Als Begründung für diese Regelung gaben Vertreter einiger Banken an, dass sich mit dem Personalausweis die Identifikationsnummer des Kunden scannen lasse, während auf Fotokopien keine persönlichen Daten oder Identifikationsnummern zu finden seien.
Tatsächlich gab es Fälle, in denen für Bankgeschäfte der Personalausweis/die Personalausweisnummer einer anderen Person verwendet und anschließend das eigene Foto darauf geklebt wurde. Daher verlangen Banken von ihren Kunden, dass sie zur Überprüfung ihrer Angaben und ihrer persönlichen Identifikationsnummer den Original-Personalausweis/die Personalausweisnummer verwenden.
Notariell beglaubigte Fotokopien des Personalausweises/Bürgerausweises (ID/CCCD) sind für Bankgeschäfte nicht gültig.
Kann ein notariell beglaubigtes Foto eines Personalausweises/CCCD zur Herstellung einer Bankkarte verwendet werden?
Notariell beglaubigte Kopien von Personalausweisen/CCCDs enthalten in der Regel eine Gültigkeitsdauer und sind nur innerhalb dieser Frist gültig. Je nach Bank wird das Original zum Vergleich benötigt, sodass Kunden keine Bankkarten mit Fotokopien erstellen können. Einige Banken stellen jedoch Bankkarten mit Fotokopien von Personalausweisen/CCCDs aus, sofern diese mit einem roten Siegel einer zuständigen Behörde beglaubigt und noch gültig sind. Beim Erhalt einer Bankkarte müssen Kunden jedoch weiterhin die Originale der Personalausweise/CCCDs zum Vergleich vorlegen.
Um sich vorzubereiten und Zeitverlust durch den Gang zu den Transaktionsbüros zu vermeiden, sollten Sie sich vorab an den Kundenservice der jeweiligen Bank wenden und sich über das Verfahren informieren.
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Quelle: https://vtcnews.vn/cmnd-cccd-photo-co-rut-duoc-tien-o-ngan-hang-ar911083.html
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