Dementsprechend wird das Ministerium für Bildung und Ausbildung eine Regelung für die Angelegenheiten der Studierenden erarbeiten, in der der Kreis der für die Gewährung von Stipendien zur Lernförderung in Betracht kommenden und bewilligten Stipendien auch Lernende in anderen Ausbildungsformen wie dualem Studium und Fernstudium umfassen soll, nicht nur Vollzeitstudierende.
Grund für die Änderung ist, dass nach den Inspektions- und Prüfungsergebnissen des Finanz- und Haushaltsausschusses weiterhin Mängel bestehen. Konkret heißt es in Artikel 8 Punkt b, Absatz 4 des Dekrets 84/2020/ND-CP: „Für Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen werden Stipendien zur Förderung des Lernens in Höhe von mindestens 8 % der Studiengebühreneinnahmen öffentlicher Schulen gewährt.“
Die Fächer, die zur Förderung des Lernens berücksichtigt und mit Stipendien bedacht werden, sind jedoch ausschließlich Vollzeitstudierende. Daher ist es nicht angebracht, Stipendien für die gesamten Studiengebühreneinnahmen, einschließlich der Teilzeitstudierenden, zu vergeben, sondern nur Vollzeitstudierende zu berücksichtigen und zu bewilligen.
Der stellvertretende Minister für Bildung und Ausbildung vergab Stipendien zur „Unterstützung der Jahrgangsbesten“ (Foto: T. Phong).
Neben der Änderung und Ergänzung der Stipendienempfänger schlug das Bildungsministerium auch vor, dass öffentliche Schulen mindestens 5 % ihrer Schulgeldeinnahmen dem Stipendienfonds zur Förderung des Lernens zuweisen sollen. Dies entspricht einer Reduzierung von 3 % gegenüber dem aktuellen Satz. Für Privatschulen bleibt der Satz bei 2 %.
Dabei orientiert sich die Abzugshöhe an den Studiengebühren der Studierenden aller Ausbildungssysteme, nicht nur der Vollzeitstudierenden.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung schlug in diesem Entwurf insbesondere eine Änderung und Ergänzung vor, wonach Lehrkräfte an Weiterbildungseinrichtungen Anspruch auf Sommerferien haben, wie allgemeinbildende Lehrkräfte. Der Grund für die Einführung dieser Regelung liegt darin, dass die Richtlinien für Lehrkräfte an Weiterbildungseinrichtungen, die Bildungsprogramme zur Erlangung von Abschlüssen des nationalen Bildungssystems unterrichten, ähnlich wie für allgemeinbildende Lehrkräfte umgesetzt werden. Das geltende Dekret 84/2020/ND-CP sieht für diese Gruppe jedoch keine Sommerferien vor.
Eine für Studenten ganz praktische Ergänzung im Entwurf: Zusätzlich zu den beiden öffentlichen Verkehrsmitteln Zug und Bus fügt das Ministerium für Bildung und Ausbildung drei weitere Arten des öffentlichen Nahverkehrs hinzu, bei denen Studenten Ermäßigungen erhalten, und zwar Hochbahn, U-Bahn, Fähre, denn in vielen Großstädten besteht der öffentliche Nahverkehr derzeit nicht nur aus Bussen, sondern auch aus vielen anderen Verkehrsmitteln wie Hochbahnen, U-Bahnen usw.
Vollständiger Text des Entwurfs HIER
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Quelle: https://dantri.com.vn/giao-duc/du-kien-cap-hoc-bong-cho-sinh-vien-tai-chuc-nhu-chinh-quy-20241016094112661.htm
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