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Trump verklagt Carroll wegen Verleumdung nach Klage wegen sexueller Nötigung

VTC NewsVTC News28/06/2023

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Am 27. Juni reichte der ehemalige US-Präsident Donald Trump eine Gegenklage ein und warf der Journalistin E. Jean Carroll vor, seinen Ruf durch die öffentliche Beschuldigung der Vergewaltigung geschädigt zu haben. Zuvor hatte eine Jury am 9. Mai entschieden, dass Trumps Handlungen im Vorfall von 1996 lediglich „sexuellen Missbrauch“, nicht aber „Vergewaltigung“ darstellten.

Das Gericht ordnete in diesem Zivilverfahren an, dass Herr Trump Frau Carrol eine Entschädigung in Höhe von 5 Millionen Dollar zahlt.

Die jüngste Klage Trumps vom 27. Juni ist eine Gegenklage zu Carrolls Klage aus dem Jahr 2019. Der Fall des ehemaligen Präsidenten soll im Januar 2024 vor Gericht verhandelt werden.

Obwohl der New Yorker Schriftsteller den ersten Prozess gewann, behauptete Trump, das Urteil sei ein Sieg für ihn, da die Jury zu dem Schluss gekommen sei, dass die Anschuldigung nicht als Vergewaltigung gewertet werden könne.

Die Anwältin von Frau Carroll, Roberta Kaplan, hat die neue Klage nicht kommentiert.

Zuvor hatte der ehemalige US-Präsident im Rahmen der Verleumdungsklage eine Gegenklage gegen Carroll eingereicht, das Gericht lehnte diesen Antrag von Herrn Trumps Anwalt jedoch mit der Begründung ab, dass der Antrag zu spät gestellt worden sei.

Nachdem Frau Carroll den Prozess am 9. Mai gewonnen hatte, wäre die Gegenklage gesetzlich wiederaufgenommen worden, wenn sie ihre Verleumdungsklage geändert hätte. Herr Trump nutzte die Gelegenheit, Klage gegen die Schriftstellerin einzureichen.

E. Jean Carroll erscheint während einer Anhörung am 9. Mai vor dem Bundesgericht in New York. (Foto: Bloomberg)

E. Jean Carroll erscheint während einer Anhörung am 9. Mai vor dem Bundesgericht in New York. (Foto: Bloomberg)

E. Jean Carroll reichte im vergangenen Jahr Klage vor einem Gericht in Manhattan ein und beschuldigte den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump, sie 1996 in einer Umkleidekabine eines Modegeschäfts in Manhattan sexuell missbraucht zu haben. Im Jahr 2019 verklagte Frau Carroll Herrn Trump außerdem wegen Verleumdung, weil dieser sie zur „Lügnerin“ erklärt hatte, als sie den sexuellen Übergriff öffentlich gemeldet hatte.

Herr Trump hat wiederholt behauptet, er wisse nicht, wer Carroll sei und dass sie nicht mein Typ sei. Er behauptete auch wiederholt, Carrolls Geschichte sei erfunden und von einem Verrückten erfunden worden.

Eine Jury kam am 9. Mai zu dem Schluss, dass Carroll den sexuellen Missbrauch durch überwältigende Beweise nachgewiesen habe, und verurteilte Trump zur Zahlung von zwei Millionen Dollar Schadensersatz. Die Jury entschied außerdem, dass der ehemalige US-Präsident im Zusammenhang mit der Verleumdungsklage fast drei Millionen Dollar Schadensersatz zahlen muss.

Am 22. Mai reichte Carroll vor einem Gericht in Manhattan einen Antrag auf Änderung ihrer Verleumdungsklage gegen Trump ein. Sie ergänzte ihre Klage und ersetzte alle Verweise auf „Vergewaltigung“ durch „sexuellen Missbrauch“. Sie fügte außerdem „verleumderische“ Bemerkungen hinzu, die Trump in einem CNN-Interview vom 10. Mai über sie gemacht hatte. Dort hatte der ehemalige Präsident sie nach dem Prozess als „Lügnerin“ bezeichnet und ihr vorgeworfen, den Übergriff erfunden zu haben.

Da es sich um eine Zivilklage handelt, drohen Herrn Trump keine strafrechtlichen Konsequenzen, etwa eine Gefängnisstrafe. Auch muss er im Falle einer Berufung keine Entschädigung zahlen.

Es ist das erste Mal, dass der Milliardär wegen Vorwürfen sexueller Nötigung rechtliche Konsequenzen zu befürchten hat. Er war im Laufe der Jahre in Dutzende von Sexskandalen verwickelt, hat diese jedoch stets entschieden bestritten.

Phuong Thao (Quelle: Bloomberg)


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