In Bezug auf diese Angelegenheit legt Artikel 9 des Dekrets 138/2021/ND-CP die Verantwortlichkeiten für die Verwaltung und Aufbewahrung beschlagnahmter und eingezogener Beweisstücke, Mittel sowie beschlagnahmter Lizenzen und Berufszertifikate wie folgt fest:
- Die Person, die das Protokoll der vorübergehenden Inhaftierung erstellt, ist für die Verwaltung und Aufbewahrung der beschlagnahmten Beweisstücke, Mittel, Lizenzen und Berufszertifikate verantwortlich, bis die beschlagnahmten Beweisstücke, Mittel, Lizenzen und Berufszertifikate dem Manager und Verwalter übergeben werden.
Die Person, die die vorübergehende Beschlagnahme oder Einziehung veranlasst, ist für die Verwaltung und Aufbewahrung der beschlagnahmten oder eingezogenen Beweisstücke, Mittel, Lizenzen und Berufszertifikate verantwortlich. Bei Verlust, illegalem Verkauf, Tausch, Beschädigung, Verlust von Komponenten oder Ersatz der beschlagnahmten Beweisstücke, Mittel, Lizenzen und Berufszertifikate ist die Person, die die vorübergehende Beschlagnahme oder Einziehung veranlasst hat, zur Entschädigung verpflichtet und wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
- Die Person, die die beschlagnahmten Beweisstücke, Mittel, Lizenzen und Berufszertifikate verwaltet und aufbewahrt, ist direkt für die Verwaltung und Aufbewahrung der beschlagnahmten Beweisstücke, Mittel, Lizenzen und Berufszertifikate verantwortlich.
Falls die beschlagnahmten Beweisstücke, Mittel, Lizenzen und Berufszertifikate verloren gehen, unter Verstoß gegen die Vorschriften verkauft, vertauscht oder beschädigt werden, Komponenten verloren gehen oder ersetzt werden, muss die Person, die die Entscheidung zur vorübergehenden Beschlagnahme oder Beschlagnahme erlassen hat, vor dem Gesetz verantwortlich sein und die Person, die die Entscheidung zur vorübergehenden Beschlagnahme oder Beschlagnahme erlassen hat, muss für die Verwaltung und Aufbewahrung der beschlagnahmten Beweisstücke, Mittel, Lizenzen und Berufszertifikate verantwortlich sein.
- Wird das für die Ordnungswidrigkeit verwendete Fahrzeug der ordnungswidrigen Organisation oder Person zur sicheren Aufbewahrung übergeben, ist die Person, die befugt ist, das Fahrzeug vorübergehend festzuhalten, vom Zeitpunkt der vorübergehenden Festhaltung bis zur Übergabe des Fahrzeugs zur sicheren Aufbewahrung an die ordnungswidrige Organisation oder Person für die Verwaltung und Erhaltung des für die Ordnungswidrigkeit verwendeten Fahrzeugs verantwortlich.
Speziell:
Die beschlagnahmten und konfiszierten Gegenstände und Mittel müssen sorgfältig verwaltet, sicher aufbewahrt, angemessen angeordnet und leicht zu überprüfen sein, Verwechslungen vermeiden und dürfen weder Umweltverschmutzung noch die Verbreitung von Krankheiten verursachen. Die Unversehrtheit der beschlagnahmten und konfiszierten Gegenstände und Mittel muss gewährleistet sein, unabhängig von einer Wertminderung aufgrund objektiver Gründe wie Witterung, Feuchtigkeit, Abnutzung und anderen Gründen.
Sie dürfen beschlagnahmte Beweisstücke, Mittel, Lizenzen oder Berufszertifikate nur entgegennehmen, zurückgeben oder übertragen bzw. beschlagnahmte Beweisstücke und Mittel nur dann an Behörden, Organisationen oder Einzelpersonen entgegennehmen oder übertragen, wenn eine schriftliche Entscheidung einer zuständigen Behörde vorliegt.
Somit ist die Verkehrspolizei, die ein Protokoll über die vorübergehende Festnahme erstellt und eine Entscheidung zur vorübergehenden Festnahme eines Fahrzeugs erlässt, das gegen Verkehrsvorschriften, einschließlich Verstößen gegen die Alkoholkonzentration, verstößt, für die Verwaltung und Aufbewahrung des festgenommenen Fahrzeugs bis zur Übergabe an den Eigentümer verantwortlich. Wenn das festgenommene Fahrzeug beschädigt ist oder Teile verloren hat, ist die Polizei, die die Entscheidung zur vorübergehenden Festnahme erlassen hat, zur Entschädigung verpflichtet und wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Beauftragt die Verkehrspolizei eine Person mit der Verwaltung und Bewachung des beschlagnahmten Fahrzeugs, ist diese Person direkt für die Verwaltung und Bewachung verantwortlich. Ist das beschlagnahmte Fahrzeug beschädigt oder hat es Teile verloren, muss die Person vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden, und die Verkehrspolizei entscheidet über die vorübergehende Beschlagnahme des beschlagnahmten Fahrzeugs.
Es ist jedoch zu beachten, dass der Fahrzeughalter als Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einen Nachweis über die vorübergehende Festnahme des Verstoßfahrzeugs, rechtliche Dokumente, die den rechtmäßigen Besitz des Fahrzeugs belegen, Informationen über den Zustand des Fahrzeugs, den Fahrzeugtyp, das Baujahr usw. benötigt, um den Wert des beschädigten Eigentums bestimmen zu können.
Minh Hoa (t/h)
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