(HNMO) – Ziel des Entwurfs des Gesetzes über Kreditinstitute (in der geänderten Fassung) ist es, die Vorschriften zu vervollkommnen und Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten des Gesetzes über Kreditinstitute zu beseitigen sowie einen rechtlichen Rahmen für den Umgang mit uneinbringlichen Forderungen von Kreditinstituten zu schaffen.
Im Rahmen der Fortsetzung des Programms der fünften Tagung der 15. Nationalversammlung stellte am Morgen des 5. Juni die vom Premierminister ermächtigte Gouverneurin der Staatsbank von Vietnam, Nguyen Thi Hong, unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden der Nationalversammlung, Nguyen Khac Dinh, den Bericht über den Entwurf des Gesetzes über Kreditinstitute (in der geänderten Fassung) vor. Die Gouverneurin der Staatsbank, Nguyen Thi Hong, erklärte, die Ausarbeitung des Gesetzes über Kreditinstitute (in der geänderten Fassung) ziele darauf ab, die Risikoprävention zu stärken und die Fähigkeit der Kreditinstitute zur Selbstprüfung, internen Kontrolle und Eigenverantwortung zu verbessern. Gleichzeitig sollen Instrumente zur Verwaltung der Kreditinstitute geschaffen, Verstöße frühzeitig erkannt und die Verantwortlichkeiten der für die Verwaltung und Führung der Kreditinstitute verantwortlichen Personen umgehend gehandhabt werden. Die Dezentralisierung und Delegation von Befugnissen im Zusammenhang mit Prüfung, Aufsicht und Individualisierung individueller Verantwortlichkeiten sollen gestärkt und für Publizität und Transparenz der Bankgeschäfte gesorgt werden.
Das geänderte Gesetz über Kreditinstitute zielt auch darauf ab, die Sicherheit des Kreditinstitutssystems zu gewährleisten und die Inspektions- und Aufsichtsmaßnahmen der Staatsbank zu stärken. Gleichzeitig sind die staatliche Aufsichtsbehörde , das Finanzministerium und andere Ministerien und Zweigstellen beteiligt, um die Kreditaktivitäten zu steuern und zu kontrollieren, Manipulationen, Gruppeninteressen und gegenseitige Beteiligung zu verhindern, Situationen zu bewältigen, in denen Einleger massenhaft Geld abheben, und über einen wirksamen Mechanismus zur Umstrukturierung speziell kontrollierter Kreditinstitute zu verfügen.
In Bezug auf den Standpunkt zur Gesetzgebung sagte der Gouverneur der Staatsbank von Vietnam, dass bei der Ausarbeitung des Gesetzes über Kreditinstitute (in der geänderten Fassung) die Standpunkte der Partei und des Staates genau beachtet werden müssten, um den Rechtsrahmen für Währung und Bankaktivitäten zu perfektionieren und Kreditinstitute umzustrukturieren, um die Systemsicherheit zu gewährleisten, Transparenz, Publizität und die Einhaltung von Marktprinzipien und internationalen Best Practices zu verbessern und den digitalen Transformationsprozess im Bankensektor zu erleichtern.
Der Gesetzesentwurf übernimmt hinsichtlich des Regelungsumfangs die Bestimmungen des geltenden Gesetzes über Kreditinstitute und ergänzt diese um die Behandlung uneinbringlicher Forderungen und die Behandlung von Sicherheiten für uneinbringliche Forderungen. Als Anwendungsbereiche werden nach dem Gesetzentwurf Organisationen definiert, deren Gründungskapital zu 100 % dem Staat gehört und die für den Kauf, Verkauf und die Verwaltung von Forderungen zuständig sind.
Der Gouverneur der Staatsbank von Vietnam erklärte, der Gesetzesentwurf habe die Vorschriften zur Kreditvergabe geändert und ergänzt, um den Zugang der Bevölkerung zu Krediten zu verbessern. Insbesondere vereinfacht er die Verfahren für Konsumentenkredite und Kleinkredite für den täglichen Bedarf, schafft einen rechtlichen Rahmen für die elektronische Bereitstellung von Bankdienstleistungen und fördert die digitale Transformation im Bankgeschäft, beispielsweise durch die Ergänzung der Vorschriften zur elektronischen Kreditvergabe.
Um die Sicherheit der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten zu gewährleisten und die Risiken durch Kreditkonzentrationen zu begrenzen, sieht der Gesetzesentwurf Änderungen und Ergänzungen der Vorschriften vor, die auf eine Reduzierung des Kreditlimits für Kunden, Kunden und verbundene Personen abzielen. Gleichzeitig ändert und ergänzt der Gesetzesentwurf die Vorschriften zur Anpassung der Kapitaleinlage- und Aktienkauflimits von Kreditinstituten, um deren Popularität zu steigern.
Bei der Vorstellung des Prüfberichts zum (geänderten) Gesetzesentwurf über Kreditinstitute sagte der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses der Nationalversammlung, Vu Hong Thanh, dass einer der neuen Punkte, der bei der Prüfbehörde bereits bei der vorläufigen Prüfung große Bedenken hervorgerufen habe, die Hinzufügung einer Regelung sei, die Kreditinstituten ein frühzeitiges Eingreifen der Staatsbank erlaube.
Der Gesetzesentwurf ermöglicht die Verwendung von Sonderkrediten bereits im Frühinterventionsstadium und erweitert gleichzeitig einige Konzepte wie unbesicherte Kredite, die Festlegung von Sonderkrediten, die Festsetzung des Sonderzinssatzes auf 0 % pro Jahr und einen Unterstützungsmechanismus für Kreditinstitute bei der Vergabe von Sonderkrediten. Banken haben insbesondere Anspruch auf Frühintervention, wenn sie von Massenabhebungen betroffen sind, die zur Insolvenz führen, oder wenn Kreditinstitute ihre Zahlungsquoten und ihre Kapitalsicherheit drei bzw. sechs Monate in Folge nicht einhalten und Verluste von mehr als 20 % des Grundkapitals und der Rücklagen angehäuft haben.
Eine der Maßnahmen für diese Gruppe sind unbesicherte Sonderkredite mit einem Zinssatz von 0 % p.a. von der Staatsbank, Einlagensicherungsinstituten und anderen Banken. Der Wirtschaftsausschuss ist der Ansicht, dass die Staatsbank als Kreditgeber letzter Instanz Sonderkredite vergibt, um Liquidität und Systemsicherheit zu gewährleisten, Massenentnahmen zu verhindern und Sicherheit, soziale Ordnung und Ordnung zu stabilisieren.
„Allerdings muss der Zugang zu Sonderkrediten dahingehend überprüft werden, dass sie nur noch im Falle eines Massenabzugs oder bei einem drohenden Zusammenbruch, der die Sicherheit des Bankensystems beeinträchtigt und soziale Instabilität verursacht, in Anspruch genommen werden dürfen. Die Staatsbank muss für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderkrediten verantwortlich sein. Dabei handelt es sich um Lösungen zur Unterstützung von Kreditinstituten in Schwierigkeiten, die zwar nicht aus dem Staatshaushalt fließen, aber indirekt den Haushalt betreffen“, betonte die Prüfstelle.
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