Die Steuerbehörde der Region I hat gerade eine Warnung vor der Situation herausgegeben, dass falsche Steuerbehörden Steuerzahler auffordern, ihre Adressinformationen zu aktualisieren.
Diese Einheit erklärte, dass die Steuerbehörde von Organisationen, Unternehmen und Gewerbetreibenden nicht verlange, Bürgerausweise oder Gewerbeanmeldungen vorzulegen, um Informationen gemäß dem zweistufigen Modell der lokalen Regierung zu aktualisieren.
Steuerzahler müssen daher wachsam sein, wenn sie sich per Telefon, E-Mail oder SMS als Steuerbehörden ausgeben, um zu betrügen und Profit zu machen. Anweisungen aus inoffiziellen Informationsquellen sollten sie auf keinen Fall befolgen.

Laut der Steuerbehörde sind alle Anfragen zur Adressaktualisierung gefälscht. Foto: Pham Hai
Die Steuerbehörde der Region I teilte außerdem mit, dass die Steuerbehörde die Adressen von Organisationen, Unternehmen und Geschäftshaushalten gemäß der Liste der zweistufigen Verwaltungsbereiche (Provinz- und Gemeindeebene) im Datenbanksystem des Steuersektors überprüft, standardisiert und aktualisiert hat.
Die Steuerbehörde teilt dem Steuerpflichtigen die Anschrift des Steuerpflichtigen entsprechend dem neuen Verwaltungsgebiet und die Angaben der Steuerbehörde mit, die den Steuerpflichtigen direkt verwaltet (über das elektronische Steuertransaktionskonto, die E-Mail-Adresse des Steuerpflichtigen, die eTax Mobile-Anwendung des gesetzlichen Vertreters).
Unternehmen, Gewerbehaushalte, Genossenschaften, Genossenschaftsverbände und Genossenschaftsgruppen verwenden weiterhin die ausgestellte Gewerbeanmeldung, Gewerbeanmeldung für Haushalte, Genossenschaftsanmeldung, Genossenschaftsanmeldung und Niederlassungsanmeldung.
Kürzlich haben auch andere Steuerbehörden wie die Steuerbehörde der Region VIII und die Steuerbehörde der Region XV offizielle Schreiben an die Steuerzahler verschickt, in denen sie bestätigen, dass eine Änderung der Adresse des Steuerzahlers gemäß der neuen Liste der Verwaltungsgebiete keine Anpassung der Angaben auf der Gewerbeanmeldung erfordert.
Der Bescheid des Finanzamtes dient dem Steuerpflichtigen als Grundlage für die Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde bzw. dem Kunden, falls es sich bei der auf der Rechnung angegebenen Anschrift um die vom Finanzamt nach der neuen Verwaltungsbezirksliste aktualisierte Anschrift handelt, die Angaben auf der Gewerbeanmeldung jedoch noch der Anschrift nach der alten Verwaltungsbezirksliste entsprechen.
Quelle: https://vtcnews.vn/co-quan-thue-canh-bao-ve-cac-yeu-cau-cap-nhat-dia-chi-moi-qua-dien-thoai-ar951934.html
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