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VCCI schlägt vor, die Verwaltung kleiner E-Commerce-Plattformen zu lockern

VCCI ist der Ansicht, dass es für kleine Plattformen und die Art ihrer Geschäftstätigkeit unverhältnismäßig und ungeeignet ist, von allen E-Commerce-Plattformen – unabhängig von ihrer Größe und Betriebsform – zu verlangen, vor der Aufnahme ihres Betriebs Lizenzierungsverfahren durchzuführen.

Báo Tuổi TrẻBáo Tuổi Trẻ04/07/2025

thương mại điện tử - Ảnh 1.

Verbraucher verfolgen Produktinformationen auf einer E-Commerce-Plattform – Foto: Q.D

Der vietnamesische Handels- und Industrieverband (VCCI) hat soeben einige Kommentare zum Entscheidungsentwurf abgegeben, mit dem der Plan des Ministeriums für Industrie und Handel zur Reduzierung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Produktions- und Geschäftsaktivitäten im Jahr 2025 genehmigt wird.

Verkürzung der Verfahren für kleine „Online-Kleinanzeigen“-Plattformen

Was die Lizenzierungsverfahren für kleine E-Commerce-Plattformen betrifft, so verlangt das Gesetz derzeit von allen E-Commerce-Plattformen, unabhängig von ihrer Größe und Betriebsform, dass sie vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit ein Lizenzierungsverfahren durchlaufen.

Laut VCCI ist diese Art der Verwaltung und Gleichsetzung unzumutbar.

Denn diese Regelung ist für kleine Börsen oder neu gegründete Testbörsen (Start-ups) ungeeignet, da sie zu einer zu strengen Verwaltung der Börse führt. Im Bereich der sozialen Netzwerke mit ähnlicher Art und Wirkung erlaubt das Gesetz gemäß Dekret 147/2024 eine lockerere Verwaltung für kleine soziale Netzwerke (Benachrichtigung nur bei geringer Besucherzahl, Lizenzierung erst bei ausreichender Größe).

Diese Regelung steht zudem im Widerspruch zur Art des Geschäftsbetriebs. In manchen Filialen dürfen Verkäufer lediglich Produktinformationen veröffentlichen, während Transaktionen (Verträge, Zahlungen, Versand) über andere Methoden wie Telefon, SMS usw. abgewickelt werden.

Diese Plattformen sind wie ein Werbe- und Marketingkanal, den man sich als „Online-Kleinanzeigen-Werbetafel“ vorstellen kann. Wichtige Schritte im Transaktionsprozess finden nicht auf der Plattform statt, daher besteht bei diesem Betriebsmodell kein großes Risiko.

Daher schlägt VCCI vor, zu prüfen, ob kleine E-Commerce-Plattformen (oder solche, die lediglich Funktionen zur Produkteinführung und -anzeige bieten) nur bei der Aufnahme ihres Betriebs Meldeverfahren durchführen müssen und Lizenzierungsverfahren erst durchführen, wenn sie eine bestimmte Schwelle erreicht haben.

Nachkontrolle

Laut VCCI ist der E-Commerce nach über einem Jahrzehnt der Entwicklung zu einem unvermeidlichen Trend geworden, an dem sich viele Unternehmen und Einzelpersonen beteiligen. Die Kontroll- und Überwachungsmethoden werden zunehmend verbessert, ebenso wie das Wissen und die Fähigkeiten der Verbraucher.

Daher müssen die zuständigen Behörden die Risiken von E-Commerce-Aktivitäten untersuchen und neu bestimmen, um den Verwaltungsaufwand zu verkürzen und Aktivitäten nach der Inspektion zu fördern.

E-Commerce-Websites sind im Wesentlichen ein neuer Vertriebskanal im Internet, kein neues Geschäft. Händler mussten bereits zuvor ein Gewerbe anmelden und ihre Geschäftsbedingungen sowie die Produktqualität beim Staat zertifizieren lassen. Daher ist VCCI der Ansicht, dass die zusätzliche Meldepflicht für Online-Vertriebskanäle einen unnötigen Verwaltungsaufwand darstellt.

Diese Einheit berief sich auf das Dekret 52/2013, das eine Benachrichtigung aller E-Commerce-Websites vorschreibt, die Waren verkaufen, einschließlich Websites mit lediglich einfachen Funktionen zur Produkteinführung.

Obwohl das Dekret 85/2021 den Anwendungsbereich auf Websites mit Online-Bestellfunktionen beschränkt hat, ist diese Einschränkung laut VCCI nicht sehr aussagekräftig, da die Einrichtung einer Verkaufswebsite sehr beliebt ist (44 % der Unternehmen besitzen eine Website, davon 42 % mit Online-Bestellfunktionen). Die Anzahl der Benachrichtigungen ist sehr hoch und belief sich im Jahr 2023 auf 105.103 Dateien.

Gleichzeitig wurde nicht berücksichtigt, welche negativen sozioökonomischen Auswirkungen es hat, wenn Unternehmen keine E-Commerce-Websites für den Verkauf ihrer Produkte registrieren. Diese Verfahren bringen daher keine klaren Vorteile für die staatliche Verwaltung und stellen für Händler sogar Hürden dar.

Daher schlug VCCI vor, das Meldeverfahren für E-Commerce-Websites vollständig abzuschaffen und auf eine Methode zur Kontrolle des Betriebs dieser Websites nachträglich umzusteigen.

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HONG PHUC

Quelle: https://tuoitre.vn/vcci-de-xuat-noi-quan-ly-san-thuong-mai-dien-tu-nho-20250704175733068.htm


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