Klausel 4, Artikel 6 des Rundschreibens Nr. 24/2023/TT-BCA legt klar fest: Beim Verkauf, der Schenkung, der Vererbung, dem Tausch, der Kapitaleinlage, der Zuteilung oder der Übertragung eines Fahrzeugs (zusammenfassend als Übertragung des Fahrzeugbesitzes bezeichnet) muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein und das Kennzeichen aufbewahren (nicht an die Organisation oder Person aushändigen, die den Fahrzeugbesitz erhält) und den Fahrzeugschein und das Kennzeichen zur Rücknahme bei der Zulassungsbehörde einreichen. Im Falle einer Übertragung des Fahrzeugbesitzes mit dem Kennzeichen des Auktionsgewinners muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein zur Rücknahme bei der Zulassungsbehörde einreichen.
Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Fertigstellung der Unterlagen zur Übertragung des Fahrzeugbesitzes muss der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren abschließen. Wenn der Fahrzeughalter nach Ablauf der oben genannten Frist das Widerrufsverfahren nicht abschließt oder die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und das Nummernschild nicht an die Organisation oder Person übergibt, die die Fahrzeugeigentumsübertragung erhält, um das Widerrufsverfahren abzuschließen, erlässt die Fahrzeugzulassungsbehörde vor der Bearbeitung des Falls eine Entscheidung, mit der dem Fahrzeughalter eine Strafe auferlegt wird, weil er das Widerrufsverfahren nicht wie vorgeschrieben abgeschlossen hat.
Nachdem der Fahrzeughalter das Rückrufverfahren abgeschlossen hat, führt die Organisation oder Einzelperson, die die Eigentumsübertragung erhält, das Fahrzeugregistrierungsverfahren gemäß den Vorschriften durch.
Der Vorbesitzer wurde wegen Nichtentzugs der Zulassung und des Kennzeichens mit einer Geldstrafe belegt und für Verstöße im Zusammenhang mit dem Fahrzeug zur Verantwortung gezogen.
Gemäß dem Dekret Nr. 100/2019/ND-CP der Regierung vom 30. Dezember 2019 zu Vorschriften über Verwaltungssanktionen bei Verstößen im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs lautet die Verwaltungsstrafe bei Nichtbefolgung des vorgeschriebenen Entzugs der Fahrzeugzulassung und der Nummernschilder wie folgt:
Geldstrafen von 800.000 VND bis 2.000.000 VND für Einzelpersonen, von 1.600.000 VND bis 4.000.000 VND für Organisationen, die Eigentümer von Motorrädern, Motorrollern und ähnlichen Fahrzeugen sind und die dem vorgeschriebenen Entzug der Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschilder nicht nachkommen (gemäß Punkt e, Klausel 5, Artikel 30, Dekret 100/2019/ND-CP);
Geldstrafen von 2.000.000 VND bis 4.000.000 VND für Einzelpersonen, von 4.000.000 VND bis 8.000.000 VND für Organisationen, die Eigentümer von Autos, Traktoren, Spezialmotorrädern und ähnlichen Fahrzeugen sind, die den Anforderungen für den Entzug der Fahrzeugzulassung, der Nummernschilder, der Bescheinigung über die technische Sicherheitsprüfung und den Umweltschutz von Straßenkraftfahrzeugen nicht entsprechen, wie vorgeschrieben (gemäß Punkt c, Klausel 7, Artikel 30, Dekret 100/2019/ND-CP).
Falls der Fahrzeughalter nach der Übertragung des Fahrzeugbesitzes das Widerrufsverfahren nicht durchführt, ist er/sie für alle Verstöße im Zusammenhang mit diesem Fahrzeug gesetzlich verantwortlich.
Wenn der Fahrzeughalter also innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Unterlagen zur Übertragung des Fahrzeugbesitzes die Verfahren zur Aufhebung der Fahrzeugzulassung und des Nummernschilds nicht wie vorgeschrieben abschließt, wird ihm eine Geldstrafe zwischen 800.000 und 8.000.000 VND auferlegt.
Ein weiteres Risiko beim Verkauf eines Autos ohne sofortige Eigentumsübertragung besteht darin, dass der Fahrzeughalter, wenn er das Rücknahmeverfahren nach der Eigentumsübertragung des Fahrzeugs nicht abschließt, für alle Verstöße im Zusammenhang mit dem Fahrzeug rechtlich verantwortlich gemacht wird (gemäß Punkt b, Klausel 4, Artikel 6, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA).
Klausel 4, Artikel 39 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA legt fest, dass bei Fahrzeugen, die vor dem 15. August 2023 mit 5-stelligen Nummernschildern zugelassen wurden, bei denen das Widerrufsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, die Nummernschildnummer die Standardidentifikationsnummer des Fahrzeughalters ist, d. h. der Person, deren Name in der Fahrzeugzulassung steht.
Wenn ein Fahrzeug einen Unfall verursacht oder in ein Zivil- oder Strafverfahren verwickelt ist, nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit dem Fahrzeughalter auf. In diesem Fall ist die Person, die zur Klärung und Lösung des Vorfalls oder Falles zur zuständigen Behörde eingeladen wird, nicht die Person, die das Fahrzeug aktuell nutzt, sondern der frühere Halter (die Person, deren Name auf der vom System verwalteten Zulassungsbescheinigung steht).
Um Bußgelder oder Probleme zu vermeiden, wenn das Fahrzeug einen Unfall verursacht, müssen Fahrzeugbesitzer daher die Verfahren zur Aberkennung der Fahrzeugzulassung und der Nummernschilder strikt befolgen.
Dieses Verfahren ist ebenfalls sehr einfach. Der Fahrzeughalter muss zunächst die Zulassung und den Kennzeichenentzug auf dem öffentlichen Serviceportal erklären. Anschließend muss er zur Zulassungsstelle seines Wohnorts gehen, den Online-Dateicode angeben und das Kennzeichen und die Fahrzeugzulassung zusammen mit einigen weiteren Dokumenten zurückgeben, darunter:
- Erklärung zum Widerruf der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens.
- Dokumente des Fahrzeughalters: Legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor oder nutzen Sie ein elektronisches Identifikationskonto der Stufe 2.
- Kopie der Eigentumsübertragungsdokumente des Fahrzeugs.
Nach Prüfung der gültigen Unterlagen stellt die Kfz-Zulassungsbehörde eine Bescheinigung über den Entzug der Zulassung und des Kennzeichens aus.
Neuer Besitzer muss Geldstrafe zahlen, weil er den Fahrzeugbesitz nicht übertragen hat
Gemäß Punkt c, Klausel 4, Artikel 6 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA muss der Käufer, nachdem der Verkäufer das Widerrufsverfahren abgeschlossen hat, das Verfahren zur Übertragung der Fahrzeugzulassung gemäß den Vorschriften abschließen.
Wird dieser Vorgang nicht durchgeführt, wird dem neuen Eigentümer eine Geldstrafe auferlegt, da er beim Kauf eines Autos oder Motorrads den Namen des Fahrzeugs nicht gemäß den Vorschriften registriert hat (um den Namen des Fahrzeughalters in der Zulassungsbescheinigung nicht auf seinen Namen zu übertragen).
Die Geldbuße für die Nichtübertragung der Fahrzeugzulassung ist wie folgt festgelegt:
Nichtübertragung des Motorradbesitzes: Geldstrafe von 400.000 – 600.000 VND für Einzelpersonen, von 800.000 VND – 1,2 Millionen VND für Organisationen (gemäß Punkt a, Klausel 4, Artikel 30, Dekret 100/2019/ND-CP).
Nichtübertragung des Fahrzeugbesitzes: Geldstrafe von 2 – 4 Millionen VND für Einzelpersonen, von 4 – 8 Millionen VND für Organisationen (gemäß Punkt 1, Klausel 7, Artikel 30, Dekret 100/2019/ND-CP).
Gemäß Klausel 10, Artikel 80 des Dekrets 100/2019/ND-CP kann die Überprüfung zur Feststellung von Verstößen bei nicht zugelassenen Fahrzeugen nur durch die Untersuchung und Beilegung von Verkehrsunfällen erfolgen; durch die Fahrzeugzulassung und nicht durch Strafen bei regelmäßigen Verwaltungskontrollen.
Weisheit
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