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Einmalige Sozialversicherung und Arbeitslosengeld sind zwei unterschiedliche Systeme der sozialen Sicherheit.

Việt NamViệt Nam24/06/2024

Leser fragen: Ich bin dieses Jahr 58 Jahre alt, habe 33 Jahre lang sozialversicherungspflichtig gezahlt, bin noch nicht rentenfähig, aber mein Gesundheitszustand ist derzeit so schlecht, dass ich nicht arbeiten kann, und warte auf die Kündigung. Ist es in diesem Fall möglich, 12 Monate lang Arbeitslosengeld zu beziehen und anschließend eine einmalige Sozialversicherungszahlung zu beantragen?

Mitarbeiter der vietnamesischen Sozialversicherung beraten Arbeitnehmer zu einmaligen Sozialversicherungsleistungen.

Die vietnamesische Sozialversicherung antwortete:

Zu den Voraussetzungen für den Bezug einmaliger Sozialversicherungsleistungen:

In Absatz 1, Artikel 8 des Regierungserlasses Nr. 115/2015/ND-CP vom 11. November 2015 und Artikel 1 des Rundschreibens Nr. 18/2022/TT-BYT vom 31. Dezember 2022 zur Änderung von Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 56/2017/TT-BYT vom 29. Dezember 2017 des Gesundheitsministeriums ist festgelegt, dass Arbeitnehmer mit einem entsprechenden Antrag Anspruch auf einmalige Sozialversicherungsleistungen haben, wenn einer der folgenden Fälle auf sie zutrifft:

- Erreichen des vorgeschriebenen Rentenalters, ohne 20 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt zu haben, oder gemäß den Bestimmungen von Absatz 3, Artikel 54 des Sozialversicherungsgesetzes, ohne 15 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt zu haben und keine weitere Teilnahme an der freiwilligen Sozialversicherung;

- Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit, ohne 20 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt zu haben und keine weiteren Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen;

- sich im Ausland niederlassen;

- Zusätzlich zu den Fällen, in denen eine der lebensbedrohlichen Krankheiten wie Krebs, Lähmung, Leberzirrhose, Lepra, schwere Tuberkulose oder eine HIV-Infektion, die sich zu AIDS entwickelt hat, gemäß Punkt c, Absatz 1, Artikel 60 des Sozialversicherungsgesetzes vorliegt; Menschen mit Krankheiten und Behinderungen, deren Erwerbsfähigkeit um 81 % oder mehr eingeschränkt ist und die Aktivitäten zur Befriedigung ihrer täglichen persönlichen Bedürfnisse nicht kontrollieren oder ausführen können und jemanden brauchen, der sie überwacht, unterstützt und sich vollständig um sie kümmert.

* Voraussetzungen für Arbeitslosengeld:

Gemäß den Bestimmungen des Artikels 49 des Beschäftigungsgesetzes und seiner Leitlinien haben Arbeitnehmer, die in Absatz 1, Artikel 43 dieses Gesetzes genannt sind und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen, Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

- Kündigung eines Arbeits- oder Werkvertrags, außer in den folgenden Fällen: (a) Der Arbeitnehmer kündigt den Arbeits- oder Werkvertrag einseitig und widerrechtlich; (b) Bezug einer monatlichen Rente oder Invaliditätsbeihilfe;

- In den in Artikel 43 Absatz 1 Punkt a und b dieses Gesetzes genannten Fällen muss der Arbeitnehmer innerhalb von 24 Monaten vor der Beendigung des Arbeits- oder Werkvertrags mindestens 12 Monate lang Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt haben; in den in Artikel 43 Absatz 1 Punkt c dieses Gesetzes genannten Fällen muss der Arbeitnehmer innerhalb von 36 Monaten vor der Beendigung des Arbeitsvertrags mindestens 12 Monate lang Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt haben;

- Innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Beendigung des Arbeitsvertrags oder Anstellungsverhältnisses einen Antrag auf Arbeitslosengeld beim Arbeitsamt gestellt haben.

- Keine Arbeitssuche innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Antragstellung auf Arbeitslosenversicherung, außer in den folgenden Fällen: a) Ableistung des Militär- oder Polizeidienstes; b) Studium für einen Zeitraum von 12 Monaten oder mehr; c) Befolgung einer Entscheidung über die Anwendung von Maßnahmen zur Einweisung in eine Besserungsanstalt, Erziehungsanstalt oder Zwangseinrichtung für Drogenentzug; d) Inhaftierung; Verbüßung einer Gefängnisstrafe; e) Niederlassung im Ausland; Arbeit im Ausland im Rahmen eines Vertrags; e) Tod.

Einmalige Sozialversicherung und Arbeitslosengeld sind zwei verschiedene Sozialversicherungssysteme. Um einmalige Sozialversicherung zu erhalten, müssen die Versicherten lediglich eine der in Absatz 1, Artikel 8 des Dekrets 115/2015/ND-CP genannten Bedingungen erfüllen; um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen die Versicherten die in Artikel 49 des Arbeitsgesetzes genannten Bedingungen erfüllen. Der Bezug einmaliger Sozialversicherung hat nichts mit dem Bezug von Arbeitslosengeld zu tun.


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