(GLO) – Aufgrund der ersten Ermittlungsergebnisse stellte die Ermittlungsbehörde der Polizei der Provinz Gia Lai fest, dass die Angeklagte Do Thi Thu Hien (Jahrgang 1978, wohnhaft im Dorf Plei Op, Bezirk Hoa Lu, Stadt Pleiku), Buchhalterin des Komitees der Vietnamesischen Vaterländischen Front der Provinz, gefälschte Dokumente erstellte, um mehr als 3,5 Milliarden VND abzuheben.
Konkret hat Frau Hien von Februar 2021 bis April 2023 in ihrer Funktion als Buchhalterin der Einheit Dutzende gefälschter Dokumente erstellt, um mehr als 3,5 Milliarden VND aus dem provinziellen Covid-19-Präventions- und Kontrollfonds abzuheben, der vom Komitee der Vietnamesischen Vaterländischen Front der Provinz Gia Lai bei der Bank für Investitionen und Entwicklung Vietnams – Zweigstelle Gia Lai – eingerichtet worden war, um Schulden und persönliche Ausgaben zu begleichen.
Entscheidung zur Suche nach Frau Do Thi Thu Hien. Foto: CAT |
Als das Komitee der Vietnamesischen Vaterländischen Front der Provinz Gia Lai Anfang April 2023 beschloss, den entsprechenden Einheiten Mittel aus diesem Fonds zuzuweisen, war Frau Hien nicht in der Lage, den oben genannten Betrag zu bezahlen. Daher kündigte sie freiwillig ihre Arbeit und verließ ihren Wohnort.
Als Reaktion auf den oben genannten Vorfall forderte das Komitee der Vietnamesischen Vaterländischen Front der Provinz Gia Lai die Provinzpolizei von Gia Lai auf, nach Frau Hien zu suchen. Am 9. Mai 2023 erließ die Ermittlungsbehörde der Provinzpolizei von Gia Lai den Beschluss Nr. 08/QD-CSHS zur Fahndung nach Frau Do Thi Thu Hien, die denunziert und einer Straftat verdächtigt wurde und deren aktueller Aufenthaltsort unbekannt ist. Nach Erlass des Fahndungsbeschlusses erschien Frau Hien am 11. Mai erneut und meldete ihre Straftaten. Am 23. Mai erließ die Ermittlungsbehörde der Provinzpolizei von Gia Lai einen Beschluss zur Einleitung eines Strafverfahrens, zur Anklageerhebung gegen den Angeklagten und zur Verhängung eines viermonatigen Untersuchungshaftbefehls gegen Frau Do Thi Thu Hien wegen des Verbrechens der „Veruntreuung von Eigentum“.
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