hochschulen die Benchmark-Ergebnisse und Ergebnisse der ersten Zulassungsrunde bekannt.
Alle erfolgreichen Kandidaten müssen die erste Runde der Online-Zulassungsbestätigung im System bis spätestens 27. August 2024, 17:00 Uhr, abschließen.
Für direkt zugelassene Bewerber besteht vom 22. Juli bis 31. Juli 2024, 17:00 Uhr, die Möglichkeit, die Zulassung im System zu bestätigen.
Falls die Zulassung noch nicht feststeht, können die Kandidaten ihren Zulassungswunsch wie andere Bewerber auch weiterhin im System oder auf dem nationalen öffentlichen Serviceportal für Ausbildungseinrichtungen registrieren, um eine Zulassung zu prüfen. Im Falle einer Zulassung bestätigen die Kandidaten ihre Zulassung gemäß dem allgemeinen Zeitplan.
Bis spätestens 27. August, 17:00 Uhr, müssen alle zugelassenen Kandidaten die erste Runde der Online-Zulassungsbestätigung im System abschließen.
Vom 28. August bis Dezember folgen Kandidaten, die sich für zusätzliche Zulassungsrunden von Ausbildungseinrichtungen bewerben müssen, dem Zulassungsplan, der auf der Zulassungsinformationsseite der Ausbildungseinrichtung veröffentlicht ist, die zusätzliche Zulassungen anbietet.
Bewerber sollten beachten, dass Studierende, die die Aufnahmeprüfung bestanden und ihre Immatrikulation bestätigt haben, für eine weitere Immatrikulation nicht berücksichtigt werden, außer in Fällen, in denen der Leiter der Ausbildungsstätte ihnen die Nichtimmatrikulation gestattet.
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Quelle: https://daidoanket.vn/nhung-viec-thi-sinh-can-lam-ngay-sau-khi-biet-diem-thi-tot-nghiep-thpt-2024-10285767.html
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