USA erhalten Antrag auf Antidumpinguntersuchung für Papiertragetaschen aus Vietnam USA weiten Produktumfangsüberprüfung für Holzschränke aus Vietnam aus |
Die US-amerikanische Handelskommission (USITC) hat eine Halbzeitüberprüfung der Schutzmaßnahmen für Photovoltaikzellen, unabhängig davon, ob diese ganz oder teilweise in andere Produkte integriert sind (zusammenfassend als „Solarzellen“ bezeichnet), veröffentlicht. Ziel ist es, die Veränderungen in der US-amerikanischen Industrie nach Einführung der Maßnahme zu bewerten. Auf dieser Grundlage kann die USITC gegebenenfalls Änderungen der Maßnahme vorschlagen.
In Bezug auf den Vorfall erklärte das Department of Trade Defense des Ministeriums für Industrie und Handel , dass die USA im Februar 2018 Schutzmaßnahmen gegen importierte Solarmodule ergriffen hätten. Die USA hätten daraufhin Schutzzölle in Form von Zollkontingenten auf importierte Solarmodule erhoben. Die Maßnahmen seien vier Jahre lang gültig.
Im Februar 2022 beschloss US-Präsident Joe Biden, die oben genannten Schutzmaßnahmen um weitere vier Jahre zu verlängern.
Konkret erheben die USA ein Zollkontingent, das sich auf fünf Gigawatt beläuft (das Doppelte des ursprünglichen Maßes). Importierte Produkte innerhalb des Kontingents unterliegen weiterhin keinen Schutzzöllen, sondern lediglich Einfuhrzöllen gemäß dem aktuellen US-Zolltarif (derzeit 0 %).
Für importierte Produkte außerhalb des Kontingents wird im ersten Jahr eine Schutzsteuer von 14,75 % erhoben (eine Reduzierung um 0,25 % gegenüber der ursprünglichen Maßnahme). In den Folgejahren wird der Steuersatz schrittweise um jeweils 0,25 % gegenüber dem Vorjahressteuersatz gesenkt. Die Maßnahme gilt für vier Jahre.
Gemäß den Vorschriften muss die USITC bei Schutzmaßnahmen, die länger als drei Jahre in Kraft sind, eine Halbzeitprüfung durchführen und dem Präsidenten und dem US-Kongress über die Anpassungen der heimischen Industrie nach der Anwendung der Schutzmaßnahme berichten. Gegebenenfalls kann sie Anpassungen (Reduzierung, Änderung oder Aufhebung der Maßnahme) vorschlagen. Der Bericht muss vor Ablauf der Halbzeit der Geltungsdauer der Maßnahme (voraussichtlich vor dem 6. Februar 2024) eingereicht werden.
Interessierte Parteien, die an der Zwischenüberprüfung teilnehmen möchten, müssen sich innerhalb von 21 Tagen nach dem Datum der Veröffentlichung der Überprüfungsmitteilung beim USITC registrieren.
Die Trade Remedies Authority empfiehlt, dass die USITC zur Vorbereitung dieses Prüfberichts am 14. November 2023 um 9:30 Uhr (US-Zeit) eine Anhörung abhält.
Die Frist zur Anmeldung zur Anhörung endet am 7. November 2023. Einzelheiten zur Anhörung finden Sie unter https://www.usitc.gov/calendarpad/calendar.html.
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