Höhe der Registrierungsgebühr
Durch das Dekret 175/2025/ND-CP wird Klausel 4, Artikel 8 des Dekrets 10/2022/ND-CP hinsichtlich der Erhebungssätze für Registrierungsgebühren um folgende Prozentsätze geändert und ergänzt:
Motorräder: Der Steuersatz beträgt 2 %. Für Motorräder, die zum zweiten oder wiederholten Mal eine Zulassungsgebühr zahlen, beträgt der Steuersatz 1 %.
Personenkraftwagen, Anhänger, Sattelanhänger, vierrädrige Kraftfahrzeuge, vierrädrige Kraftfahrzeuge, Spezialkrafträder und diesen Fahrzeugarten ähnliche Fahrzeuge: Die Sammelquote beträgt 2 %.

a) Personenkraftwagen mit bis zu neun Sitzplätzen (einschließlich Kleinlaster) : Die Erstzulassungsgebühr beträgt 10 %. Sollte aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine höhere Gebühr erforderlich sein, beschließt der Volksrat der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt die Erhöhung, die jedoch 50 % der in diesem Punkt festgelegten allgemeinen Gebühr nicht überschreiten darf.
b) Für Doppelkabiner-Pick-up-Trucks und VAN-Trucks mit zwei oder mehr Sitzreihen, die mit einer festen Trennwand zwischen Fahrgastraum und Laderaum ausgestattet sind, beträgt die Erstzulassungsgebühr 60 % der Erstzulassungsgebühr für Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen.
Mit der Verordnung wird außerdem Artikel 8 Absatz 5 Punkt d geändert und ergänzt: „d) Für die in Absatz a, b und c dieses Absatzes genannten Fahrzeugtypen ist ab dem zweiten Mal eine Zulassungsgebühr in Höhe von 2 % zu entrichten, die landesweit einheitlich gilt.

Basierend auf dem Fahrzeugtyp, der im Zertifikat für technische Sicherheit und Umweltschutz des vietnamesischen Registers angegeben ist, bestimmt die Steuerbehörde die Zulassungsgebühr für das Fahrzeug, wie in dieser Klausel vorgeschrieben.“
Preis für die Berechnung der Anmeldegebühr
Durch das Dekret 175/2025/ND-CP werden eine Reihe von Punkten und Klauseln in Artikel 7 des Dekrets 10/2022/ND-CP zu den Preisen für die Berechnung der Registrierungsgebühren geändert und ergänzt.
Für Autos und Motorräder: Um Übereinstimmung mit den Namen der neuen Zentralbehörden zu gewährleisten und die Befugnis zur Herausgabe der Preisliste für Zulassungsgebühren an das Volkskomitee der Provinz zu übertragen, um die Übereinstimmung im Geiste der Organisation und Anordnung des Apparats entsprechend der Orientierung von Partei und Staat zur Dezentralisierung und Übertragung von Macht an die lokalen Behörden sicherzustellen und Bedingungen zu schaffen, unter denen die Kommunen bei der Festlegung der Preise und der Erhebung der Zulassungsgebühren proaktiv vorgehen können, ändert und ergänzt Dekret 175/2025/ND-CP Absatz 3, Artikel 7 wie folgt:
Der Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühren für Vermögenswerte wie Autos, automobilähnliche Fahrzeuge (im Folgenden als Autos bezeichnet) und Motorräder gemäß Klausel 6 und Klausel 7, Artikel 3 dieses Dekrets (ausgenommen Spezialautos und Spezialmotorräder) ist der Preis in der Preisliste zur Berechnung der Zulassungsgebühren, die von den Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte herausgegeben wird.
a) Der Preis für die Berechnung der Registrierungsgebühren in der Preisliste der Registrierungsgebühren jeder Provinz und zentral verwalteten Stadt wird nach dem Grundsatz der Sicherstellung der Übereinstimmung mit dem zum Zeitpunkt der Erstellung der Preisliste der Registrierungsgebühren auf dem Markt gültigen Immobilienübertragungspreis festgelegt.
Der Markttransferpreis der Vermögenswerte aller Arten von Personenkraftwagen und Motorrädern (bei Personenkraftwagen und Motorrädern basiert er auf dem Fahrzeugtyp; bei Lastkraftwagen auf dem Herstellungsland, der Marke und der zulässigen Ladungsmenge, die am Verkehr teilnehmen darf; bei Personenkraftwagen auf dem Herstellungsland, der Marke und der zulässigen Anzahl von Passagieren einschließlich des Fahrers) basiert auf den in Absatz 2 dieses Artikels angegebenen Datenbanken.
b) Falls ein neuer Personenkraftwagen- oder Motorradtyp auftaucht, der zum Zeitpunkt der Einreichung der Anmeldungsgebührenerklärung nicht in der Preisliste zur Berechnung der Anmeldungsgebühren enthalten ist, legt die Steuerbehörde der Provinz den Preis für die Berechnung der Anmeldungsgebühr für jeden in der Provinz neu auf den Markt kommenden Personenkraftwagen- oder Motorradtyp auf Grundlage der in Absatz 2 dieses Artikels festgelegten Datenbank fest (bei Personenkraftwagen und Motorrädern basiert er auf dem Fahrzeugtyp; bei Lastkraftwagen auf dem Herstellungsland, der Marke und dem zulässigen Ladevolumen für den Verkehr; bei Personenkraftwagen auf dem Herstellungsland, der Marke und der zulässigen Anzahl von Passagieren einschließlich des Fahrers).
c) Wenn der Veräußerungspreis von Autos und Motorrädern, die in der Preisliste zur Berechnung der Zulassungsgebühren enthalten sind, im Vergleich zum Preis in der Preisliste zur Berechnung der Zulassungsgebühren um 5 % oder mehr steigt oder sinkt, erstellt die Steuerbehörde der Provinz in Abstimmung mit dem Finanzministerium vor dem 5. Tag des letzten Monats des Quartals eine Zusammenfassung und erstattet dem Volkskomitee der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt Bericht.
Die Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte prüfen und erlassen bis zum 25. Tag des letzten Monats des Quartals einen Beschluss über die angepasste und ergänzte Preisliste der Registrierungsgebühren. Diese gilt ab dem ersten Tag des folgenden Quartals. Die angepasste und ergänzte Preisliste der Registrierungsgebühren wird gemäß den in Punkt a dieses Absatzes genannten Bestimmungen zur Herausgabe der Preisliste der Registrierungsgebühren herausgegeben.
Quelle: https://khoahocdoisong.vn/quy-dinh-ve-gia-tinh-le-phi-truoc-ba-oto-xe-may-tu-172025-post1552084.html
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