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Die wichtigsten Neuerungen des Identifizierungsgesetzes sind die Umwandlung von Bürgerausweisen in Personalausweise, die Erweiterung des Personenkreises, der Anträge stellen kann, die Ausstellung von Personalausweisen an Bürger im Alter von 0 bis unter 6 Jahren, von 6 bis unter 14 Jahren und ab 14 Jahren sowie die Ausstellung von Identitätszertifikaten an Personen vietnamesischer Herkunft, deren Staatsangehörigkeit ab dem 1. Juli 2024 noch nicht geklärt ist.
Ab dem 1. Juli wird das Ministerium für öffentliche Sicherheit die Ausstellung von Personalausweisen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den zugehörigen Durchführungsrichtlinien umsetzen. Das Personalausweisgesetz sieht vor: Personalausweise, die vor dem Inkrafttreten des Personalausweisgesetzes ausgestellt wurden, sind bis zu dem aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Bürger, die einen Personalausweis benötigen, können einen Personalausweis erhalten (Artikel 46 Absatz 1).
Der Personalausweis hat somit den gleichen Wert wie der Bürgerausweis. Bürger, die einen noch gültigen Bürgerausweis verwenden, können diesen bis zu dessen Ablauf weiter verwenden und müssen dann auf einen Personalausweis umsteigen, außer in Fällen, in denen Bürger von einem Bürgerausweis auf einen Personalausweis umsteigen müssen.
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