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Beschluss der Nationalversammlung zur Senkung der Mehrwertsteuer

(Chinhphu.vn) – Der Vorsitzende der Nationalversammlung, Tran Thanh Man, hat die Resolution Nr. 204/2025/QH15 zur Mehrwertsteuersenkung unterzeichnet und erlassen. Diese Resolution gilt vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2026.

Báo Chính PhủBáo Chính Phủ29/06/2025

Im Einzelnen hatdie Nationalversammlung in der Resolution Nr. 204/2025/QH15 zur Senkung der Mehrwertsteuer den Anwendungsbereich wie folgt festgelegt: Senkung des Mehrwertsteuersatzes um 2 % für die in Absatz 3, Artikel 9 des Mehrwertsteuergesetzes Nr. 48/2024/QH15 genannten Waren- und Dienstleistungsgruppen (auf 8 %), mit Ausnahme der folgenden Waren- und Dienstleistungsgruppen: Telekommunikation, Finanzaktivitäten, Bankwesen, Wertpapiere, Versicherungen, Immobiliengeschäfte, Metallprodukte, Bergbauprodukte (außer Kohle), Waren und Dienstleistungen, die einer besonderen Verbrauchssteuer unterliegen (außer Benzin).

Die Nationalversammlung beauftragt die Regierung , die Einzelheiten dieser Bestimmung festzulegen.

Diese Resolution gilt vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2026.

* Artikel 9 des Mehrwertsteuergesetzes Nr. 48/2024/QH15 besagt:

1. Der Steuersatz von 0 % gilt für folgende Waren und Dienstleistungen:

a) Zu den exportierten Waren zählen: Waren aus Vietnam, die an Organisationen und Einzelpersonen im Ausland verkauft und außerhalb Vietnams konsumiert werden; Waren aus dem Inland Vietnams, die an Organisationen in zollfreien Zonen verkauft und in zollfreien Zonen konsumiert werden, um direkt der Exportproduktion zu dienen; Waren, die in Quarantänegebieten an Einzelpersonen (Ausländer oder Vietnamesen) verkauft werden, die die Ausreiseformalitäten abgeschlossen haben; Waren, die in Duty-Free-Shops verkauft werden;

b) Exportdienstleistungen umfassen: Dienstleistungen, die direkt an Organisationen und Einzelpersonen im Ausland erbracht und außerhalb Vietnams in Anspruch genommen werden; Dienstleistungen, die direkt an Organisationen in zollfreien Zonen erbracht und in zollfreien Zonen in Anspruch genommen werden, um direkt den Exportproduktionsaktivitäten zu dienen;

c) Zu den sonstigen exportierten Waren und Dienstleistungen zählen: internationaler Transport; Fahrzeugvermietungen außerhalb Vietnams; Luft- und Seefahrtsdienstleistungen, die direkt oder über Agenten für den internationalen Transport erbracht werden; Bau- und Installationstätigkeiten im Ausland oder in zollfreien Zonen; Produkte mit digitalen Informationsinhalten, die an ausländische Parteien geliefert werden und deren Verbrauch außerhalb Vietnams gemäß den Regierungsvorschriften durch Aufzeichnungen und Dokumente nachgewiesen wird; Ersatzteile und Materialien für die Reparatur und Wartung von Fahrzeugen, Maschinen und Ausrüstungen für ausländische Parteien und den Verbrauch außerhalb Vietnams; Waren, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für den Export aufbereitet werden; Waren und Dienstleistungen, die beim Export nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, außer in Fällen, in denen der in Punkt d dieser Klausel angegebene Steuersatz von 0 % nicht anwendbar ist;

d) Zu den Fällen, die nicht dem 0%-Steuersatz unterliegen, gehören: Technologietransfer, Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum ins Ausland; Rückversicherungsdienstleistungen im Ausland; Kreditdienstleistungen; Kapitaltransfer; Derivate; Post- und Telekommunikationsdienste; in Klausel 23, Artikel 5 dieses Gesetzes genannte Exportprodukte; importierte Zigaretten, Alkohol und Bier, die dann exportiert werden; im Inland gekauftes Benzin und Öl, das an Geschäftseinrichtungen in zollfreien Zonen verkauft wird; Autos, die an Organisationen und Einzelpersonen in zollfreien Zonen verkauft werden.

2. Der Steuersatz von 5 % gilt für folgende Waren und Dienstleistungen:

a) Sauberes Wasser für die Produktion und das tägliche Leben umfasst kein Flaschenwasser, Wasser in Gläsern und andere Erfrischungsgetränke.

B) Düngemittel, Erze zur Düngemittelherstellung, Pestizide und Tierwachstumsförderer gemäß den gesetzlichen Vorschriften;

c) Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Graben und Ausbaggern von Kanälen, Gräben, Teichen und Seen für die landwirtschaftliche Produktion; Anbau, Pflege und Vorbeugung von Schädlingen und Krankheiten bei Pflanzen; Vorverarbeitung und Konservierung landwirtschaftlicher Produkte;

d) Produkte aus landwirtschaftlichen Nutzpflanzen und Forstpflanzungen (ausgenommen Holz, Bambussprossen), Vieh-, Aquakultur- und Fischereiprodukte, die nicht zu anderen Produkten verarbeitet wurden oder nur einer herkömmlichen Vorverarbeitung unterzogen wurden, ausgenommen die in Absatz 1, Artikel 5 dieses Gesetzes genannten Produkte;

d) Kautschuklatex in Form von Krepplatex, Plattenlatex, Fadennudelnlatex, Granulatlatex; Netze, Schnüre und Fasern zum Stricken von Fischernetzen;

e) Produkte aus Jute, Seggen, Bambus, Blättern, Stroh, Kokosnussschalen, Kokosnussschalen, Wasserhyazinthen und anderen Kunsthandwerksprodukten aus recycelten landwirtschaftlichen Materialien; kardierte und gekämmte Baumwolle; Zeitungspapier;

g) Fischereifahrzeuge in Küstengebieten; Spezialmaschinen und -geräte für die landwirtschaftliche Produktion gemäß den staatlichen Vorschriften;

h) Medizinische Geräte gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltung medizinischer Geräte; vorbeugende und heilende Arzneimittel; pharmazeutische Inhaltsstoffe und medizinische Materialien, die als Rohstoffe für die Herstellung vorbeugender und heilender Arzneimittel verwendet werden;

i) Zu den für den Unterricht und das Lernen verwendeten Geräten gehören: Modelle, Zeichnungen, Tafeln, Kreide, Lineale, Zirkel;

k) Aktivitäten im Bereich der traditionellen und volkstümlichen darstellenden Künste;

l) Spielzeug für Kinder; Bücher aller Art, mit Ausnahme der in Artikel 5 Klausel 15 dieses Gesetzes genannten Bücher;

m) wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen gemäß dem Gesetz über Wissenschaft und Technologie;

n) Verkauf, Vermietung und Mietkauf von Sozialwohnungen gemäß den Bestimmungen des Wohnungsbaugesetzes.

3. Der Steuersatz von 10 % gilt für Waren und Dienstleistungen, die nicht in Absatz 1 und Absatz 2 dieses Artikels aufgeführt sind, einschließlich Dienstleistungen, die von ausländischen Lieferanten ohne Betriebsstätte in Vietnam über E-Commerce-Kanäle und digitale Plattformen an Organisationen und Einzelpersonen in Vietnam erbracht werden./.


Quelle: https://baochinhphu.vn/nghi-quyet-cua-quoc-hoi-ve-giam-thue-gia-tri-gia-tang-10225062912505244.htm


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