Ab dem 1. Januar 2026 gelten für importierte, hergestellte und montierte vierrädrige Personen- und Lastkraftwagen mit Verbrennungsmotor offiziell Nullemissionsstandards.
Gemäß der Entscheidung Nr. 19/2024/QD-TTg des Premierministers vom 15. November 2024, die den Fahrplan für die Anwendung von Emissionsstandards auf importierte, hergestellte und montierte Kraftfahrzeuge festlegt, wird ab dem 1. Januar 2026 der Emissionsstandard (TCKT) von 0 offiziell auf vierrädrige Personenkraftwagen mit Motoren und vierrädrige Lastkraftwagen mit Motoren angewendet, die importiert, hergestellt und montiert werden.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten für importierte, hergestellte und montierte vierrädrige Personen- und Lastkraftwagen mit Verbrennungsmotor offiziell Null-Emissionsstandards (illustratives Foto).
Zur Begründung dieser Regelung erklärte das Verkehrsministerium , dass vierrädrige Personen- und Lastkraftwagen mit Verbrennungsmotoren bisher nicht im Straßenverkehrsgesetz von 2008 geregelt waren. Diese Fahrzeugtypen sind in einem engen Rahmen zugelassen und werden unter der Leitung der Regierung und des Premierministers erprobt.
Bisher wurde im Gesetz über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit von 2024 festgelegt, dass dieser Fahrzeugtyp zu den Kraftfahrzeugen zählt. Daher könnten sich in der kommenden Zeit vierrädrige motorisierte Personen- und Lastkraftwagen entwickeln.
Da die Art und die technischen Anforderungen für diesen Fahrzeugtyp niedriger sind als für Pkw, ist es nicht sinnvoll, für Prüfung und Zertifizierung denselben TCKT-Level wie für Pkw anzuwenden. Ein niedriger TCKT-Level birgt jedoch das Risiko veralteter Technologie, Kraftstoffverbrauch und Umweltverschmutzung in Vietnam.
Um diesem Risiko vorzubeugen und die Politik von Partei und Staat zur Umstellung des Verkehrs auf grüne Energie umzusetzen, hat der Premierminister beschlossen, ab dem 1. Januar 2026 einen Null-Emissionssteuersatz auf diese Fahrzeugtypen anzuwenden, mit dem Ziel, den Übergang auf die Nutzung von Strom und grüner Energie ohne Schadstoffausstoß auszurichten.
Ein vierrädriges Kraftfahrzeug ist ein motorisiertes Straßenfahrzeug, das mit einem Verbrennungsmotor angetrieben wird, über einen Personenaufbau, zwei Achsen und mindestens vier Räder verfügt. Das Fahrzeug hat eine Bauartgeschwindigkeit von höchstens 30 km/h und maximal 15 Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz).
Ein vierrädriges Kraftfahrzeug ist ein Kraftfahrzeug mit zwei Achsen, vier Rädern und dem auf einem gemeinsamen Fahrgestell montierten Motor und der Ladefläche (ähnlich einem LKW mit einer Nutzlast von weniger als 3.500 kg).
Dadurch wird ein Beitrag zum Ziel geleistet, die Treibhausgasemissionen im Transportwesen bis 2050 auf Netto-Null-Emissionen zu reduzieren, wie es Vietnam auf der 26. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP26) zugesagt hat.
Ebenso gilt für hergestellte, montierte und importierte Dreiradmotorräder ein Fahrplan, nach dem ab dem 1. Januar 2026 ein TCKT-Satz von 0 gilt. Das Verkehrsministerium erklärte, dass gemäß den Bestimmungen der Regierungsresolution Nr. 05/2008/NQ-CP vom 4. Februar 2008 für neue Motorräder und Dreiradmotorräder keine Verkehrszulassungen erteilt werden, mit Ausnahme von Dreiradmotorfahrzeugen für Behinderte.
Daher sehen die Vorschriften im Fahrplan zur Anwendung der TCKT-Stufe von 2008 bis heute keine Anwendung der TCKT-Stufe auf Motorräder und Dreiräder vor. Auch wurden diese Fahrzeugtypen von 2008 bis heute weder geprüft noch zertifiziert noch für den Verkehr zugelassen.
Das Gesetz über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit von 2024 sieht keine Verbote oder Einschränkungen für Motorräder und Dreiräder vor. In Absatz 1, Artikel 34 des Gesetzes heißt es, dass Motorräder und Dreiräder zu den Kraftfahrzeugen zählen. Daher ist es möglich, dass dieser Fahrzeugtyp nach Ablauf der Gültigkeit der Verordnung Nr. 05/2008/NQ-CP wieder zugelassen und weiterentwickelt wird.
Um dem Risiko veralteter Technologie und Umweltverschmutzung vorzubeugen, beschloss der Premierminister , wie bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen auch auf dreirädrige Motorräder und Dreirad-Motorräder ab dem 1. Januar 2026 einen TCKT-Satz von 0 % anzuwenden.
Der Beschluss 19/2024/QD-TTg behält weiterhin einige Regelungen zur Anwendung der TCKT-Stufen für bestimmte Fahrzeugtypen bei. Beispiel: Für neu importierte und gefertigte Fahrzeuge gilt ab dem 1. Januar 2025 weiterhin die TCKT-Stufe 5.
Für neu importierte Zweiräder und im Inland hergestellte und montierte Motorräder gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2027 weiterhin TCKT Level 2; TCKT Level 4 gilt ab dem 1. Juli 2027.
Für neu importierte Zweiräder sowie hergestellte und montierte Motorräder gelten vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2026 weiterhin die Emissionsnormen der Stufe 3. Ab dem 1. Juli 2026 gelten die Emissionsnormen der Stufe 4.
Für gebrauchte Importfahrzeuge gilt ab dem 1. Januar 2025 weiterhin TCKT Level 4.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/tu-2026-ap-muc-khi-thai-bang-0-voi-xe-4-banh-nhap-khau-san-xuat-lap-rap-192241122224314286.htm
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