Die Thien Viet Securities Corporation (HoSE: TVS) hat die Entlassung von Frau Dinh Thi Hoa als stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats bekannt gegeben. Die Entscheidung tritt am 15. August 2023 in Kraft. Der Grund für die Entlassung wurde jedoch nicht konkret bekannt gegeben. Frau Hoa bleibt weiterhin Mitglied des Verwaltungsrats des Unternehmens.
Frau Dinh Thi Hoa ist eine der Gründerinnen von Thien Viet Securities und Galaxy Group. Darüber hinaus ist sie Mitglied des Verwaltungsrats der Asia Commercial Joint Stock Bank ( ACB ).
Zuvor hatte TVS Herrn Pham Hong Hai zum 1. August zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernannt. Vor seiner Ernennung war Herr Hai Mitglied des Vorstands von Thien Viet Securities und besaß keine Aktien. Mit der Entlassung von Frau Dinh Thi Hoa verfügt TVS nun über zwei stellvertretende Vorstandsvorsitzende: Herrn Pham Hong Hai und Herrn Terence Ting.
Dieser Schritt erfolgt im Zusammenhang mit der kürzlich erfolgten Registrierung von Frau Hoa zum Kauf von über 5,86 Millionen TVS-Aktien im Zeitraum vom 17. August bis 15. September für private Handelszwecke. Bei erfolgreicher Transaktion erhöht sich die Anzahl der von Frau Dinh Thi Hoa gehaltenen Aktien von 7,51 Millionen auf 13,38 Millionen, was einer entsprechenden Steigerung von 5,97 % auf 8,84 % entspricht.
Am Ende der Handelssitzung am 16. August schloss der TVS-Aktienkurs bei 24.150 VND pro Aktie, ein Plus von fast 50 % nach über vier Monaten. Basierend auf diesem Kurs wird geschätzt, dass Frau Hoa fast 142 Milliarden VND investieren muss, um Großaktionärin von TVS zu werden. Das aktuelle Stammkapital von TVS beträgt mittlerweile über 1.513 Milliarden VND.
Frau Dinh Thi Hoa – stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats von Thien Viet Securities.
Am selben Tag gab Thien Viet Securities ungewöhnliche Informationen über den Beschluss des Vorstands bekannt, der die Unterzeichnung und Ausführung von Verträgen und Transaktionen mit den verbundenen Unternehmen und nahestehenden Personen des Unternehmens genehmigte.
Konkret handelt es sich bei den Vertragsparteien um verbundene Unternehmen und nahestehende Personen im Sinne des Wertpapiergesetzes. Vertragsarten: Dienstleistungsnutzungstransaktionen, Wertpapierkauf- und -verkaufsverträge, Aktien, Kapitaleinlagen. Kreditgeschäfte, Finanzhilfen, Geschäftsunterstützung, Investitionskooperationen. Sonstige Transaktionen und Verträge im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von TVS.
Der Handel mit diesen Verträgen muss grundsätzlich auf der Grundlage der Einhaltung der Bestimmungen des Wertpapiergesetzes, des Unternehmensgesetzes und damit verbundener Rechtsdokumente auf fairer Basis erfolgen und darf keine Bedingungen enthalten, die ungünstiger sind als ähnliche, von anderen unabhängigen Partnern vorgeschlagene Bedingungen.
Der Transaktionswert muss weniger als 35 % betragen oder die Transaktion muss dazu führen, dass der Gesamttransaktionswert, der innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der ersten Transaktion anfällt, weniger als 35 % des Gesamtwerts beträgt .
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