Die Regierung hat ein Dekret zur Unternehmensregistrierung mit Wirkung vom 1. Juli 2025 erlassen.
Dieses Dekret regelt die Unterlagen, die Reihenfolge und die Verfahren zur Unternehmensregistrierung; Vorschriften zur Registrierung und zum Betrieb von Gewerbebetrieben; Vorschriften zur Verknüpfung der Verfahren zur Unternehmensregistrierung und Gewerbebetriebsregistrierung; zur Unternehmensregistrierung und Gewerbebetriebsregistrierung über elektronische Informationsnetze; zur Bereitstellung von Informationen zur Unternehmensregistrierung und Gewerbebetriebsregistrierung, zur Nutzung und Weitergabe von Unternehmensinformationen; Vorschriften zu Gewerberegistrierungsbehörden für Unternehmen und Gewerbebetriebe und zur staatlichen Verwaltung der Unternehmensregistrierung und Gewerbebetriebsregistrierung.
Grundsätze für die Anwendung von Verfahren zur Unternehmensregistrierung
Der Unternehmensgründer bzw. das Unternehmen muss die Unternehmensregistrierungsakte selbst deklarieren und ist vor dem Gesetz für die Rechtmäßigkeit, Ehrlichkeit und Genauigkeit der in der Unternehmensregistrierungsakte und den Berichten angegebenen Informationen verantwortlich.
Unter Unternehmensregistrierung versteht man die Registrierung des Unternehmensregistrierungsinhalts und die Steuerregistrierung von Unternehmen, deren Gründung geplant ist, die Registrierung von Änderungen des Unternehmensregistrierungsinhalts, die Registrierung von Geschäftstätigkeiten und die Registrierung von Änderungen des Registrierungsinhalts von Geschäftstätigkeiten von Zweigstellen, Repräsentanzen und Geschäftsstandorten von Unternehmen, andere Registrierungs- und Meldepflichten und damit verbundene Geschäftstätigkeiten, wie im Unternehmensgesetz und in dieser Verordnung vorgeschrieben.
Falls eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft mehr als einen gesetzlichen Vertreter hat, muss der gesetzliche Vertreter, der die Geschäftsregistrierungsverfahren durchführt, die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Befugnisse und Pflichten gemäß Absatz 2, Artikel 12 des Unternehmensgesetzes sicherstellen und dafür verantwortlich sein.
Die Gewerberegisterbehörde ist für die Gültigkeit der Gewerbeanmeldung verantwortlich und haftet nicht für etwaige Gesetzesverstöße des Unternehmens und seines Gründers.
Die Gewerberegisterbehörde ist nicht für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder Anteilseignern eines Unternehmens untereinander oder mit anderen Organisationen oder Einzelpersonen oder zwischen einem Unternehmen und anderen Organisationen oder Einzelpersonen zuständig.
Unternehmen sind nicht verpflichtet, den Antrag auf Gewerbeanmeldung, Sitzungsprotokolle, Beschlüsse oder Entscheidungen in der Gewerbeanmeldungsakte abzustempeln. Die Abstempelung anderer Dokumente in der Gewerbeanmeldungsakte erfolgt gemäß den geltenden Gesetzen.
Unternehmen können in einem einzigen Satz von Dokumenten gleichzeitig Verfahren zur Registrierung von Änderungen an Inhalten der Unternehmensregistrierung, zur Meldung von Änderungen an Inhalten der Unternehmensregistrierung, zur Meldung von Aktualisierungen, zur Ergänzung von Informationen zur Unternehmensregistrierung und zur Korrektur von Informationen zur Unternehmensregistrierung durchführen.
Gewerbeerrichtungsrecht, Gewerbemeldepflicht
Das Dekret besagt eindeutig, dass die Gründung eines Unternehmens im Einklang mit dem Gesetz ein Recht von Einzelpersonen und Organisationen ist und vom Staat geschützt wird.
Die Person, die ein Unternehmen gründet, oder das Unternehmen ist verpflichtet, die Verpflichtungen hinsichtlich der Unternehmensregistrierung und der öffentlichen Bekanntgabe von Informationen über die Gründung und den Betrieb des Unternehmens gemäß den Bestimmungen dieses Dekrets und der relevanten Rechtsdokumente vollständig und unverzüglich zu erfüllen.
Es ist dem Gewerbeamt und anderen Behörden strengstens untersagt, Organisationen und Einzelpersonen bei der Entgegennahme von Unterlagen und der Abwicklung von Gewerbeanmeldungsverfahren Schwierigkeiten zu bereiten.
Gewerbeanmeldung, Gewerbeanmeldung, Gewerbebetriebsanmeldung, Gewerbestandortanmeldung
In der Verordnung wird eindeutig festgelegt, dass die Gewerbeanmeldungsbescheinigung, die Gewerbeanmeldungsbescheinigung für Zweigstellen und Repräsentanzen sowie die Gewerbeanmeldungsbescheinigung für Geschäftsstandorte an Unternehmen, Zweigstellen, Repräsentanzen und Geschäftsstandorte von Unternehmen ausgestellt werden.
Der Inhalt der Gewerbeanmeldung, der Gewerbeanmeldung für Zweigstellen und Repräsentanzen sowie der Gewerbeanmeldebescheinigung wird auf Grundlage der Angaben in der Gewerbeanmeldungsakte erfasst.
Die Gewerbeanmeldung ist zugleich die Steuerbescheinigung des Unternehmens. Die Gewerbeanmeldung für Zweigstellen und Repräsentanzen ist zugleich die Steuerbescheinigung für Zweigstellen und Repräsentanzen. Die Gewerbeanmeldung und die Gewerbeanmeldung für Zweigstellen und Repräsentanzen sind keine Gewerbelizenzen.
Unternehmenscode, Unternehmenstochtercode, Geschäftsstandortcode
Jedem Unternehmen wird ein eindeutiger Code zugewiesen, der sogenannte Unternehmenscode. Dieser Code ist gleichzeitig die Steuernummer des Unternehmens.
Der Unternehmenskodex gilt während der gesamten Betriebsdauer des Unternehmens und wird nicht an andere Organisationen oder Personen weitergegeben. Mit der Einstellung des Unternehmens verliert der Unternehmenskodex seine Gültigkeit.
Unternehmenscodes werden vom Nationalen Informationssystem zur Unternehmensregistrierung und vom System zur Anwendung der Steuerregistrierung automatisch erstellt, gesendet und empfangen und auf der Unternehmensregistrierungsbescheinigung aufgezeichnet.
Die staatlichen Verwaltungsbehörden müssen zur Erfüllung staatlicher Verwaltungsaufgaben und zum Informationsaustausch über Unternehmen einheitliche Unternehmenskodizes verwenden.
Der Unternehmenstochtercode wird den Zweigniederlassungen und Repräsentanzen des Unternehmens zugeteilt. Dieser Code ist zugleich der Steuercode der Zweigniederlassung oder Repräsentanz.
Der Betriebsstättencode ist ein 5-stelliger Code, der in der Reihenfolge von 00001 bis 99999 vergeben wird. Dieser Code ist nicht die Steuernummer des Betriebsstättencodes.
Wird einem Unternehmen, einer Zweigstelle oder einer Repräsentanz gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes die Steuernummer entzogen, darf das Unternehmen, die Zweigstelle oder die Repräsentanz diese Steuernummer ab dem Datum, an dem die Steuerbehörde die Entziehung der Steuernummer öffentlich bekannt gibt, nicht mehr für wirtschaftliche Transaktionen verwenden.
Für Zweigstellen und Repräsentanzen, die vor dem 1. November 2015 gegründet wurden, denen aber noch kein abhängiger Einheitscode zugewiesen wurde, müssen sich die Unternehmen direkt an die Steuerbehörde wenden, um einen Code zu erhalten, und dann das Verfahren zur Registrierung von Änderungen des Registrierungsinhalts der Zweigstellen- und Repräsentanztätigkeiten bei der Gewerberegistrierungsbehörde auf Provinzebene gemäß den Vorschriften durchführen.
Bei Unternehmen, die mit einer Investitionslizenz oder einem Investitionszertifikat (auch Gewerbeanmeldungszertifikat) oder Dokumenten mit gleichwertigem Rechtswert gegründet wurden und betrieben werden, handelt es sich bei dem Unternehmenscode um den Steuercode, der dem Unternehmen von der Steuerbehörde zugeteilt wird.
Als Codes für die Sozialversicherungsbeteiligungseinheiten werden der Unternehmenscode und der Code für die abhängige Einheit verwendet.
Reichen Sie bei der Durchführung von Gewerbeanmeldungsverfahren einen Satz Dokumente ein
Der Unternehmensgründer bzw. das Unternehmen reicht im Rahmen der Gewerbeanmeldung einen Satz Unterlagen ein.
Die Gewerberegisterbehörde darf vom Unternehmensgründer oder Unternehmen nicht die Vorlage von mehr als einem Satz von Dokumenten oder Unterlagen verlangen, die nicht in der Gewerberegisterakte enthalten sind, wie im Unternehmensgesetz und in dieser Verordnung vorgeschrieben.
Firmennamen registrieren
Gemäß dem Dekret ist es Unternehmensgründern oder Unternehmen nicht gestattet, Firmennamen einzutragen, die mit den Namen anderer, in der bundesweiten nationalen Datenbank für Unternehmensregistrierung eingetragener Unternehmen identisch oder zum Verwechseln ähnlich sind. Davon ausgenommen sind Unternehmen, die aufgelöst wurden oder gegen die ein rechtskräftiges Gerichtsurteil den Konkurs erklärt hat.
Die Handelsregisterbehörde hat das Recht, den vorgeschlagenen Firmennamen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu genehmigen oder abzulehnen. Um Doppelungen, Verwirrungen und Verstöße gegen die Vorschriften zur Firmennamensgebung zu vermeiden, ist die Stellungnahme der Handelsregisterbehörde die endgültige Entscheidung. Bei Nichteinhaltung der Entscheidung der Handelsregisterbehörde kann der Unternehmensgründer oder das Unternehmen gemäß den Bestimmungen des Verwaltungsgerichtsgesetzes Klage einreichen.
Unternehmen, die mit einer vor dem 1. Juli 2015 ausgestellten Investitionslizenz oder einem Investitionszertifikat (auch Gewerbeanmeldung) oder gleichwertigen Rechtsdokumenten arbeiten, können den eingetragenen Firmennamen weiterhin verwenden und müssen keine Namensänderung registrieren, falls der Name mit dem Namen eines in der Nationalen Datenbank für Gewerbeanmeldungen eingetragenen Unternehmens identisch oder zum Verwechseln ähnlich ist. Unternehmen mit identischen oder zum Verwechseln ähnlichen Namen werden ermutigt und unterstützt, miteinander über die Registrierung einer Namensänderung zu verhandeln.
Unternehmen dürfen keine Namen verwenden, die gegen die Vorschriften zur Unternehmensbenennung im Wertpapiergesetz, im Versicherungsgesetz, im Gesetz über Kreditinstitute und in anderen Gesetzen verstoßen.
Eintragung von Filialnamen, Repräsentanzen, Betriebsstätten
Die Namen von Zweigstellen, Repräsentanzen und Geschäftsstandorten müssen den Bestimmungen des Artikels 40 des Unternehmensgesetzes entsprechen.
Neben dem vietnamesischen Namen können Niederlassungen, Repräsentanzen und Geschäftsstandorte eines Unternehmens auch fremdsprachige Namen und Kurznamen registrieren. Ein fremdsprachiger Name ist eine Übersetzung des vietnamesischen Namens in eine der Fremdsprachen des lateinischen Alphabets. Ein Kurzname ist eine Abkürzung des vietnamesischen oder fremdsprachigen Namens.
Der Eigenname einer Zweigniederlassung, Repräsentanz oder Betriebsstätte eines Unternehmens darf nicht die Bezeichnung „Firma“ oder „Unternehmen“ enthalten.
Unternehmen, die sich zu 100 % in Staatsbesitz befinden und aufgrund von Umstrukturierungsanforderungen in unselbständige Rechnungseinheiten umgewandelt werden, dürfen den Namen des Staatsunternehmens vor der Umstrukturierung beibehalten.
Gewerbeanmeldungsagentur
Die Gewerberegister sind in den Provinzen und zentral verwalteten Städten (Provinzebene) sowie in den Gemeinden, Bezirken und Sonderzonen (Gemeindeebene) organisiert, darunter:
Auf Provinzebene: a) Die dem Finanzministerium der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt unterstellte Gewerberegistrierungsbehörde stellt Unternehmen, Zweigstellen, Repräsentanzen und Geschäftsstellen in der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt im Rahmen der lokalen Verwaltung Gewerberegistrierungsbescheinigungen aus, mit Ausnahme der unter Punkt b genannten Fälle. Die Gewerberegistrierungsbehörde kann an verschiedenen Orten innerhalb der Provinz Anlaufstellen für die Entgegennahme von Unterlagen und die Rückgabe von Ergebnissen einrichten.
b) Der Vorstand des Hochtechnologieparks registriert die im Hochtechnologiepark ansässigen Unternehmen, Zweigstellen, Repräsentanzen und Betriebsstätten.
Im Erlass heißt es eindeutig, dass die oben genannte Gewerberegistrierungsbehörde (Provinzielle Gewerberegistrierungsbehörde) über ein eigenes Konto und Siegel verfügt.
Auf Gemeindeebene: Wirtschaftsabteilung (für Gemeinden und Sonderzonen) oder Abteilung für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung (für Bezirke und Sonderzonen von Phu Quoc) unter dem Volkskomitee auf Gemeindeebene (Gewerberegister auf Gemeindeebene). Das Gewerberegister auf Gemeindeebene verfügt über ein eigenes Konto und Siegel für die Gewerberegistrierung.
Weisheit
Quelle: https://baochinhphu.vn/nghi-dinh-ve-dang-ky-doanh-nghiep-102250701224243146.htm
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