Von heute (1. Juli) bis zum Jahresende ist es Fischerbooten mit einer Länge von weniger als 12 Metern in Kien Giang nicht gestattet, in Küstengebieten Blutmuscheln, Seidenmuscheln, Schwertmuscheln und Miesmuscheln zu fischen.
Dabei handelt es sich um eine kürzlich vom Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung von Kien Giang erlassene Verordnung zum Schutz und zur Entwicklung der Wasserressourcen in der Provinz.
Dementsprechend wird Kien Giang vom 1. Juli bis 30. Dezember keine Lizenzen für den Fang der oben genannten Weichtiere an Fischereifahrzeuge unter 12 Metern Länge ausstellen. Das Ministerium für Qualitätsmanagement von Agrar-, Forst- und Fischereiprodukten wird in diesem Zeitraum keine Ursprungszeugnisse für Muscheln ausstellen.
Von der neuen Regelung betroffen sind Bootsbesitzer, Unternehmen und Betriebe, die Muscheln sammeln, verarbeiten und handeln. Während des Fangverbots ist es Produktions- und Handelsbetrieben nicht gestattet, Muscheln, Seidenmuscheln, Herzmuscheln, Schwertmuscheln usw. zu sammeln, vorzuverarbeiten, zu verarbeiten, zu konservieren oder zu transportieren.
Sollten im Rahmen der Patrouillen- und Kontrolltätigkeiten Verstöße festgestellt werden, so sorgt die örtliche Verwaltungsbehörde dafür, dass diese Verstöße verhindert und geahndet werden.
Hong Chau
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