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Welche Gegenstände aus den Bereichen Kultur, Verlagswesen und Tourismus unterliegen nicht der Mehrwertsteuer?

VHO – Die Regierung hat das Dekret Nr. 181/2025/ND-CP erlassen, in dem die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Mehrwertsteuergesetzes (MwSt.) detailliert beschrieben wird, darunter auch spezifische Anweisungen zu Themen in den Bereichen Kultur, Verlagswesen und Tourismus, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.

Báo Văn HóaBáo Văn Hóa02/07/2025

Welche Gegenstände aus den Bereichen Kultur, Verlagswesen und Tourismus unterliegen nicht der Mehrwertsteuer? - Foto 1
Kulturelle und historische Relikte, die mit staatlich finanzierten Mitteln restauriert wurden, die mindestens 50 % des gesamten Projektkapitals ausmachen, sind von der Mehrwertsteuer befreit. Im Bild: Die besondere nationale Reliquie der Thai-Lac-Pagode in der Provinz Hung Yen (alt) wurde größtenteils mit staatlich finanzierten Mitteln restauriert und verschönert. Foto: TL

In dieser Verordnung werden die Steuerzahler in den Klauseln 1, 4 und 5, Artikel 4 sowie die Steuerzahler in Fällen aufgeführt, in denen ausländische Lieferanten Dienstleistungen an Käufer erbringen, bei denen es sich um Wirtschaftsorganisationen in Vietnam handelt und die in Klausel 4, Artikel 4 vorgeschriebene Steuerabzugsmethode anwenden, nicht steuerpflichtige Subjekte in Artikel 5, steuerpflichtige Preise in Artikel 7, der Zeitpunkt zur Ermittlung der Mehrwertsteuer in Klausel 2, Artikel 8, die Steuersätze in den Klauseln 1 und 2, Artikel 9, die Steuerabzugsmethode in Artikel 11, die Methode der direkten Berechnung in Klausel 1, Artikel 12, der Vorsteuerabzug in Artikel 14 und die Mehrwertsteuerrückerstattung in Artikel 15 des Mehrwertsteuergesetzes.

Das Dekret Nr. 181/2025/ND-CP legt klar fest, dass nicht steuerpflichtige Personen die Bestimmungen des Artikels 5 des Mehrwertsteuergesetzes einhalten müssen. Gleichzeitig werden im Dekret einige Fälle in den Bereichen Kultur, Tourismus und Verlagswesen wie folgt beschrieben:

Instandhaltungs-, Reparatur- und Bautätigkeiten unter Einsatz von Eigenmitteln der Bevölkerung und humanitärer Hilfe (die mindestens 50 % des gesamten für das Projekt eingesetzten Kapitals ausmachen; falls Eigenmittel der Bevölkerung und humanitäre Hilfe weniger als 50 % des gesamten für das Projekt eingesetzten Kapitals ausmachen, unterliegt der gesamte Projektwert der Mehrwertsteuer) für historisch-kulturelle Relikte, Sehenswürdigkeiten, kulturelle und künstlerische Werke, öffentliche Dienstleistungen, Infrastruktur und Wohnraum für Empfänger sozialer Hilfe. Dabei gilt: Eigenmittel der Bevölkerung umfassen auch von Organisationen und Einzelpersonen eingebrachtes und gefördertes Kapital; Die in diesem Abschnitt genannten historisch-kulturellen Relikte und Sehenswürdigkeiten müssen den Bestimmungen des Gesetzes über das kulturelle Erbe entsprechen.

Veröffentlichung, Einfuhr und Vertrieb von Zeitungen, Zeitschriften, Rundschreiben, Sonderausgaben,politischen Büchern, Lehrbüchern, Unterrichtsmaterialien, juristischen Dokumenten, Büchern über Wissenschaft und Technologie, Büchern mit Informationen für das Ausland, Büchern in den Sprachen ethnischer Minderheiten sowie Propagandabildern, Fotos und Plakaten, auch in Form von Audio- oder Videokassetten oder -platten, elektronischen Daten; Geld und Gelddrucken.

Öffentlicher Personennahverkehr mit Bus, Bahn, Binnenschiff innerhalb des Bundeslandes, innerhalb der Ballungsgebiete und auf den angrenzenden Strecken außerhalb des Bundeslandes mit Haltepunkten zum Ein- und Aussteigen.

Bei den importierten Gütern handelt es sich um nationale Reliquien, Antiquitäten und Schätze gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das kulturelle Erbe, die von den zuständigen staatlichen Stellen importiert werden, einschließlich Fällen einer autorisierten und anvertrauten Einfuhr.

In der Verordnung heißt es eindeutig: „Unternehmen, die mit Waren und Dienstleistungen handeln, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, wie in diesem Artikel vorgeschrieben, haben keinen Anspruch auf Abzug oder Erstattung der Vorsteuer auf Waren und Dienstleistungen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, außer in Fällen, in denen der Steuersatz von 0 % angewendet wird, wie in Absatz 1, Artikel 9 des Mehrwertsteuergesetzes vorgeschrieben.“

Dekret Nr. 181/2025/ND-CP tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

Quelle: https://baovanhoa.vn/van-hoa/nhung-doi-tuong-nao-thuoc-linh-vuc-van-hoa-xuat-ban-du-lich-khong-phai-chiu-thue-gia-tri-gia-tang-148333.html


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