Die Vereinigten Staaten haben ihre abschließende Überprüfung der Antidumpingzölle auf Windkraftanlagen aus Vietnam abgeschlossen. Die Vereinigten Staaten haben ihre vorläufige Überprüfung der Antisubventionsuntersuchungen für Solarmodule aus Vietnam abgeschlossen. |
Das Department of Trade Remedies des Ministeriums für Industrie und Handel teilte mit, dass das US-Handelsministerium am 24. Oktober 2023 auf Ersuchen des Klägers, der US-amerikanischen Aluminium-, Stahl-, Papier- und Forstwirtschafts-, Gummi-, Industrie-, Energie-, Industrie- und Dienstleistungsvereinigung, eine Untersuchung des Falls eingeleitet habe.
Allgemeine Informationen zu dem Fall laut dem Department of Trade Defense sind wie folgt:
Zeitraum der Antidumpinguntersuchung: 1. April bis 30. September 2023. Am 25. Oktober 2023 verschickte das US-Handelsministerium die Fragebögen an 13 namentlich genannte Unternehmen mit vollständigen Adressen, um Informationen für die Auswahl der obligatorischen Auskunftspersonen zu sammeln. Das US-Handelsministerium erhielt jedoch nur von 7 der 13 genannten Unternehmen und 31 nicht genannten Unternehmen zeitnahe Antworten.
Das US-Handelsministerium ermöglicht es Unternehmen, individuelle Steuersätze zu beantragen (normalerweise berechnet als gewichteter Durchschnitt der obligatorischen Auskunftspflichtigen). Dabei muss das Unternehmen nachweisen, dass es bei seinen Exportaktivitäten weder de jure noch de facto einer staatlichen Kontrolle unterliegt. Bisher sind 31 Anträge eingegangen.
Die US-amerikanische Internationale Handelskommission (ITC) wird ihre endgültige Schadensfeststellung innerhalb von 45 Tagen nach Bekanntgabe der endgültigen Entscheidung des US-Handelsministeriums (DOC) bekannt geben. Abbildungsfoto |
Am 27. November 2023 erließ die US-amerikanische Internationale Handelskommission (ITC) eine vorläufige Feststellung, dass die US-Industrie durch Importe von Aluminiumprofilen und Aluminiumprodukten aus Vietnam erheblich geschädigt wurde. Am 12. Dezember 2023 benannte das US-Handelsministerium zwei Unternehmen als obligatorische Beklagte. Ein Beklagter reichte jedoch am 26. Dezember 2023 einen Antrag auf Streichung von der Liste der obligatorischen Beklagten ein, da er das betreffende Produkt während des Untersuchungszeitraums weder hergestellt noch in die USA exportiert hatte. Daher beantwortet der einzige verbleibende Beklagte in diesem Fall weiterhin die Untersuchungsfragen des US-Handelsministeriums.
Am 19. April 2024 reichte der Kläger eine Petition ein, in der er die Dringlichkeit des Falls geltend machte, da das Exportvolumen des untersuchten Produkts aus Vietnam in die Vereinigten Staaten von Oktober 2023 bis Februar 2023 (nachdem die Vereinigten Staaten die Petition erhalten und das Verfahren eingeleitet hatten) im Vergleich zum vorherigen 5-Monats-Zeitraum (Mai bis September 2023) um 36,07 % gestiegen sei.
Am 28. Mai 2024 veröffentlichte das US-Handelsministerium eine Mitteilung, in der die Hinterlegung der entsprechenden Antidumpingspanne rückwirkend 90 Tage vor Veröffentlichung der vorläufigen Feststellung (also ab dem 7. Februar 2024) gefordert wurde. Diese Bestimmung soll den massiven Export untersuchter Waren in die Vereinigten Staaten verhindern, bevor das US-Handelsministerium Zeit hat, vorläufige Maßnahmen zu ergreifen.
Da Vietnam von den Vereinigten Staaten als Nichtmarktwirtschaft betrachtet wird, wählte das US-Handelsministerium ein Ersatzland zur Berechnung des Normalwerts für Vietnam aus. Am 13. Februar 2024 bat das US-Handelsministerium die Parteien um Stellungnahmen zur Auswahl eines Ersatzlandes/Ersatzdaten. Während der Kläger Indonesien als Ersatzland vorschlug, schlug der Beklagte Indonesien, Jordanien, die Philippinen, Marokko oder Sri Lanka als Ersatzland vor.
Nach Berücksichtigung von Faktoren wie wirtschaftlicher Vergleichbarkeit, Produktion erheblicher Mengen vergleichbarer Güter sowie Datenverfügbarkeit und -qualität wählte das US-Handelsministerium Indonesien als Ersatzland für Vietnam aus.
Am 1. Mai 2024 veröffentlichte das US-Handelsministerium eine vorläufige Schlussfolgerung zum Umfang der untersuchten Waren. Grund dafür waren zahlreiche Einwände vietnamesischer Exporteure, Importeure und US-Kongressabgeordneter hinsichtlich des zu weit gefassten Umfangs des Vorschlags des Klägers. Am 3. Oktober 2024 veröffentlichte das US-Handelsministerium die endgültige Schlussfolgerung zum Umfang der untersuchten Waren, um die steuerlichen Aspekte zu klären.
Am 7. Mai 2024 veröffentlichte das US-Handelsministerium seine vorläufigen Ergebnisse in dem Verfahren. Demnach legte das US-Handelsministerium die Dumpingspanne für den einzigen verbleibenden Pflichtbeklagten auf 2,85 % fest. Die 28 Unternehmen, die die Voraussetzungen für individuelle Steuersätze erfüllen, unterliegen ebenfalls diesem Satz. Für die übrigen Unternehmen gilt ein nationaler Steuersatz in Höhe der vom Kläger geltend gemachten Spanne von 41,84 %.
Am 3. Oktober 2024 veröffentlichte das US-Handelsministerium das endgültige Urteil. Demnach legte das US-Handelsministerium die Dumpingspanne für den einzigen verbliebenen obligatorischen Beklagten auf 14,15 % fest (ein Anstieg um 11,3 % gegenüber dem vorläufigen Urteil). 28 Unternehmen, die die Voraussetzungen für individuelle Steuersätze erfüllen, unterliegen ebenfalls diesem Satz. Für die übrigen Unternehmen gilt ein nationaler Steuersatz in Höhe der vom Kläger geltend gemachten Spanne von 41,84 % (unverändert zum vorläufigen Urteil).
Der Hauptgrund für die Änderung der Steuersätze liegt darin, dass die USA Vietnam nicht als Marktwirtschaft anerkannt haben. Daher verwendete das US-Handelsministerium die Kosten eines Drittlandes (in diesem Fall Indonesien) als Ersatzwert und änderte 2 Punkte in der endgültigen Schlussfolgerung, und zwar wie folgt: Änderungen bei der Verwendung von Finanzeinnahmen, Inputkosten, Transportkosten, Strompreisen; Änderungen bei der Verwendung von HS-Codes einiger im Produktionsprozess verwendeter und nach Indonesien importierter Rohstoffe (anstelle des HS-Codes wie in der vorläufigen Schlussfolgerung).
Das US-Handelsministerium hat den Zoll- und Grenzschutz der USA (CBP) angewiesen, die Zollabfertigung auszusetzen und eine Sicherheit in Höhe der Dumpingspanne für importierte Sendungen zu verlangen.
Im Einzelnen gilt Folgendes: Für die in der obigen Tabelle aufgeführte Kombination aus Hersteller und Exporteur beträgt die Marge 2,85 %. Für die Kombination aus vietnamesischen Herstellern und Exporteuren, die nicht in der obigen Tabelle aufgeführt sind, beträgt die Marge 41,84 %. Für alle Exporteure aus Drittländern, die nicht in der obigen Tabelle aufgeführt sind, entspricht die Marge der Marge, die für die in der obigen Tabelle aufgeführte Kombination aus vietnamesischem Hersteller und Exporteur oder auf nationaler Ebene gilt (je nachdem, von welchem vietnamesischen Hersteller/Exporteur sie kaufen).
Nach Angaben der Trade Remedies Authority hat das US-Handelsministerium die ITC über diese endgültige Entscheidung informiert. Gemäß den US-Vorschriften erlässt die ITC innerhalb von 45 Tagen nach Bekanntgabe der endgültigen Entscheidung des US-Handelsministeriums eine endgültige Schadensfeststellung. Kommt die ITC zu dem Schluss, dass der heimischen Industrie kein Schaden entstanden ist, wird das Verfahren eingestellt und die gesamte Kaution zurückerstattet. Andernfalls erlässt das US-Handelsministerium einen Antidumpingzollbescheid.
Das Handelsschutzministerium empfiehlt: Für die Vietnam Aluminum Profile Association: Aktualisieren Sie die Informationen für Unternehmen, die untersuchte Produkte herstellen und exportieren.
Für Unternehmen, die entsprechende Produkte herstellen und exportieren: Beobachten Sie die Entwicklungen des Falles weiterhin aufmerksam. Recherchieren und beherrschen Sie proaktiv die Vorschriften, Verfahren und Prozesse der US-Antidumpinguntersuchungen. Diversifizieren Sie Ihre Exportmärkte und Produkte. Arbeiten Sie während des gesamten Verfahrens uneingeschränkt mit dem US-Handelsministerium zusammen.
Das Handelsverteidigungsministerium betont, dass jede mangelnde oder unvollständige Kooperation dazu führen kann, dass die US-Ermittlungsbehörde vorhandene Beweise zu Ihrem Nachteil verwendet oder auf das Unternehmen den höchsten Antidumpingsteuersatz anwendet. Erwägen Sie die Beantragung einer Verwaltungsüberprüfung oder (falls erforderlich) einer Überprüfung eines neuen Exporteurs. Koordinieren Sie sich regelmäßig mit dem Handelsverteidigungsministerium und aktualisieren Sie die Informationen, um rechtzeitig Unterstützung zu erhalten.
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Quelle: https://congthuong.vn/hoa-ky-ban-hanh-ket-luan-cuoi-cung-vu-dieu-tra-chong-ban-pha-gia-nhom-dun-ep-viet-nam-352852.html
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