Das jüngste Dokument, das die Steuerbehörde ( Finanzministerium ) an die Abteilung für die Entwicklung privater Unternehmen und der Kollektivwirtschaft (Finanzministerium) geschickt hat, enthält Anweisungen zur Verwendung von Geschäftsadressinformationen nach der Änderung der Verwaltungsgrenzen ab dem 1. Juli.
Das Finanzamt erklärte, dass sowohl die auf Grundlage der gültigen Gewerbeanmeldung ermittelte Adresse des Steuerpflichtigen als auch die vom Finanzamt nach dem zweistufigen Verwaltungsbereich aktualisierte Adresse für die Rechnungsstellung rechtsgültig seien.
Für Unternehmen (Käufer oder Verkäufer), die einer gemeinsamen Registrierung mit der Gewerbeanmeldung unterliegen und die Gewerbeanmeldungsbescheinigung mit der alten Adresse (Adresse vor der Änderung der Verwaltungsgrenzen) weiterhin verwenden, gibt es daher 2 Fälle.
Falls die Geschäftsadressinformationen von der Steuerbehörde entsprechend dem entsprechenden zweistufigen Verwaltungsbereich aktualisiert wurden und diese Informationen mit dem elektronischen Rechnungssystem synchronisiert wurden, handelt es sich bei den Adressinformationen auf der Rechnung um die von der Steuerbehörde aktualisierten Adressinformationen.
Steuerpflichtige nutzen den Bescheid der Steuerbehörde zur Information der zuständigen Behörden oder Kunden, wenn es sich bei der auf der Rechnung angegebenen Anschrift um eine nach dem neuen Verwaltungsbezirksverzeichnis aktualisierte Anschrift handelt, die Angaben auf der Gewerbeanmeldung jedoch noch der Anschrift nach dem alten Verwaltungsbezirksverzeichnis entsprechen.
Falls die Geschäftsadressinformationen von der Steuerbehörde gemäß dem entsprechenden zweistufigen Verwaltungsbereich aktualisiert, aber nicht mit dem elektronischen Rechnungssystem synchronisiert wurden, entsprechen die Adressinformationen auf der Rechnung den Adressinformationen auf der Gewerbeanmeldung.
Falls der Käufer keiner Registrierung im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung unterliegt, gibt die Steuerbehörde als Adresse auf der Rechnung die Adresse an, die von der Steuerbehörde gemäß dem zweistufigen Verwaltungsbereich im Anwendungssystem der Steuerbranche aktualisiert wurde, und benachrichtigt den Steuerzahler.

Steuerzahleradressen gemäß Verwaltungsbereichen der zweiten Ebene werden für alle Anwendungen der Steuerbranche synchronisiert (Abbildung: Tien Tuan).
Die Steuerbehörde teilte mit, dass sie eine offizielle Mitteilung zur Überprüfung und Standardisierung des entsprechenden Steuerzahlerverzeichnisses herausgegeben habe.
Diese Einheit aktualisiert die Steuerregistrierungsinformationen zur Adresse des Steuerzahlers im Antragssystem der Steuerbranche auf Grundlage der Entscheidung der zuständigen Behörde zur Gründung einer neuen Verwaltungseinheit und benachrichtigt gleichzeitig den Steuerzahler, ohne dass dieser ein Änderungsverfahren bei der Steuerbehörde durchführen muss.
Die Adressinformationen der Steuerzahler werden gemäß den zweistufigen Verwaltungsbereichen für alle Anwendungen der Steuerbranche synchronisiert oder vom Anbieter der elektronischen Rechnungslösung im den Steuerzahlern bereitgestellten elektronischen Rechnungssystem automatisch aktualisiert.
Quelle: https://dantri.com.vn/kinh-doanh/ghi-dia-chi-tren-hoa-don-dien-tu-theo-dia-ban-hanh-chinh-2-cap-ra-sao-20250714011535417.htm
Kommentar (0)