Das Volkskomitee der Provinz hat gerade die Entscheidung Nr. 28/2023/QD-UBND zur Regulierung der landwirtschaftlichen Dichte in der Provinz Nghe An bis 2023 erlassen.
Dementsprechend basiert die Bestimmung der Viehdichte in der Provinz Nghe An bis 2030 auf der genehmigten Landnutzungsplanung und dem Plan bis 2030, dem Viehentwicklungsplan der Provinz für den Zeitraum 2021–2030 und der Fähigkeit, den gesamten Viehbestand basierend auf den tatsächlichen Bedingungen und der zukünftigen Entwicklungsausrichtung jedes Ortes zu entwickeln.
Gleichzeitig ist die Einhaltung der Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 13/2020/ND-CP zur Ausgestaltung des Tierhaltungsgesetzes sicherzustellen. Je nach Ort gibt es eine bestimmte Viehdichte, die jedoch maximal 1 Vieheinheit/1 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche betragen darf.

Das Volkskomitee der Provinz beauftragt das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung mit der Leitung und Koordination mit den Abteilungen, Zweigstellen und Gemeinden, die Viehbestandsdichte in der Provinz zu verbreiten, anzuleiten, zu überwachen, zu kontrollieren und streng zu steuern. Auf Grundlage der in diesem Beschluss festgelegten Viehbestandsdichte empfiehlt es dem Volkskomitee der Provinz, die für die jeweilige Region geeigneten Maßnahmen zur Viehbestandsentwicklung zu leiten.
Die Volkskomitees der Bezirke, Städte und Gemeinden organisieren die Umsetzung der Viehzuchtentwicklung auf der Grundlage der Maximierung des Potenzials und der Vorteile des jeweiligen Standorts und der Einhaltung der Vorschriften zur Viehdichte. Basierend auf den Ergebnissen der Viehzuchtentwicklung wird Nghe An jedes Jahr Pläne entwickeln, die Viehzuchtentwicklung lenken und Investitionsprojekte in der Viehzucht anlocken.
Organisationen und Einzelpersonen, die in der Provinz Viehzucht betreiben, müssen sich bei der Organisation der Viehzucht gemäß den Bestimmungen dieses Beschlusses an den Leitlinien und Plänen der Volkskomitees der Bezirke und Städte zur Entwicklung der Viehzucht orientieren und die Erklärungen der Volkskomitees auf Gemeindeebene über die Tierarten und die Anzahl der Tierbestände gemäß den Bestimmungen des Veterinärmedizingesetzes strikt einhalten.
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