Gemäß Rundschreiben Nr. 65/2020/TT-BCA des Ministeriums für öffentliche Sicherheit vom 19. Juni 2020 „Regelung der Aufgaben, Befugnisse, Formen, Inhalte und Verfahren für Patrouillen, Kontrollen und die Behandlung von Verwaltungsverstößen im Straßenverkehr“ der Verkehrspolizei (CSGT) gibt es Vorschriften zu den Aufgaben der CSGT bei Patrouillen und Kontrollen.
Die Verkehrspolizei nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß Artikel 7 des Rundschreibens Nr. 65/2020/TT-BCA wahr. Ihre Aufgabe bei Patrouillen und Kontrollen besteht insbesondere darin, die Verkehrsordnung und -sicherheit (TTATGT) auf zugewiesenen Strecken und in bestimmten Gebieten zu gewährleisten. Die Verkehrspolizei ist berechtigt, von den zuständigen Behörden genehmigte Patrouillen- und Kontrollanordnungen sowie -pläne umzusetzen.
Die Verkehrspolizei hat das Recht, Fahrzeuge zu kontrollieren und festzuhalten, wenn sie Anzeichen von Verstößen feststellt.
Die Verkehrspolizei ist dafür verantwortlich, Verkehrsverstöße und andere Verstöße gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich zu erkennen, zu verhindern und strikt zu ahnden. Sie arbeitet außerdem mit den Straßenverwaltungsbehörden zusammen, um Straßenarbeiten und Sicherheitskorridore zu schützen. Sie ist außerdem für die Untersuchung und Aufklärung von Verkehrsunfällen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorgaben des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zuständig.
Neben der Überwachung, Kontrolle und Bearbeitung von Verstößen ist die Verkehrspolizei auch dafür zuständig, Mängel im Sicherheitsmanagement und bei der Sicherheit im Straßenverkehr festzustellen, diese den zuständigen Behörden zu melden und Vorschläge zu unterbreiten sowie den Fachbehörden Empfehlungen zur rechtzeitigen Behebung zu unterbreiten.
Gleichzeitig leitet, informiert und mobilisiert die Verkehrspolizei die Menschen, damit sie sich an der Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit beteiligen und die Straßenverkehrsgesetze einhalten.
Die Verkehrspolizei trägt somit eine wichtige Verantwortung für die Verkehrssicherheit und Ordnung auf den Straßen. Die Kontrolle nicht im Verkehr befindlicher Fahrzeuge ist daher Teil der Arbeit zur Vorbeugung und Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Verkehrs- und Sozialsicherheit und stellt die vollständige Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicher.
Ist der Fahrzeughalter nicht damit einverstanden, dass sein Fahrzeug nicht im Verkehr ist, aber von der Verkehrspolizei kontrolliert und festgehalten wird, kann er Beschwerde gegen die Kontrolle des nicht im Verkehr befindlichen Fahrzeugs einlegen.
Gemäß Absatz 1, Artikel 15 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen 2012 haben Einzelpersonen und Organisationen, gegen die Verwaltungssanktionen verhängt wurden, das Recht, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Beschwerde einzulegen und Klage gegen Entscheidungen zur Behandlung von Verwaltungsverstößen einzureichen.
Wenn der Fahrzeughalter also der Ansicht ist, dass der Verkehrsverstoßbericht der Verkehrspolizei rechtswidrig ist, hat er/sie das Recht, diesbezüglich Beschwerde einzulegen.
CHAU THU
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