DNVN – Die staatliche Wertpapieraufsichtsbehörde hat den Entwurf eines Rundschreibens zur Änderung und Ergänzung mehrerer Artikel der Rundschreiben zur Regulierung von Wertpapiertransaktionen offiziell veröffentlicht. Der Entwurf enthält zahlreiche neue Bestimmungen, die ausländischen institutionellen Anlegern den Wertpapierkauf erleichtern sollen, ohne dass sie 100 % des Kapitals auf ihren Konten haben müssen (Vorfinanzierung).
Der Entwurf des Rundschreibens zur Änderung und Ergänzung einiger Artikel der Rundschreiben zur Regelung von Wertpapiertransaktionen (Entwurf) enthält zahlreiche neue Bestimmungen, die ausländischen institutionellen Anlegern den Wertpapiererwerb erleichtern sollen, ohne dass sie 100 % des Kapitals auf dem Konto haben müssen (Vorfinanzierung). Gleichzeitig schafft er die Voraussetzungen für einen gleichberechtigten Zugang ausländischer Anleger zu Informationen über den Wertpapiermarkt.
Dementsprechend muss das Wertpapierunternehmen das Zahlungsrisiko des ausländischen institutionellen Anlegers bewerten, um den Geldbetrag zu bestimmen, der bei der Erteilung eines Kaufauftrags für Aktien (sofern vorhanden) gemäß der Vereinbarung zwischen dem Wertpapierunternehmen und dem ausländischen institutionellen Anleger erforderlich ist.
Falls ein ausländischer Investor, bei dem es sich um eine Organisation handelt, die Zahlung für die Aktienkauftransaktion nicht vollständig leistet, wird die Verpflichtung zur Zahlung des Restbetrags auf das Wertpapierunternehmen übertragen, bei dem der ausländische Investor, bei dem es sich um eine Organisation handelt, die Bestellung über das Eigenhandelskonto aufgibt, mit Ausnahme einiger im Entwurf festgelegter Fälle.
Der Entwurf gilt als geeignet und sehr umsetzbar und lockt ausländische Investoren an die Börse.
Ein Wertpapierunternehmen kann Aktien im Rahmen einer Vereinbarung über das Wertpapierhandelssystem verkaufen oder das Eigentum außerhalb des Wertpapierhandelssystems an einen ausländischen Investor übertragen, und zwar für die Anzahl der auf sein Eigenhandelskonto übertragenen Aktien. Dies muss spätestens am Handelstag nach der Erfassung der Aktien auf dem Eigenhandelskonto des Wertpapierunternehmens erfolgen, sofern diese Transaktion die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze für den Eigentumsanteil ausländischer Investoren für solche Aktien nicht überschreitet.
Mit Ausnahme der oben genannten Transaktionen verkaufen Wertpapierfirmen Aktien über das Wertpapierhandelssystem. Finanzielle Beträge aus Transaktionen werden gemäß der Vereinbarung zwischen der Wertpapierfirma und dem ausländischen institutionellen Anleger oder dem bevollmächtigten Vertreter des ausländischen institutionellen Anlegers gezahlt.
Handelt es sich bei dem ausländischen Investor um eine Organisation, die einen Aktienkaufauftrag erteilt, aber die Zahlung nicht wie vorgeschrieben leistet, überweist die Vietnam Securities Depository and Clearing Corporation die verbleibende Zahlungsverpflichtung für den Aktienkauf des ausländischen Investors. Die Wertpapierfirma muss ausreichende Mittel für die Transaktion bereitstellen.
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass ausländische Organisationen zwischen etwa 14:30 Uhr am Tag T+1 (nach einem Handelstag) und 9:30 Uhr am Tag T+2 über ausreichend Geld auf ihren Transferkonten verfügen müssen. Von der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen ausländischer Organisationen bis zum Eintreffen der Wertpapiere vergehen nur wenige Stunden, nämlich von 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr am Tag T+2.
In Bezug auf die Informationsgleichheit sieht der Rundschreibenentwurf außerdem vor: Die Sprache der an der Börse veröffentlichten Informationen ist Vietnamesisch. Börsennotierte Organisationen, Aktiengesellschaften, Wertpapierbörsen und die Vietnam Securities Depository and Clearing Corporation müssen Informationen gleichzeitig auf Englisch veröffentlichen.
Informationen auf Englisch müssen mit den Inhalten auf Vietnamesisch übereinstimmen. Bei Abweichungen oder unterschiedlichem Verständnis zwischen vietnamesischen und englischen Informationen gelten die vietnamesischen Originalinformationen als Referenz.
Nach Einschätzung in- und ausländischer Experten sind die neuen Lösungen und Regelungen im Entwurf angemessen und durchaus umsetzbar. Die staatliche Wertpapierkommission geht davon aus, dass sich die Veröffentlichung des Rundschreibens positiv auf die Überlegungen zur Aufwertung des vietnamesischen Aktienmarktes auswirken wird.
Ha Anh
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Quelle: https://doanhnghiepvn.vn/kinh-te/chung-khoan/thi-truong-chung-khoan-go-nut-that-prefunding-thu-hut-nha-dau-tu-nuoc-ngoai/20240721082611363
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