Auf seiner 39. Tagung äußerte sich der Ständige Ausschuss zu verschiedenen Fragen und äußerte sich unterschiedlich zur Erläuterung, Annahme und Überarbeitung des geänderten Mehrwertsteuergesetzentwurfs. Es gibt weiterhin zwei unterschiedliche Stellungnahmen zu diesem Gesetzentwurf. Die erste Stellungnahme geht davon aus, dass der Inhalt zwischen der Redaktion und der Prüfstelle vereinbart wurde und daher keine Stellungnahme der Abgeordnetender Nationalversammlung eingeholt werden muss. Andere wiederum vertreten die Ansicht, dass dieses Thema viele Abgeordnete beunruhigt und daher eine Stellungnahme der Abgeordneten der Nationalversammlung erforderlich sei.
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In Bezug auf die Umstellung von Düngemitteln von steuerfrei auf 5 % steuerpflichtig sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Personal, Le Quang Manh, dass der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung dem Vorschlag der Regierung zugestimmt habe, Düngemittel, landwirtschaftliche Maschinen und Fischereifahrzeuge von steuerfrei auf 5 % steuerpflichtig umzustellen, wie im Gesetzesentwurf und dem der Nationalversammlung vorgelegten Annahmeerklärungsbericht Nr. 1035/BC-UBTVQH15 dargelegt.
Bei der Diskussionsrunde im Saal sprachen viele Delegierte über diesen Inhalt, wobei die Mehrheit der Meinungen mit dem Gesetzesentwurf und der Erläuterung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung und der Regierung übereinstimmte, einige Meinungen schlugen vor, die aktuellen Regelungen beizubehalten.
Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung hat die Erläuterungen fertiggestellt, die Stellungnahmen der Abgeordneten eingeholt, die von den Abgeordneten angeforderten Daten und Informationen ergänzt und im Entwurf des Erläuterungs- und Annahmeberichts dargelegt. Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung stimmte inhaltlich mit dem im Gesetzesentwurf der Regierung enthaltenen Vorschlag der Regierung überein. Bei der Diskussion im Saal stimmten jedoch einige Abgeordnete der Nationalversammlung diesem Inhalt nicht zu. Daher forderte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung den Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung auf, Anweisungen zur Einholung der Stellungnahmen der Abgeordneten der Nationalversammlung zu erteilen.
In der Diskussion dieser Sitzung gibt es weiterhin zwei unterschiedliche Meinungen. Die erste Meinung ist, dass der Inhalt von der Redaktions- und der Prüfstelle vereinbart wurde und es daher nicht notwendig ist, die Meinung der Abgeordneten der Nationalversammlung einzuholen. Es gibt jedoch auch die Meinung, dass dieses Thema viele Abgeordnete beschäftigt und es daher notwendig ist, die Meinung der Abgeordneten der Nationalversammlung einzuholen.
Bezüglich der Regelung, dass keine Ausgangsumsatzsteuer gezahlt werden muss, aber die Vorumsatzsteuer abzugsfähig ist. Nach Annahme und Überarbeitung des Gesetzesentwurfs wurde die Regelung gestrichen, die es ermöglicht, für unverarbeitete oder halbverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse im Handelsstadium keine Ausgangsumsatzsteuer zu zahlen, aber die Vorumsatzsteuer abzuziehen. Damit soll das Mehrwertsteuerprinzip gewahrt werden, dass die Vorumsatzsteuer nur abgezogen werden kann, wenn die Ausgangserzeugnisse der Umsatzsteuer unterliegen. Die Regierung schlägt vor, diesen Inhalt als aktuelle Regelung beizubehalten (d. h., dass die Ausgangsumsatzsteuer nicht berechnet und gezahlt werden muss, aber die Vorumsatzsteuer abgezogen werden kann), um den Verwaltungsaufwand zu verringern und Rechnungsbetrug bei Mehrwertsteuerrückerstattungen wie in der Vergangenheit zu verhindern. Das derzeitige elektronische Rechnungssystem hat die Erstellung gefälschter Rechnungen (wenn keine Transaktion vorliegt) und die Überlastung der Steuerbehörden bei der Überprüfung und Verifizierung von Mehrwertsteuerrückerstattungen in allen Phasen nicht verhindert.
Diese Richtlinie wurde eigentlich eingeführt, um Steuerrückerstattungsbetrug zu bekämpfen, da Unternehmen auf selbst erstellte Papierrechnungen umstiegen, was nicht mehr angemessen und notwendig ist. Trotz dieser Regelung gehen die Steuerbehörden in letzter Zeit davon aus, dass es bei einigen exportierten Agrarprodukten (Holzspäne, Maniokstärke usw.) zahlreiche Fälle von Steuerrückerstattungsbetrug gegeben hat.
Bislang sind Unternehmen auf die Verwendung elektronischer Rechnungen umgestiegen, die Steuerbehörde hat die von den Unternehmen ausgestellten Rechnungen kontinuierlich aktualisiert, die Situation der Haushaltseinziehung umgehend überwacht, die Qualität der Kontrollen verbessert und die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren umgesetzt. Insbesondere wurden im Gesetzesentwurf Bestimmungen zu den Bedingungen für eine Steuerrückerstattung hinzugefügt. Danach wird dem Käufer die Steuer auf diese Vorrechnung nicht erstattet, wenn der Verkäufer keine Steuern erklärt und bezahlt hat. Diese neue Regelung gewährleistet die Gültigkeit und Wirksamkeit der Verhinderung von Rechnungsbetrug bei Mehrwertsteuerrückerstattungen und schafft eine Rechtsgrundlage für die Steuerbehörde, Steuerrückerstattungsanträge nur dann zu bearbeiten, wenn der Verkäufer Geld erklärt und an den Staatshaushalt gezahlt hat. Daher ist es unwahrscheinlich, dass die Steuerbehörde Steuern für gefälschte Rechnungen erstattet, wenn keine Transaktion vorliegt und keine Vorsteuer an den Haushalt gezahlt wurde.
Bei der Diskussionsrunde im Saal wurden zu diesem Inhalt nur zwei Meinungen geäußert: Eine Meinung stimmte dem Gesetzesentwurf nach Erhalt und Überarbeitung zu und eine Meinung schlug vor, ihn unverändert zu belassen. Bei der Sitzung des Ständigen Ausschusses des Komitees für Nationale Verteidigung und der Redaktionsagentur am 11. November 2023 konnte über diesen Inhalt immer noch kein Konsens erzielt werden, daher schlug der Ständige Ausschuss des Komitees für Nationale Verteidigung vor, dass der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung die Abgeordneten der Nationalversammlung zu zwei Optionen um Stellungnahmen bitten sollte.
Bezüglich der Höhe der Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, sieht der Gesetzesentwurf nach Annahme und Überarbeitung einen Schwellenwert von 200 Millionen VND pro Jahr vor. Die Regierung schlägt vor, diesen Inhalt im in der 7. Sitzung vorgelegten Gesetzesentwurf beizubehalten und der Regierung damit die Befugnis zu übertragen, die Schwelle für die jährlichen steuerfreien Einnahmen festzulegen, um eine zeitnahe und den Realitäten und dem sich ändernden sozioökonomischen Kontext entsprechende Verwaltung zu gewährleisten.
Die Regierung ist der Ansicht, dass die Anhebung der Schwelle für steuerfreie Einnahmen im Widerspruch zu der Politik steht, Unternehmen zur Umstellung auf ein Unternehmensmodell zu ermutigen. Die im Saal diskutierten Stellungnahmen der Abgeordneten der Nationalversammlung schlugen nicht vor, dass die Regierung die Höhe der Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, reguliert. Einige Stellungnahmen schlugen eine Anhebung dieser Schwelle auf über 200 Millionen VND vor, andere wiederum einen Wert von über oder unter 300 Millionen VND bzw. 400 Millionen VND für die kommenden Jahre.
Hierzu erklärte Herr Le Quang Manh, der Plan der Regierung sei ungeeignet, da die Verfassung vorschreibe, dass „Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushalts geschätzt und gesetzlich festgelegt werden müssen“. Die Grenze der steuerfreien Einnahmen stehe in direktem Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten der Steuerzahler (in diesem Fall Einzelpersonen und Geschäftshaushalte mit niedrigem Einkommen – entsprechend einem Einkommen von 8,3 Millionen VND/Monat bei der aktuellen Höhe von 100 Millionen VND/Jahr). Dies müsse in der aktuellen Fassung des Gesetzes festgelegt werden. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Erhöhung auf 200 Millionen VND/Jahr (entsprechend 16,6 Millionen VND/Monat) sei ein sehr niedriger Betrag. Haushalte mit Einnahmen unterhalb dieser Grenze würden Schwierigkeiten haben, auf ein Unternehmensmodell umzusteigen.
„Bei der Sitzung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung und der Redaktionsagentur am 11. November 2023 einigte sich die Redaktionsagentur auf einen Schwellenwert von 200 Millionen pro Jahr und strich die Regelung zur Anpassung an den Verbraucherpreisindex. Auch die Mehrheit der Stellungnahmen des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung stimmte diesem Behandlungsplan zu. Die Redaktionsagentur betonte jedoch, dass dieser Inhalt mit der Regierungsführung abgestimmt werden müsse, um einen Konsens zu erzielen“, sagte Herr Le Quang Manh.
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Quelle: https://thoibaonganhang.vn/phan-bon-may-moc-nong-nghiep-va-tau-khai-thac-thuy-san-co-the-phai-chiu-thue-5-157857.html
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