
Laut der Sozialversicherung (SI) der Region 22 hat die SI der Region bis zum 30. Juni 2025 mit 68 HI-Einrichtungen Verträge über medizinische Untersuchungen und Behandlungen abgeschlossen und prüft den Abschluss neuer Verträge mit 4 HI-Einrichtungen für medizinische Untersuchungen und Behandlungen.
Herr Le Van Tien, stellvertretender Direktor der Sozialversicherungsregion 22, sagte, dass die Leistungen für Krankenversicherte zunehmend erweitert und besser gewährleistet würden, der Zugang zu ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen durch die Krankenversicherung immer bequemer werde und die Menschen frühzeitig, schnell und in der Nähe ihres Wohnorts auf ärztliche Untersuchungen und Behandlungen durch die Krankenversicherung zugreifen könnten.
Die Liste der Medikamente, Chemikalien und medizinischen Bedarfsartikel in medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen wird immer vielfältiger und deckt den medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsbedarf der Bevölkerung ab. Die technischen Dienstleistungen in medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen der Krankenkassen werden zunehmend erweitert und qualitativ verbessert. Es werden kontinuierlich viele neue technische Dienste eingeführt.
Die Sozialversicherung der Region 22 leitet die lokalen Einheiten an, Werbung zu machen, Beratung anzubieten und Fragen zu Krankenversicherungspolicen zu beantworten. Dabei liegt der Schwerpunkt insbesondere auf der Werbung für die neuen und zentralen Inhalte des überarbeiteten Krankenversicherungsgesetzes 2024, das am 1. Juli 2025 in Kraft tritt.
Ab Juli dieses Jahres können sich Menschen zu Hause aus der Ferne medizinisch untersuchen und behandeln lassen. Die Kosten für Medikamente, medizinisches Material und angemessene Fahrtkosten im Notfall oder bei stationärer Behandlung werden von der Krankenversicherung übernommen. Dies gilt als sehr humaner Schritt, insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen oder Bewohner abgelegener Gebiete, die weit vom Zentrum entfernt sind.
Nach der neuen Regelung werden bei Personen, die fünf Jahre in Folge krankenversichert waren, sämtliche Kosten (im Rahmen der Leistungen) von der Krankenkasse übernommen, wenn die Zuzahlungskosten im jeweiligen Jahr das Sechsfache des Referenzbetrags (14,04 Millionen VND) übersteigen.
Eine sehr humane Neuerung besteht darin, dass Menschen mit schweren oder seltenen Erkrankungen künftig die gesamten Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen in spezialisierten Einrichtungen von der Krankenkasse übernommen bekommen, ohne dass sie wie bisher den administrativen Aufwand auf sich nehmen müssen.
Diese Änderung trägt dazu bei, Unannehmlichkeiten zu verringern, Wartezeiten zu verkürzen, die Behandlungseffizienz zu verbessern und den Patienten auch unter schwierigsten Umständen den größtmöglichen Nutzen zu bieten.
Darüber hinaus können Personen, die sich für einen vorübergehenden Aufenthalt von mindestens 30 Tagen am neuen Wohnort angemeldet haben, am richtigen Wohnort medizinisch untersucht und behandelt werden, ohne an den ursprünglichen Meldeort zurückkehren zu müssen. Diese neue Regelung entspricht der aktuellen Realität der Arbeitsmigration, des Studiums und der Arbeit der Menschen und erleichtert gleichzeitig den Zugang zu zeitnahen und angemessenen medizinischen Leistungen.
Darüber hinaus werden seit Juli viele weitere schutzbedürftige Gruppen der Gesellschaft dabei unterstützt, an der Krankenversicherung teilzunehmen, wie etwa Dorfgesundheitshelfer, Teilzeitkräfte in Dörfern und Wohngruppen, Volks- und Handwerker sowie Opfer von Menschenhandel.
Darüber hinaus erhalten viele Gruppen völlig kostenlose Krankenversicherungskarten, wie etwa reguläre Milizionäre, 70- bis 75-Jährige aus Haushalten, die eine monatliche Rente beziehen, Menschen, die Sozialrenten beziehen, Arbeitnehmer, die das Rentenalter erreicht haben, aber noch keinen Anspruch auf Rente haben …
Neben der Leistungserweiterung werden auch die Beitragsregelungen der Familienkrankenversicherung flexibler angepasst. So sinkt der Beitragssatz jedes Haushaltsmitglieds schrittweise entsprechend der Anzahl der Versicherten. Die zweite Person zahlt 70 % des Beitragssatzes der ersten Person, die dritte 60 %, die vierte 50 % und ab der fünften Person nur noch 40 %. Dies trägt dazu bei, die finanzielle Belastung insbesondere in wirtschaftlich und sozial schwierigen Regionen zu verringern, in denen kinderreiche Familien krankenversichert sein müssen.
Quelle: https://baodanang.vn/vi-quyen-loi-nguoi-dan-3265146.html
Kommentar (0)