Der Amerikaner Ronnie Long, ein Schwarzer, der 44 Jahre wegen Vergewaltigung im Gefängnis saß, erhielt drei Jahre nach seiner Rehabilitierung eine Entschädigung von 25 Millionen Dollar.
Die Stadt Concord in North Carolina gab am 9. Oktober bekannt, dass sie eine Entschädigungszahlung zur Beilegung der Zivilklage des 68-jährigen Schwarzen Ronnie Long geleistet hat. Die Entschädigungssumme von 25 Millionen Dollar ist eine der höchsten Entschädigungszahlungen für einen Fall widerrechtlicher Tötung in der US-Geschichte.
Das Bundesgericht stellte fest, dass Beweise, darunter Spermaproben und Fingerabdrücke vom Tatort, nicht mit Long übereinstimmten. Im August 2020 hob das Gericht das ursprüngliche Urteil auf und ordnete Longs Freilassung an.
Herr Long saß zu Unrecht 44 Jahre, drei Monate und 17 Tage im Gefängnis. Ein Jahr später zahlte ihm der Staat North Carolina eine Entschädigung von 750.000 Dollar. Er war mit der Entschädigung unzufrieden, bat um Hilfe und reichte schließlich Klage ein.
Ronnie Long im Gefängnis in North Carolina, 2007. Foto: NBC News
Auch die Stadt Concord entschuldigte sich in einer Erklärung bei Herrn Long. „Wir bedauern zutiefst die Fehler, die Herrn Long, seiner Familie, seinen Freunden und der Gemeinde großen Schaden zugefügt haben. Durch diese Vereinbarung hoffen wir, seine Wunden zu heilen, Lehren daraus zu ziehen und sicherzustellen, dass sich ein ähnlicher Vorfall nie wieder ereignet“, heißt es in der Entschuldigung.
Sonya Pfeiffer, eine von Longs Anwältinnen, sagte, eine öffentliche Entschuldigung sei Teil seiner Forderung nach einer Beilegung des Rechtsstreits.
Jamie Lau, Rechtsprofessor an der Duke University und Anwalt von Herrn Long, begrüßte die Einigung, betonte jedoch, dass die unrechtmäßige Verurteilung nicht gerechtfertigt sei. „Das ist ein großer Schritt nach vorne, aber kein Geld der Welt kann seinen Verlust wiedergutmachen“, fügte er hinzu.
Ronnie Long wurde im August 2020 aus einem Gefängnis in North Carolina entlassen. Foto: WCNC .
Duc Trung (Laut NBC News, WCNC, USA Today )
[Anzeige_2]
Quellenlink
Kommentar (0)