Klare Anforderungen an die Einrichtung
Demnach muss die technische Ausstattung der Abgasprüfstelle für Motorräder und Krafträder Folgendes umfassen: Wartebereich und Rückgabe der Prüfergebnisse; Prüfbereich; Abgasanalysegerät (Kraftfahrzeug-Abgasmessgerät); Informationstechnisches System; Aufgelistete Informationen.
Das Verkehrsministerium hat eine Regelung vorgeschlagen, wonach die technische Ausstattung von Abgasprüfanlagen bequeme und sichere Prüfvorgänge gewährleisten muss (Symbolfoto).
Darüber hinaus müssen die technischen Einrichtungen der Inspektionseinrichtung so gestaltet sein, dass eine bequeme und sichere Inspektionstätigkeit gewährleistet ist, ohne andere Aktivitäten zu behindern.
Der Wartebereich und die Rückgabe der Prüfergebnisse müssen vom Prüfbereich getrennt sein und dürfen den Prüfablauf nicht beeinträchtigen.
Dabei muss der Inspektionsbereich folgende Anforderungen erfüllen: Jeder Inspektionsort (entsprechend 1 Emissionsanalysegerät) muss eine Mindestfläche von 6 m² haben; über ein Dach verfügen; über eine Zwangsbelüftungsanlage verfügen; für Beleuchtung sorgen; Der Boden des Inspektionsbereichs muss fest, eben und rutschfest sein.
Zusätzlich muss der Kontrollbereich mit einer gelben Umrandung am Boden mit einer Randbreite von 10cm gekennzeichnet werden.
In Bezug auf die Anforderungen an Abgasanalysegeräte sieht der Verordnungsentwurf vor, dass diese in der Lage sein müssen, Abgaskomponenten entsprechend den Umweltgesetzen zu messen. Außerdem muss ein Wasserabscheidesystem vorhanden sein, um das Eindringen von Wasser in die Prüfkammer zu verhindern. Der Probenahmekopf muss über einen Mechanismus verfügen, mit dem er am Auspuffrohr befestigt werden kann.
Das Abgasanalysegerät muss über eine Verbindung zur Prüfsoftware verfügen.
Zusätzlich zur Abgasanalyseausrüstung müssen Abgasprüfeinrichtungen über Geräte zur Messung der Motoröltemperatur, Geräte zur Messung der Kurbelwellendrehzahl und Handwerkzeuge zur Durchführung von Abgasprüfarbeiten verfügen.
Die Gerätesteuerungssoftware muss eine Verbindung zum Emissionsanalysegerät herstellen können. Sie muss das Gerät so steuern können, dass es entsprechend dem Prüfvorgang ordnungsgemäß funktioniert. Sie muss Messwerte in Echtzeit anzeigen und dem Prüfer Anweisungen zur Durchführung von Vorgängen geben können. Sie muss die Messergebnisse am Ende des Prüfvorgangs ablesen und in der Datenbank speichern können. Sie muss eine Verbindung zum Computer herstellen und die Prüfergebnisse nach Abschluss des Prüfvorgangs ausdrucken können.
Darüber hinaus muss diese Software mit der Inspektionsmanagement-Software verbunden sein und Informationen über die Inspektionsergebnisse fertiggestellter Fahrzeuge und den Inspektionszeitpunkt austauschen. Die Verbindung und der Informationsaustausch müssen die Genauigkeit gewährleisten.
Die Prüfdaten werden gesichert und für mindestens 36 Monate auf dem Server der Prüfstelle gespeichert.
Prüfstellen für Motorräder und Motor-Abgasanlagen müssen Kameras zur Überwachung der Prüfstrecke installieren und die Bilder mindestens 30 Tage lang speichern (Beispielfoto).
Inspektionsbilder mindestens 30 Tage lang speichern
Gemäß dem Normentwurf wird ein Inspektionsmanagement-Informationssystem zur Verwaltung von Emissionsprüfeinrichtungen und Fahrzeuginspektionsaktivitäten aufgebaut.
Die Datenbank der Abgasuntersuchung enthält mindestens Informationen über die Abgasuntersuchungseinrichtung, das Personal der Untersuchungseinrichtung, die Verwaltung der Untersuchungsausrüstung, die Fahrzeuguntersuchung sowie Informationen zur Verwaltung und Verwendung von Abgasuntersuchungsstempeln.
Die Funktionen der Emissionsinspektionsverwaltungssoftware müssen die Erstellung und Speicherung von Inspektionsdaten, die Verbindung und den Informationsaustausch mit der Steuerungssoftware für die Inspektionsausrüstung, die Verbindung und den Informationsaustausch mit der Inspektionsdatenbank der Verwaltungsbehörde sowie den Abruf, die Statistik und die Berichterstattung im Zusammenhang mit Inspektionsaktivitäten gewährleisten und über Funktionen verfügen, die die Datensicherheit gewährleisten und externe Eingriffe verhindern.
Ähnlich wie bei den Prüfeinrichtungen für Kraftfahrzeuge müssen auch die Einrichtungen für Abgasuntersuchungen mit Überwachungskamerasystemen an der Prüflinie ausgestattet sein, die eine Beobachtung und Speicherung von Clips und Bildern der Prüfstellen an der Prüflinie für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen gewährleisten.
Das Bildsignal der Überwachungskamera muss zur Überwachung und Kontrolle mit dem Vietnam Register und dem örtlichen Verkehrsministerium verbunden werden.
Laut dem Vietnam Register ist der Verkehrsminister gemäß Artikel 42 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit für die Festlegung der nationalen technischen Vorschriften zu technischen Einrichtungen und Standorten von Einrichtungen zur Prüfung der Abgasemissionen von Motorrädern und Mopeds verantwortlich, um die Anforderungen an die Vorschriften zur Prüfung der Abgasemissionen von Motorrädern und Mopeds in diesem Gesetz zu erfüllen.
Ziel ist es, die Emissionen der im Verkehr befindlichen Motorräder und Motorroller zu kontrollieren und dadurch die Fahrzeugqualität zu verbessern, zur Reduzierung der Emissionen von Motorrädern und Motorrollern beizutragen und die Umwelt zu schützen.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/co-so-kiem-dinh-khi-thai-xe-mo-to-xe-gan-may-se-phai-tuan-thu-quy-chuan-nao-192240927180336756.htm
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